Abstandsfläche ohne Bebauungsplan
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Abstandsfläche ohne Bebauungsplan
Hallo,
wir haben vor bei unserem Zweifamilienhaus an die Erdgeschosswohnung einen Anbau mit etwa 6 m Breite und 3,5 m +/- 0,3 m Tiefe anzubauen. Der derzeitige Abstand zum Nachbargrundstück sind 7 m, es blieben also etwa 3,5 m Abstand bestehen. Da unser Haus aber 16,50 lang ist, ist nun unsere Frage dürfen wir überhaupt so nahe an das Nachbargrundstück bauen. Für unser Gebiet gibt es übrigens keinen Bebauungsplan und es befindet sich in Bayern.
Vielen Dank im Voraus!
Birgit M.
wir haben vor bei unserem Zweifamilienhaus an die Erdgeschosswohnung einen Anbau mit etwa 6 m Breite und 3,5 m +/- 0,3 m Tiefe anzubauen. Der derzeitige Abstand zum Nachbargrundstück sind 7 m, es blieben also etwa 3,5 m Abstand bestehen. Da unser Haus aber 16,50 lang ist, ist nun unsere Frage dürfen wir überhaupt so nahe an das Nachbargrundstück bauen. Für unser Gebiet gibt es übrigens keinen Bebauungsplan und es befindet sich in Bayern.
Vielen Dank im Voraus!
Birgit M.
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Hängt vom Entwurf ab
Sofern sonstige Beschränkungen nicht bestehen (z.B. Lage im Außenbereich) sollte es möglich sein, einen genehmigungsfähigen Anbau bis zum Mindestabstand von 3,00 m zu planen. Die Tiefe der Abtandfläche bemisst sich nach der Wandhöhe und hängt noch von Dachform und Neigung ab. Für einen eingeschossiger Bau genügt in der Regel die Mindestabstandfläche von 3,00 m, bei zwei Geschossen kann es auch noch hinhauen, wenn die Gebäudelänge 16,00 m nicht übersteigt. Aber diese ganzen Feinheiten der Abstandflächenberechnung hier aufzudröseln führt zu nichts. Wenden Sie sich an einen versierten Bauplaner, der entwirft Ihnen schon einen genehmigungsfähigen Anbau.
Gruß -
Etwas missverständlich
Ich möchte noch hinzufügen, dass auch der Anbau 2-geschossig werden könnte, auch wenn das Hauptgebäude, welches 7 m Abstand einhält, länger als 16 m ist. Meinen vorherigen Beitrag könnte man dahingehend falsch verstehen. -
Abstandsflächen
Hallo Birgit,
dürfte eigentlich kein Problem sein wenn alle Abstandsflächen untergebracht werden können. Das 16,00 m Privileg ist sowieso nicht anzuwenden, da der Bestand schon länger ist.
Abzuklären wäre vorher, ob die Stadt oder Gemeinde dies auch zulässt, daher wäre ein Gespräch mit dem Bauamt sinnvoll, aber bitte nicht ohne fachliche Begleitung.
Mit freundlichen Grüßen