Wohnhaus im Mischgebiet mit wenig Gewerbe möglich?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Wohnhaus im Mischgebiet mit wenig Gewerbe möglich?

Wir sind Eigentümer eines Grundstücks im Mischgebiet, welches als Pufferzone zwischen Industrie- und Wohngebiet dient. Das Mischgebiet umfasst ca. 30 Flurstücke mit überwiegender Wohnbebauung 75 %. Im Bebauungsplan ist kein Verhältnis zwischen Gewerbe- und Wohnflächen im Mischgebiet festgelegt. Es werden nur Vergnügungsstätten ausgeschlossen. Alle übrigen Flurstücke des Mischgebiets sind bebaut.

Nun hat uns ein Architekt im Erstgespräch darüber informiert, dass eine Bebauung mit Wohnhaus eventuell nicht erlaubt sei, da ein 50/50 Verhältnis zwischen Gewerbe und Wohnraum im Mischgebiet gewährleistet sein muss. Ist diese Annahme vom Architekten so richtig? Muss eine Genehmigung beim Landratsamt eingeholt werden? (BW) Wir hatten eigentlich vor, unkompliziert im Kenntnisnahme-Verfahren zu bauen. Im § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) ist leider zu einem vorgeschrieben Verhältnis im Mischgebiet nichts zu finden. Vor einer Vergabe an einen Architekten möchten wir Sicherheit zur Umsetzbarkeit eines Wohnhauses.

  • Name:
  • Josef Müller
  1. Im Mischgebiet dürfen Gewerbe und Wohnen gemischt werden

    Grundsätzlich ist dabei zu beachten, dass das Gewerbe das Wohnen nicht wesentlich behindert oder stört. Das bedeutet dass Null Gewerbe das Wohnen auch Null stört, aber jederzeit eine Wohnung in ein nicht störendes Gewerbe umgenutzt werden kann. Wesentlich ist dabei, dass ein Bewohner nicht gegen ein zugelassenes Gewerbe klagen kann. Eine Quote der Nutzung gibt es nicht. Damit kann auch eine Nutzung ganz als Wohnen oder ganz als Gewerbe nicht verlangt werden. Das ist in Gewerbegebieten anders wo Wohnungen verboten sind. Würde man Gewerbegebiete in Mischgebiete umwandeln wäre die Wohnungsnot in Deutschland gelöst.
  2. Ich habe jetzt selbst noch mal ...

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    Ich habe jetzt selbst noch mal recherchiert und in § 15 der Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) ist beschrieben, dass die Zweckbestimmung oder Eigenart eines Wohngebiets gewahrt bleiben muss und im Einzelfall eine Bebauung unzulässig sein kann.

    Als Zweckbestimmung eines Mischgebiets würde ich die Durchmischung verstehen. Folglich würde die Bebauung mit einem Wohnhaus dem Zweck des Gebiets widersprechen.

  3. Baunutzungsverordnung (BauNVO) 15 Zweckbestimmung Mischgebiet

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    Vielen Dank für die Antwort. Ich habe noch recherchiert, nach Paragraph 15 der Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) ist eine Bebauung dann unzulässig, wenn die baulichen Anlagen die Zweckbestimmung des Baugebiet widersprechen. Ein weiteres Wohnhaus im Mischgebiet mit kaum Gewerbe wäre dann Nachteilig auszulegen. Daher bin ich weiterhin verunsichert, ob das Vorhaben umsetzbar ist.
  4. Alibigewerbe

    Es geht doch wohl darum, im Mischgebiet ein Wohnhaus zu bauen. das Beste ist dabei, ein Alibigewerbe (z.B. Büro) zu planen und nach der Fertigstellung mangels Nachfrage in Wohnraum umzunutzen. Es hilft auch der Hinweis auf die Umgebungsbebauung die nur aus Wohnungen besteht.
  5. 30/70 Wohnen/Gewerbe

    Foto von wiki

    Habe jetzt die Auskunft vom Baurechtsamt, es muss das Verhältnis 30/70 gewahrt werden. Es wird gezählt, welches Flurstück im Mischgebiet wie genutzt wird. Und wenn die Quote zu schlecht ist, darf kein Wohnraum gebaut werden. Jetzt stellt sich eine weitere Frage, wie wird gezählt, die meisten Flurstücke sind gewerblich und häuslich bebaut. Es gibt jedoch deutlich mehr Einfamilienhäuser als reines Gewerbe.
  6. Was sagt der Planer?

    Wenn der tatsächlich Bedenken hat  -  Bauvoranfrage. Ansonsten Einreichung der Unterlagen und abwarten. Ja nach Landesrecht sollte in rund 4 Wochen Klarheit bestehen.
  7. Der Planer sagt:

    Foto von wiki

    Der Planer hat gewarnt, dass das Vorhaben eventuell nicht umsetzbar ist, wenn das Mischungsverhältnis 50/50 im Gebiet gestört wird und hat angeraten den Fall beim Baurechtsamt zu klären. Ich habe informell beim Bauchrechtsamt angefragt, das Mischungsverhältnis darf bis zu 70/30 betragen und der Fall wird informell geprüft, ich warte noch auf Antwort.

    In dem Mischgebiet in dem das vorhaben geplant ist, gibt es wenig reine Gewerbebetriebe, viele Wohngeschäftshäuser und viele Wohnhäuser. Je nach zähl und Berechnungsweise ist das Verhältnis 70/30 gegeben oder auch nicht. Jetzt heißt es abwarten und hoffen, dass keine schlafenden Hunde geweckt wurden.

  8. Bauvoranfrage gestellt

    Foto von wiki

    Wir haben eine Bauvoranfrage gestellt. Ich werde berichten.
  9. Ergebnis der Bauvoranfrage

    Foto von wiki

    Hallo, kannst du noch berichten was das Ergebnis der Bauvoranfrage war? Wir interessieren uns auch für ein Grundstück im Mischgebiet und haben vor zwei Wochen die Bauvoranfrage gestellt.

    Vielen Dank


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