Spaliervorrichtung direkt an der Grenze ohne Bepflanzung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Spaliervorrichtung direkt an der Grenze ohne Bepflanzung

Hallo zusammen!

Unser Nachbar hat direkt an der Grenze zu uns eine Spaliervorrichtung montiert, die mit 180 cm Höhe erlaubt ist (Nachbargesetz Ba-Wü).

Nun haben wir aber das Gefühl, dass unser Nachbar nie vor hatte, das Spalier zu bepflanzen, sondern auf diese Weise lediglich einen höheren Zaun an der Gartengrenze eingeplant hat. Hinter dem Spalier sind lediglich Himbeeren gesetzt worden, die nicht an dem Spalier entlang gezogen werden.

Ist es tatsächlich möglich, einfach ein 180 cm hohes Spalier direkt an die Nachbarsgrenze zu setzen, das aber nie berankt wird, um sich damit einen höheren Zaun zu erschleichen?

Vielen Dank für euer Feedback!

  1. in der Tat

    Direkt an der Grenze sind Zäune bis 1,5 Meter erlaubt und Spaliere bis 1,8 Meter. Ein Verpflichtung zum Beranken besteht nicht. Es geht also nur um 30 cm! Sie sollten froh sein, diesen Nachbarn nicht jährlich auf ihr Grundstück lassen zu müssen um die Ranken zu pflegen. und sie sollten froh sein, kleine Hecken bis 4 Meter zu sehen und dann auch kein jährlicher Kampf um den Rückschnitt wenn die Hecken höher werden. Lesen sie auch das Nachbarrecht BW.

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