Schwarze Dachpfannen verbaut, im Bebauungsplan aber nur rote zugelassen ... Folgen?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Schwarze Dachpfannen verbaut, im Bebauungsplan aber nur rote zugelassen ... Folgen?

Hallo,
hätte eine rechtliche Frage.
Laut Bebauungsplan hätten wir für unser Haus nur Dachziegel in rottönen verwenden dürfen. Uns haben aber schwarze besser gefallen und letztendlich haben wir die dann auch aufs Dach gebastelt.
Wie wär das jetzt wenn das Landratsamt das mal sieht. Muss man da Strafe bezahlen, neu eindecken?
Welche Konsequenzen kann unser Geschmack haben?
  • Name:
  • Jürgen
  1. Kann so kommen

    wie in der Werbung:
    "Es war schon immer etwas teurer einen besonderen Geschmack zu haben"
    Geht von Bußgeld bis umdecken ...
    • Name:
    • M.P.
  2. Arghh ... Ach komme sie ...

    Arghh ... Ach komme sie machen Sie doch jemandem wie mir nicht soviel Angst ;-)
    Also ganz ehrlich, mit einer Busgeldzahlung haben wir schon gerechnet, würde da auch 500,- in kauf nehmen, aber umdecken!
    Wenn es wirklich zu einer Strafe kommt, muss es doch auch einen definierten Rahmen geben. Von Bußgeld bis umdecken ist das aber doch eine recht große Spanne.
    Kennen Sie Fälle bezüglich dieses Themas?
  3. gibt's

    ... an der Kiste eigentlich irgendwas, was gem. Genehmigung gebaut wurde? :-)
    Also ma ehrlich 500 € naja, dann kann man den Aufwand einer Baugenehmigung auch gleich sparen, wen soll das erschrecken?
    Ja der Böse Staat wirklich schlimm.
    Wie sähs denn aus wenn der Nachbar aus Versehen en Meterchen zu dicht an die Grenze a wengerl zu hoch hinauskommt und schwupp ist die Sonne von der Terrasse, ach nicht so schlimm .. 250 € ist der Käse gegessen ...
  4. Stellen Sie sich folgendes Szenario vor:

    Einer Ihrer Nachbarn wollte auch schwarze Pfannen eindecken, das Bauamt hat dies im Genehmigungsverfahren unterbunden.
    Dieser Nachbar sieht nun Ihr Dach und fragt beim Bauamt nach "wieso der und ich nicht? "
    Schon läuft das Verfahren an ...
    • Name:
    • M.P.
  5. Hmm .. böser Bube ...

    Hmm .. böser Bube mir ist schon klar, das ich mich dieser Bestimmung widersetzt habe und wie es aussehen würde wenn das jeder macht blabla
    Letztendlich muss aber doch wohl die Frage sein, wem ich damit Schade. Ist ja nicht so das ich mein Haus 2 m ins Grundstück vom Nachbarn reingesetzt habe. Mein optisches Gefallen waren halt schwarze Dachpfannen, deswegen werden meinem Nachbarn nicht die Augen raus fallen und die Erde dreht sich weiter.
    Bei der Bemessung von "Strafen" muss es doch dann auch eine Art Verhältnismäßigkeit geben ...
  6. klar, und für Vorsatz gibt es oben drauf ...

    Foto von Lukas Ensikat

    ... klar, und für Vorsatz gibt es oben drauf klar,
    und für Vorsatz gibt es oben drauf ...
  7. kommt drauf an

    ich kenne zumindest einen alten Fall in Niedersachsen, allerdings rote Ziegel im BPlan, da wurde wenn ich mich richtig erinnere, bis zum BGH hoch gestritten und dann umgedeckt,
    viel Glück
  8. Rechtliche Frage..

    ... lautet der Einstieg in Ihre Frage, Jürgen.
    Nur, mit der Beantwortung derlei Anfragen, ist das so eine Sache. Mitleid, so richtiges, habe ich übrigens nicht. Ich wünsch mir eher einen unvoreingenommenen guten Kollegen auf dem für Sie zuständigen Landratsamt, der sein Handwerk versteht. Gut versteht! Ja, das gibt es ... und nicht nur Umfaller!
    Geschmacksvolle Grüße
  9. aber so ein schlechter bin ich doch gar nicht ...

    aber so ein schlechter bin ich doch gar nicht hmm sehe es schon. In Deutschland geht es wirklich nur nach Schema und wehe einer bricht aus.
    Ich esse zwar zum Frühstück keine kleinen Kinder, komm mir aber grad vor wie'n Verbrecher. Werde morgen gleich mal nen Kran besorgen und das umdecken planen. Ach ja, die 40 cm die ich Grundstücksbedingt höher gebaut habe, die schneid ich auch gleich raus.
  10. lustig ...

    Angst vor der eigenen Courage ...
    Wenn Du tough wärst, hättest Du hier nicht gefragt.
    Und ... schon kalte Füße?
  11. Weichei spielt hart gekocht ...

