Schadensersatz für falsche Innenwandkonstruktion?
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Schadensersatz für falsche Innenwandkonstruktion?

Hoffe, ich bin hier richtig. Habe ein Fertighaus gebaut und nach umfassender Beratung bei den Innenwänden Fermacell statt Rigips bemustert. Die Vorteile haben uns natürlich Aufpreis gekostet. Bei Lieferung des Hauses mussten wir leider feststellen, dass nicht Fermacell, sondern gewöhnliche Rigipsplatten geliefert und montiert wurden. Das Mindeste ist nun die Reduzierung des Kaufpreises um den Aufpreis, aber haben wir auch Recht auf Schadensersatz und wenn, dann in welcher Höhe (ca. !) Der Bauträger spielt jetzt auf einmal die Vorteile von Fermacell gegenüber Rigips herunter und meint es wäre eigentlich egal was eingebaut wird. Wir fühlen uns auf den Arm genommen, denn dann hätte uns das Fermacell erst gar nicht verkauft werden müssen. Wie sollen wir nun vorgehen?
  • Name:
  • Monika Pfisterer
  1. Mangelhafte Leistung

    Wenn der Fertighausherrsteller Ihnen was anderes liefert als vereinbart (Schriftlich vereinbart?), handelt es sich zunächst einmal um eine mangelhafte Leistung.
    Vor Abnahme muss er auf jedenfall nachbessern. Eine Minderung müssen Sie nicht akzeptieren.
    Wenn er zudem, zumindest hört sich dass so an, Ihnen die Fermacellplatten wärmtens empfohlen hat, würde ich ihn nicht so einfach aus der Mängelbeseitigung entlassen.
  2. Re. Falsche Innenwandkonstruktion

    Danke für Ihren Beitrag, leider lassen sich die Gipskartonplatten nicht entfernen ohne evtl. Schäden auf der darunterliegenden Holztafelkonstruktion zu riskieren. Wenn wir auf Mängelbeseitigung gehen würden, müsste glatt das ganze Haus wieder abgerissen werden. Darum kommt doch nur Schadensersatz in Frage, oder? Wie weit können wir gehen?
  3. Interessante Frage  -  Welcher Schaden?

    Ich finde die Frage prinzipiell interessant, frage mich jedoch, welcher (monetär) bewertbare Schaden entstanden sein sollte?
    Sie haben jetzt Wände, die kann man  -  genauso gut wie Rigips  -  streichen, tapezieren usw.
    Was ist also der finanzielle Schaden, den es gutzumachen gilt?
    PS: Ich will den Fragesteller nicht provozieren, sondern bin an einer generellen Diskussion dieser Problematik interessiert, die ja nicht gerade selten auf dem Bau vorkommt: Vertraglich X vereinbart, Y geliefert und das Ganze lässt sich nicht einfach austauschen, also ohne größere Schäden (abgesehen vom Ärger, der einem sowieso nie ersetzt wird)
  4. Re. Falsche Innenwandkonstruktion

    Fermacell sind qualitativ hochwertiger und nicht so arbeitsintensiv im verspachteln. Außerdem gilt der Baustoff als nicht brennbarer Baustoff nach DINAbk. 4102 hat also einen höheren Feuerwiderstand als Gipskarton. Außerdem habe ich mehr Aufwand beim Anbringen von Schränken, Regalen usw. weil immer gedübelt werden muss. Fermacell ist stabiler, Nägel u. Schrauben halten auch ohne Dübel. Außerdem saugen sich Gipskartonplatten mit der Zeit regelrecht mit Wasser voll, Fermacell hat als Ober- / Unterschicht keinen Karton, sondern ist durch und durch mit Fasern versetzt ... und ... und ... und. Ich möchte die Firma, mit der wir auch sonst viel Ärger hatten einfach nicht ungeschoren davonkommen lassen, darum möchten wir eine Entschädigung.
  5. Schadensersatzberechnung

    "Fermacell sind qualitativ hochwertiger"
    => Dafür bekommen Sie ja den Aufpreis nachgelassen.
    "und nicht so arbeitsintensiv im verspachteln. "
    => Trockenbauer den Mehrpreis ermitteln lassen und abziehen.
    "Außerdem gilt der Baustoff als nicht brennbarer Baustoff nach DINAbk. 4102 hat also einen höheren Feuerwiderstand als Gipskarton. "
    => Tja, wie soll man einen Schaden berechnen, der nur "im Fall der Fälle", also bei einem Brand, auftreten würde?
    "Außerdem habe ich mehr Aufwand beim Anbringen von Schränken, Regalen usw. weil immer gedübelt werden muss. Fermacell ist stabiler, Nägel u. Schrauben halten auch ohne Dübel. "
    => Auch hier: Tja, wie soll man diesen Aufwand im privaten Umfeld bewerten. Sie haben ja außer Zeiteinsatz :-((von den Dübeln abgesehen) keinen Schaden.
    "Außerdem saugen sich Gipskartonplatten mit der Zeit regelrecht mit Wasser voll, Fermacell hat als Ober- / Unterschicht keinen Karton, sondern ist durch und durch mit Fasern versetzt ... und ... und ... und. "
    => siehe ganz oben.
    "Ich möchte die Firma, mit der wir auch sonst viel Ärger hatten einfach nicht ungeschoren davonkommen lassen, darum möchten wir eine Entschädigung. "
    => Eine solche Entschädigung wünsche ich mir als Bauherr ebenfalls gerne. Doch leider gibt's für Ärger und Enttäuschung nirgends Schadensersatz.
    vorsicht! Alles Laienmeinung.
    Bin aber nichtsdestotrotz an Expertenmeinungen interessiert!
    Hallo Bruno Stubenrauch!
    Sie sind doch Experte für solche rechtlichen Bewertungen?
  6. A2 nach DIN 4102

    Hallo Monika,
    • Gipskartonplatten sind nichtbrennbar (A 2 nach DINAbk. 4102)
    • Gipskartonplatten saugen sich nicht mit Wasser voll, sonst wären sie ungeeignet für jede Art von Konstruktion.

    Viele Grüße

  7. Danke für Eure Beiträge

    Vielen Dank für eure Beiträge. Vielleicht interessiert euch wie die Sache ausgegangen ist: Wir haben uns natürlich 1. auf die Preisminderung eingelassen (Nur der Aufpreis) und 2. Haben wir nach langem hin- und herverhandeln Material für den Innenausbau ausgehandelt. Wir haben zwar weniger als erwartet, jedoch immerhin eine Einigung erzielt.
    Grüße von Monika

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