Stallgebäude in Wohnhaus umbauen/ Genehmigung?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Stallgebäude in Wohnhaus umbauen/ Genehmigung?

Hallo Experten,

bin jetzt seit einer Woche am recherchieren und immer noch nicht zu einem Ergebnis gekommen.

Meine Eltern besitzen einen Resthof, der ca. 2 km außerhalb des Ortes liegt. Ein Stallgebäude wurde vor 21 Jahren zum Wohnhaus umgebaut. Den noch genutzten Stall möchten mein Partner und ich nun gerne auch ausbauen und für unere kleine junge Familie als Wohnhaus nutzen.

Der Stall hat die Maße 15 m x 8,90 m x 6 m. Wobei das Erdgeschoss für ein paar Tiere und das Obergeschoss als Heuboden verwendet wird. Der Stall ist gemauert und die Decke ist aus Beton.

Habe jetzt in der LBOAbk. § 68 herausgelesen, dass wir eventuell nur eine Bauanzeige abgeben müssen.

Ich wüsste nun gerne ob ich mit der Annahme richtig liege, mit welcher Höhe an Gebühren wir rechnen müssen und ob uns irgendwie Steine in den Weg gelegt werden können.

Vielleicht findet sich ja jemand in dem Gebührendschungel zu recht.

Mit freundlichen Grüßen

Sandra

  • Name:
  • Sandra85
  1. Umnutzung und Außenbereich und ...

    Foto von wiki

    Die liegen vermutlich gleich mehrere Steine im Weg. Klingt, als würde der Resthof im Außenbereich liegen, also eigentlich nicht auf Bauland, richtig? Da gab es eine Baugenehmigung und danach Bestandsschutz sicher nur für den Bauern und seine Familie. Wenn Sie das Gewerbe dort aufgeben und alle gewerblichen Stallungen jetzt zu Wohnraum machen wollen, dann bekommen Sie dafür sicher keine Genehmigung.
  2. Oh man

    Mein Vater ist in dem Sinne kein Landwirt ... besitzt drei Kühe, ein paar Hühner und Tauben.

    Im Internet habe ich schon einige Einträge gefunden bei denen es sich um Stallgebäude handelte die umgebaut wurden.

  3. Neuer Stand  -  Anruf beim Bürgermeister

    Hallo,

    hab gerade mit dem Bürgermeister des kleinen Ortes gesprochen. Er ist der Meinung das es keine Probleme geben würde. Er würde es sogar gutheißen. Manchmal ist es schon ein Vorteil, wenn man mit dem Sohn des Bürgermeisters in einer Klasse war und er einen schon so lange kennt. Hoffe nun das er Recht behält

    Aber vllt kann mir immer noch jemand erklären wie ich die Gebühren errechnen kann? Habe da anscheint einen schwierigen Beamten bekommen, der meint er könne mir da nichts genaueres sagen.

    Mit freundlichen Grüßen Sandra

  4. den Bürgermeister fragen

    ... das ist so Erfolgreich wie die Frage an den Ortspolizisten, ob man im Halteverbot parken darf. Und eine mündliche Auskunft von einem Beamten ist so viel Wert wie ein Blatt schwarzes Papier. Fakt ist: Umbau und Umnutzung heben den Bestandsschutz auf. Zuständig ist das Kreisbauamt als Genehmigungsbehörde. Das geringste Risiko ist eine Bauvoranfrage. Dort wird die Meinung von Beamten verbindlich. Die Gebühren sind überschaubar, falls den Baubeamten keine Sondergutachten einfallen oder das Katasteramt nicht genügend amtliche Messpunkte hat. Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  5. Das ist ein klassischer

    § 35 Baugesetzbuch Fall. Lies dir den § 35 Baugestzbuch (BauGB) durch. Wenn da schon zwei Wohneinheiten genehmigt sind und keine Privilegierung mehr vorliegt, dann wird das mit der Umnutzung nichts. Nichts gegen den Bürgermeister, aber er sollte sich erst schlau machen und dann Aussagen treffen
  6. AHA

    Vielen Dank für eure Antworten.

    Bevor man den Bürgermeister kritisiert, sollte man vllt die Definition eines Resthofes googlen:

    Resthof Bei einem Resthof handelt es sich um einen Bauernhof, der jedoch nicht mehr als solcher betrieben bzw. bewirtschaftet wird. Die für einen im Betrieb befindlichen, typischen Merkmale eines Bauernhofs wie z.B. Ställe sind zwar noch vorhanden, können vom Bewohner bzw. Eigentümer des Resthofes jedoch anderweitig genutzt werden, etwa als Garage oder Abstellraum.