    Weichei spielt hart gekocht gg sage es ja. Uns hat schwarz halt gefallen, ansonsten bin ich ja ganz ein braver. Nix mit " bei rot drüber", bin eher der "Oma über die Straße Helfer".
    Aber als Antwort hätte ich eigentlich auf konkrete Fakten gehofft, momentan driftet das Ganze eher ins philosophische ab.
  12. Ich bin mit Sicherheit kein Freund von Regulierung, ...

    Foto von Lukas Ensikat

    Ich bin mit Sicherheit kein Freund von Regulierung, oder gar Überregulierung.
    Wozu eine derartige Reglementierung auch immer gut sein sollte?
    Aber was bleibt als Alternative?
    Wenn ich unbedingt einen schwarzen Dachziegel haben muss, dann baue ich eben da, wo das möglich ist, wenn es mir das Wert ist.
    Sonst denke ich, dass man doch eher mit einem roten Dach, und dafür ohne Stress, leben kann.
    Ich wäre dafür, dass blau oder grün glasierte Steine verboten sein sollten. ;-)
  13. Ein Geschäftskollege von mir

    musste nach Monatelangem Streit mit dem Bauamt Umdecken. War zwar Fehler der Baufirma, nur leider hatte die danach Konkurs gemacht. So hatte er zwar ein Dach, aber leider in der falschen Farbe.
    Man könnte das auch "Umspritzen" war damals ein Vorschlag. Kostet aber fast soviel wies umdecken.
    Ja, man kann da sich auf das Persönlichkeitsrecht vom Grundgesetz berufen usw.
    Aber ich habe im Baugebiet gerade den anderen Fall. Doppelhaus: Haus 1 rote Ziegel, Haus 2 graue Ziegel. Das sieht vielleicht bescheurt aus. Hätten die nicht eine Farbe nehmen können.
    Es gab Vorschriften zum Dach (z.B. Pultdach, aber wohl nicht zur Farbe. Das ist dann die andere Seite. Mich stört es.
    Natürlich gibt es dort auch Häuser mit grauen Dächern, aber die sind weiter weg und nicht direkt nebenan.
  14. Konkrete Fakten

    gab's in Ihrem Bebauungsplan. Der hat Sie nicht interessiert.
    Bußgeldkatalog nach dem Motto: falsche Farbe 500,- €/falsche Firsthöhe 1.000,- € gibt es nicht.
    Das was hier an möglichen Folgen beschrieben wurde ist das, was auf Sie zukommen kann.
    Mehr kann Ihnen hier niemand sagen.
    • Name:
    • M.P.
  15. Weichei spielt hart gekocht ...

    Weichei spielt hart gekocht gg sage es ja. Uns hat schwarz halt gefallen, ansonsten bin ich ja ganz ein braver. Nix mit " bei rot drüber", bin eher der "Oma über die Straße Helfer".
    Aber als Antwort hätte ich eigentlich auf konkrete Fakten gehofft, momentan driftet das Ganze eher ins philosophische ab.
  16. Links zum Thema

    Foto von Oliver Kettig

    Hallo,
    Google liefert viel Lesefutter, aber alles in allem ein recht inkohärentes Bild ;-)

    S. 8 ff in

    Viel Spaß beim Stöbern
    Grüße

  17. Fakten, Fakten, Fakten

    finden sich in der zuständigen Landesbauordnung (hier pars pro toto Bayern:
    Siebenter Teil
    Ordnungswidrigkeiten, Rechtsvorschriften
    Art. 89
    Ordnungswidrigkeiten
    (1) [1] Mit Geldbuße bis zu fünfhunderttausend € kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig
    [ ... ]
    10. eine bauliche Anlage ohne die nach diesem Gesetz dafür erforderliche Gestattung oder abweichend davon errichtet, ändert oder in ihrer Nutzung ändert, einer mit der Genehmigung verbundenen Auflage nicht nachkommt oder den Beginn der Bauausführung und der Wiederaufnahme unterbrochener Bauarbeiten (Art. 72 Abs. 7) nicht rechtzeitig mitteilt [ ... ]
    Rahmen hübsch genug?
    Thiele
  18. Ergänzung?

  19. Sie müssen die Folgen verstehen

    Es gab eine eindeutige Bauauflage als Grundlage der Genehmigung!
    Bei einer Fahrt durch das Ort, bei einem Überflug und sogar bei einem Satellitenfoto fällt das auf, und mit "Nachdunkeln" kann das nicht wegdiskutiert werden.
    Also wird der Sachbearbeiter zum Behördenleiter gerufen und wird nach der Zustimmung gefragt.
    Antwort: das wurde eigenmächtig gemacht.
    Zusatzfrage: warum dulden Sie das?
    Also nimmt der Amtsschimmel seinen Lauf.
    Wenn nun das Wort "muss" nicht zufällig durch die Worte "sollte" und "möglichst" ersetzt wurden werden Sie wohl umdecken müssen.
    Was fällt Ihnen auch ein, gegen Anordnungen von Beamten zu verstoßen?
    Früher hätte man zur Abschreckung das Haus dem Erdboden gleichgemacht. (schmunzel, schmunzel)
    Gruß

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