Grundstücksteilung noch erteiler Baugenehmigung.
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Grundstücksteilung noch erteiler Baugenehmigung.

Sehr geehrte Damen und Herren, Auf meinem Grundstück, welches meine Eltern mir (in 2017) per Schenkung übertrugen, möchte ich auf dem hinteren Teil Grundstückes ein Haus bauen. Da die Erschließung über den vorderern Grundstücksteil, auf dem das elterliche Haus steht, erforderlich ist, habe ich nach einer positiv beschieden Bauvoranfrage, den Bauantrag eingereicht. Nachdem ich alleinige Grundstückseigentümerin bin, steht der Erteilung der Baugenehmigung, nach Rücksprache mit den zuständigen Behörden (Bauamt), nichts entgegen und die Genehmigung kann ohne Baulast-Eintragung in Kürze erfolgen. Nun ist das Grundstück mit etwas über 2.000 m² recht groß zudem soll die Grundschuld Eintragung für ein Bank-Darlehen möglichst nur auf dem neu zu bebauenden Teil erfolgen. Daher würde gerne eine Grundstücksteilung beantragen. Meine Frage ist, ob diese Teilung auch problemlos NACH der erfolgten Baugenehmigungen beantragt werden kann?

Ergänzender Hinweis zur Schenkung in Bezug auf den Grundbuch-Eintrag: Im Zuge der Schenkung 2017 wurde für meine Etern im Übertragungsvertrag ein "Nießbrauchrecht sowie ein Rückübertragungsvorbehalt" festgelegt und entsprechend im Grundbuch eingetragen. Was wäre in diesem Zusammenhang bei einer Grundstücksteilung zu beachten? Das Mitragen und absolute Einverständnis der Eltern zur Änderung / Grundstücksteilung ist selbstverständlich vorausgesetzt.

  • Name:
  • H. Schäfer
  1. neue Situation

    Durch die Grundstücksteilung entsteht eine neue Situation. Wenn es zwei getrennte Grundstücke werden, muss die Erschließung gesichert sein und rechtswirksame Eintragungen im Grundbuch aus der Schenkung dürfen nur für ein Grundstück mit dem Nießbrauch für das Bestehende Haus gelten. Weiterhin könnte das steuerlich relevant sein. Sie brauchen also Beratung durch Anwalt, Notar und Steuerberater.
  2. Grundstücksteilung noch erteiler Baugenehmigung

    Ich glaube, dieser Fall ist in der HBO (Hessen) explizit geregelt. Irgendwo hatte ich es in letzter Zeit gelesen.

    Den § weiß ich aber nicht auswendig. Ich glaube er war im oberen Bereich.


Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN