Bauantrag Doppelhaushalte auf einem gemeinsamen Grundstück
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Bauantrag Doppelhaushalte auf einem gemeinsamen Grundstück

Ich habe folgende Frage:

eine Bauherrin möchte ein Doppelhaus auf einem nicht geteiltem Grundstück errichten lassen und die Doppelhaushälfte später vermieten.

Die Gebäudehälften sind identisch und werden gleichzeitig errichtet.

Müssen wir den Bauantrag für beide Doppelhaushalten separat stellen oder wird das Gebäude als ein Einzelhaus mit zwei Wohneinheiten betrachtet?

Vielen Dank schon mal im Voraus

Viele Grüße

  • Name:
  • Stella
  1. Vielleicht ja mal von vorn ...

    Es gibt zwei Eigentümer an Grund und Boden? Sie sind eine der beiden Eigentümerinnen? Es gibt schon einen Entwurf für die beiden gleichen oder ähnlichen Doppelhaushälften vom Architekten oder vom Generalübernehmer? Beide Doppelhaushälften sollen von der selben Firma zeitgleich errichtet werden?

    Also: Eine Realteilung ist nicht vorgesehen? Beide Parteien wollen zeitgleich bzw. "gemeinsam" ein Doppelhaus, also zwei Doppelhaushälften) bauen?

    Was wollen Sie eigentlich wissen? Sie werden mit einem gemeinsamen Bauantrag als Bauherrengemeinschaft für beide Doppelhaushälften einreichen und dazu eine Abgeschlossenheitsbescheinigungen einreichen um die WEGAbk. zu begründen.

    Aber erklärt Ihnen das nicht besser ihr Bauamt und Ihr Architekt?

    Langfristig steigen die beiden Bauherrinnen damit in eine 2-Parteien-WEG ein. Das kann der Beginn eines jahrelangen Grabenkrieges sein. Man sollte sich von vornherein überlegen, ob man nicht zusammen mit dem Bebauung eine Realteilung durchzieht.

    Bei WEG habe ich zwar ggf. das Sondernutzungsrecht für meinen Gartenteil  -  ABER: Nur zur üblichen Gartennutzung. Wenn ich ein Gartenhäuschen aufstellen will, einen Pool anlegen möchte oder einen Baum fällen lassen will brauche ich auch für meine Sondernutzungsfläche immer die Zustimmung des Miteigentümers. Das kann (h) eiter werden ...


Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN