Bauplanung / Baugenehmigung
Bauantrag mit Errichtung zweiter WE nötig?
Guten Tag
wir planen an ein bestehendes Einfamilienhaus eine weitere WEA. Muss im Bauantrag zwingend stehen: "Errrichtung einer zweiten WE"? oder kann man ggfs auch einfach als Einliegerhaus oder Generationenhaus den Antrag stellen?
LG
-
was wird gemacht?
Was ist konkret geplant?
"an ein Haus" = Anbau? Werden dabei neue Flächen "geschaffen" oder ausgebaut (z. B. Dachgeschoß)? Soll es ne eigenständige Wohneinheit mit eigenem Zugang sein?
Die Nutzungsänderung "1 Wohnung zu 2 Wohnungen" ist genehmigungspflichtig. Meißt sind für die weiteren Wohnungen auch weitere Stellplätze nachzuweisen.
-
Ja wir planen einen Anbau an ein bestehendes Einfamilienhaus.
Ja wir planen einen Anbau an ein bestehendes Einfamilienhaus. ca 120qm² Wohnfläche u ja es wir eine zuätzliche Haustür geschaffen, also seperater Eingang. Aber es wir innenliegend eine Tür sein, dass man die Pflege der Angehörigen übernehmen kann. Zusätzlichr Stellplatz ist schon gegeben u zustäzlich eine Doppelgarage -
2 Wohneinheiten
Ich empfehle dringend, es als 2-Familienhaus / Anbau einer Wohneinheit zu bezeichnen. i.d.R. wird von eigenständigen Wohnungen ausgegangen, wenn alle Funktionen (Schlafen, Küche, Bad, Zugang) getrennt vorhanden sind.
Außerdem könnten sie irgendwann, wenn es notwendig wird, eben auch eine abgetrennte Wohnung vermieten, getrennt vererben usw.