Abstandsflächenübernahme gegenseitig gültig?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Abstandsflächenübernahme gegenseitig gültig?

Hallo, eine Frage zur Abstandsflächenübernahme. Ich habe ein Grundstück im Ortskern (Bayern) gekauft, d.h. keine oder teilweise nur 50 cm Abstand zwischen den Häusern.

Wenn ich nun das vorhandene alte Haus abreiße und etwas Neues bauen will, bräuchte ich wohl eine Abstandsflächenübernahme der Nachbarn. Bei 3 m Abstand könnte ich sonst nur eine Hundehütte bauen.

Da ein Nachbarhaus noch nicht so alt ist, wurde damals sicher eine Abstandsflächenübernahme vom Nachbarn gefordert vom Vorbesitzer.

Gilt dies gegenseitig? Also wenn der Vorbesitzer damals beim Nachbarn zugestimmt hat, entsteht dann automatisch eine gegenseitige Erklärung? Oder brauche ich eine erneute Abstandsflächenübernahme-Erklärung vom Nachbarn?

Danke im Voraus!

  • Name:
  • Ingrid
  1. Vorsicht!

    Abstandsflächen dürfen sich nicht überlappen. Sie müssen unbedingt vor einem Abriss klären, ob und zu welchen Bedingungen Sie das Haus wiederaufbauen dürfen, das geht am besten über eine Bauvoranfrage. Thema wäre auch die Deklaration als Doppelhaus. Lesen Sie auch im Bebauungsplan was möglich ist.

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