Bauen an Grundstücksgrenze/Genehmigung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Bauen an Grundstücksgrenze/Genehmigung

Hallo Forengemeinde,
wir haben vor an unserem Haus einen Anbau zu machen. Dazu muss die vorhandene Garage, die jetzt an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn steht weg. Die jetzige Garage ist mit einem kleinen Schuppen hinten dran ca. 10 m. (Entlang der Grundstücksgrenze)
Nun möchten wir hier neue Garagen hinbauen und dahinter einen Anbau der nur aus EGAbk. und Dach besteht. Das Haus selbst ist 2 stöckig) Dach des Anbaus sollte Flach oder Pultdach sein. Gesamte Länge entlang der Grundstücksgrenze wär ca. 16 m
Nun meine Frage:
Da es keinen Bebauungsplan mehr gibt (ältere Siedlung) teilte man mir in der Gemeinde beim Bauamt mit, dass dies schon genehmigt werden könnte, sofern der Nachbar damit einverstanden ist.
Allerdings sagt ja die Bauordnung Bayern aus dass an der Grundstücksgrenze nur 9 m entlang bebaut werden darf.
Liegt es wirklich "nur" am Nachbarn ob dies genehmigt wird?
Wir würden das halt vorab schon wissen wollen, bevor das ganze gezeichnet wird und wir schon Geld ausgeben müssen das womöglich hinterher in den Sand gesetzt wird weil es nicht genehmigt wird.
Standort ist Bayern
Für alle Infos vorab schon mal Danke.
  • Name:
  • Stefan L.
  1. Bebauung an Grundstücksgrenze

    da haben Sie eintweder jemanden beim Bauamt sitzen, der die BayBoAbk. nicht versteht, oder aber einen besonderen Draht zum Baugott hat. Aber, es kommt auf die Örtlichkeit an, da bspw. ind er Stadt, so in bspw. MUC, sogar auf die Grundstücksgrenze gebaut werden muss.
    I.A. sind an der Grundstücksgrenze nur untergeordnete Nutzungen, so bspw. Garagen zulässig, und, wenn dann, nur bis zur max. Länge an jeder Grundstücksgrenze von 9 Metern.
    Empfehlung: Nehmen Sie sich einen bauordnungsrechtserfahrenen Architekten, ggf. aus Ihrer Gemeinde, der dies alles erst einmal prüft und mit den Behörden dann ggf. verhandelt.

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