    Resthöfe werden in der Regel als Einfamilienhaus genutzt, können je nach Typ des Bauernhofs aber auch zwei oder mehreren Parteien als Wohnstätte dienen. Für den Resthof entscheiden sich häufig Familien mit Kindern, die eine ruhige Wohngegend am Rande oder außerhalb geschlossener Ortschaften bevorzugen. Damit kommen die Bewohner in den Genuss von ländlicher Idylle, die ein Bauernhof bieten kann, ohne sich um die sehr Zeit- und arbeitsintensive Bewirtschaftung des Hofes kümmern zu müssen. Der Nachteil ist, dass stillgelegte Bauernhöfe bzw. Resthöfe, die sich als Wohnstätte eignen, vergleichsweise rar gesät sind.

    Mein Vater würde mit der Haltung seiner Tiere aufhören. Somit wäre es dann ja auch keine Landwirtschaft. Vielleicht stehe ich ja auch auf dem Schlauch, aber für mich besteht da kein Problem.

    Mit freundlichem Gruß Sandra

  7. Aha ...

    Aha und wie lautet die amtliche Definition "Resthof" nach LBOAbk., BauGB? .. Eben. jibbet nicht.

    Um das Procedre deutlich zu machen: Der Bürgermeister kann gerne dafür sein, das nutzt aber nix. Er hat sich an Recht und Gesetz zu halten. Da die Ortsbürgermeister i.d.R. keinerlei Rechtskenntnis besitzen, ist seine Aussage, soweit wir die Fakten hier kennen, zwar möglich, hält einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Letztendlich gibt er nur seine Meinung ab, mehr nicht. Die kann er haben, hilft aber nicht.

    Das Vorgehen wurde schon richtig beschrieben: Bauvoranfrage stellen und dann sehen, was die Genehmigungsbehörde macht. Obwohl, wenn man heutzutage Genehmigungen bekommt, nur weil man mit dem Sohn des Bürgermeisters mal ...

    Armes Deutschland ...

  8. Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung im Außenbereich

    Foto von Ralf Wortmann

    Sandra, die anderen Antworten liegen richtig. Mit dem Vorwurf, sie sollten vielleicht erstmal die Definition eines Resthofes googlen, bevor sie den Bürgermeister kritisieren, tun Sie ihnen unrecht. Wusste denn der Bürgermeister bei seiner Einschätzung, dass die Landwirtschaft aufgegeben werden soll?

    Wenn Sie dort draußen bauen wollen, liegt m.E. die einzige Möglichkeit in der Fortsetzung und ggf. dem Ausbau der kleinen Landwirtschaft Ihrer Eltern. Diese ist im Grunde auch zu gering, um eine Erweiterung der Wohnfläche zu rechtfertigen, aber vielleicht schaut das Bauordnungsamt in dem Punkt nicht so genau hin.

    § 35 BauGB: "Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen (landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen) Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. "

    Das Bauordnungsamt ist dem Landkreis zugeordnet. Die Gemeinde wird bei einem Bauantrag um Stellungnahme gebeten, hat aber keine Entscheidungsbefugnis. Bei meinen Baugenehmigungsmandaten ist das sogar eher die Regel, als die Ausnahme: die Gemeinde befürwortet, aber das Bauordnungsamt ist dagegen.

    Eine Bauvoranfrage ist der richtige Weg. Aber es muss für die Tiere bei Fortsetzung der Landwirtschaft natürlich weiterhin ein Stall vorhanden sein.

    Viele Grüße und viel Erfolg!

    Ralf Wortmann, Magdeburg Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (Baurecht, Architektenrecht)

  9. Vielen Dank ...

    Herr Wortmann für ihre Antwort.

    Mit dem Bürgermeister habe ich auch nur gesprochen um zu erfahren ob vom Dorf her irgendwelche Einwände bestehen und nicht um eine Baugenehmigung zu erhalten. Das mir da das Kennen des BM für eine BG nicht reicht war mir auch bewusst. Da hat man mich wohl falsch verstanden. Das mein Vater die Landwirtschaft aufgibt wäre nur noch eine Frage der Zeit da mein Vater auch nicht mehr so jung ist, warum sollte so ein Stallgebäude denn vor sich hingammeln, wenn man es auch noch anderweitig genutzt werden könnte?

    Der Hof liegt zwar nicht direkt im Dorf, aber in einem Ortsteil, dort stehen nur wenige Höfe. Der Erschließung würde auch nichts im Wege stehen, Strom, Wasser und eine Auffahrt sind ja schon gegeben. Würde es ausreichen, wenn ein kleiner Stall gegeben wäre, in denen Hühner oder ähnliches leben würden, wie oben schon erwähnt ist mein Vater über 70.

    Mit freundlichen Grüßen Sandra

  10. Das..

    ... verändert die Sache schon wieder. Zitat: in einem Ortsteil. Das ist immer fürchterlich schwer was zu sagen, wenn man die Verhältnisse vor Ort nicht kennt. Da kann es dann evtl. schon wieder eine Möglichkeit geben.

    Das geringste Risiko (finanziell) ist eine Bauvoranfrage, da wissen Sie dann, woran sie sind. Ansonsten, wie angeführt, ein landwirtschaftlicher Betrieb ist gefordert. Mit 2 Kuh ein Hühner wird man schwerlich einen Betrieb begründen können.


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