Errichtung zweier überlappender Carports
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Errichtung zweier überlappender Carports

Guten Abend, ich beschäftige mich aktuell mit der Errichtung eines Carports auf meinem Grundstück in NRW (kein Bebauungsplan) Ich möchte genauer ein Carport mit Geräteschuppen in den Maßen 3,5x2,8, 10 Metern errichten. Die 9 m Grenze im Sinne der Grenzbebauung spielt hierbei keine Rolle. Da § 62 BauO NRW nun aber eine maximale überbaute Fläche von 30 m² im Genehmigungsfreien Bauvorhaben erlaubt suche ich nach einer Möglichkeit ohne Bauantrag loszulegen. Ich habe daher an überlappende Überdächer mit einer Fläche von je unter 30 m² gedacht. Die beiden Bilder skizzieren diese Idee. Meine Frage ist nun diese: gibt es ein konkretes Gesetzt / eine Verordnung die dieses Vorgehen untersagt?

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Errichtung zweier überlappender Carports" im BAU-Forum "Bauplanung / Baugenehmigung"
  • BAU.DE / BAU-Forum: 2. Bild zu Frage "Errichtung zweier überlappender Carports" im BAU-Forum "Bauplanung / Baugenehmigung"
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Thorben J.
  1. nicht genehmigungsbedürftig

    bedeutet nicht, Vorschriftenfrei.

    Ich bin in der BauO NRW, weil die von mir ca. 300 km entfernt ist, nicht sattelfest.

    Was Du mit: "Ich habe daher an überlappende Überdächer mit einer Fläche von je unter 30 m² gedacht. " meinst, habe ich nicht verstanden, weil 2,80*10,0 = 28,0 m² auch als "Gesamtfläche" kleiner 30 m² ist.

    Interessant ist der Grenzabstand, weil Du über 30 m³ liegst.

    PS: Halbwissen schafft kein Baurecht. Gerade wenn es in den Grenzbereich zulässiger Vorhaben geht, sollte ein Fachmann eingeschaltet werden.

  2. Errichtung zweier überlappender Carports

    Guten Morgen, bei den Maßen meinte ich Breite * Höhe * Tiefe. Das Carport soll also 3,5 m Breit werden. Und meine Frage zielte darauf ab ob die beiden Carports, wenn sie wie im Bild dargestellt, nur überlappen aber keine feste Verbindung haben, diese als 2 getrennte und damit genehmigungsfreie Nebengebäude angesehen werden können oder nicht. Anschließend würde ich dann natürlich nochmal im örtlichen Bauamt anrufen um einzuhaltende Grenzabstände etc. abzuklären.
    • Name:
    • Thorben J.
  3. Zitat aus den Handlungsempfehlungen

    "Die Genehmigungsfreiheit kommt zur Anwendung bei isolierten Einzelvorhaben, die nicht in einem zeitlichen, planerischen oder räumlichen, insbesondere einem funktionellen Zusammenhang mit einem anderen Vorhaben stehen. Einheitliche Vorhaben, die aus einem genehmigungsfreien und genehmigungsbedürftigen Teil zusammensetzen, unterliegen insgesamt dem Genehmigungserfordernis, wenn eine isolierte Betrachtung ausscheidet und sie nach ihrer Funktion in einem Zusammenhang stehen.

    Wie auch bisher entbindet die Genehmigungsfreiheit nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich rechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt werden; die bauaufsichtlichen Eingriffsbefugnisse bleiben unberührt (§ 60 Ab-Satz 2 BauO NRW 2018). Halten genehmigungsfreie Bauvorhaben materielle Vorschriften, bspw. bauplanungsrechtliche Vorgaben, Abstandsflächen oder örtliche Bauvorschriften, nicht ein, sind sie unzulässig. Ggfs. muss repressiv nach § 58 AbSatz 2 BauO NRW 2018 eingeschritten werden. "


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