Lichtschächte bei sehr hohem Grundwasser
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Lichtschächte bei sehr hohem Grundwasser

Lichtschächte bei sehr hohem Grundwasser

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  1. Es gibt einen Lastfall nach DIN

    Es gibt einen Lastfall nach DIN
  2. Entwässerungssystem prüfen

    Entwässerungssystem prüfen
  3. Ja

    Ja
  4. Was Sie tun sollen, ziemlich einfach eigentlich!

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo liebe Experten.

    Ich hoffe dass ich hier richtig bin. Wir haben mit dem Bauträger ein schlüsselfertiges EFHaus mit Keller im Raum Dachau/ BY gebaut. Die vertragliche Fertigstellung wäre der 31.8.17 gewesen. Bereits am 30.9/1.10. hatten wir durch ein mit Bauschutt verstopftes Abflussrohr, was führte dazu, dass Abwasser durch die nicht druckwasserdichten Fenster kam und in den Keller lief. Diese wurden heute endlich getauscht. Allerdings will der Bauträger die Lichtschächte nicht tauschen. Das Grundwasser ist sehr hoch und drückt bei Regen in die undichten Lichtschächte. Diese sind mit dem Abwasserrohr verbunden. Eine Rückstauklappe wird seit Wochen angekündigt. Der Einbau ist immer noch nicht erfolgt. Vom Monteur der druckwasserdichten Fenster wurde mir nur gesagt, dass dichte Lichtschächte vorgeschrieben sind, wenn das Grundwasser so hoch ist. (Wir hatten bereits bei Bau des Carport/Fundamente mir dem Wasswr zu tun.)

    Meine Frage: gibt es eine Vorschrift, an die sich der Bauträger halten muss und er uns diese schuldig ist? Die Fenster halten 24 Std. (lt Hersteller) ich dürfte demnach nie in den Urlaub fahren aus Angst dass es regnen könnte. Also kann das allein nicht die Lösung sein.

    Für Ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar. Schöne Grüße aus Bayern bisher DINAbk. 18195, jetzt neu DIN 18533, wonach das gesamte erdberührte Bauwerk bis 50 cm über Bemessungswasserstand gemäß dem jeweiligen Lastfall (hier offenbar drückendes Wasser mit Stauhöhe bis 3 m) wasserdicht ausgeführt werden muss. Dazu gehören dann auch die Lichtschächte, wenn mit Staunässe bis Geländeoberkante zu rechnen ist. Da die wasserdichten Fenster keine dauerhafte Abdichtung im Sinne der Norm sind, stellen sie nach meiner Auffassung auch keinen adäquaten Ersatz für wasserdichte Kellerlichtschächte dar. Das wiederspiegelt sich ja auch schon in den Aussagen des Fensterlieferanten, der ausdrücklich darauf hinweist, dass die Fenster nicht dauerhaft wasserdicht im Sinne der DIN 18533 sind, sondern lediglich eine kurzfristige Schutzwirkung bei Katastrophenfällen bieten. Sie sollten insgesamt das Entwässerungssystem prüfen lassen unter den Stichworten "Drainage" und "Hebeanlage" für alle unter der Rückstauebene liegenden Einläufe. Ein Rückstauverschluss ist nicht die Lösung wenn z.B. bei Starkregen auch noch das Regenwasser zugeführt wird. Oder ist bei Ihnen in Bayern die Versickerung vorgeschrieben? Entwässerungen der Lichtschächte ohne Schutz ist eine Einrichtung zum fluten des Kellers und eine Einladung an Nager. Was Herr Kirschner damit vermutlich meint:

    Es bringt Ihnen wenig, wenn die Lichtschachtentwässerungen zwar an die Abwasserleitungen angeschlossen sind, diese aber nicht über eine Rückstrauklappe verfügen, dann haben Sie im Havariefall einen Springbrunnen im Lichtschacht.

    Oder Sie haben ein Problem, wenn die Ruckstauklappe dicht macht, weil das Netz voll ist, aber weiterhin von oben Wasser in die Lichtschächte reinläuft! Um dies zu verhindern sollten auch die wasserdichten KLS oben etwas aus dem Gelände herausragen und ggf. oberseitig mit einem Kunststoffdeckel gegen Tagwasser abgedeckt sein. Erst mal prüfen, wie das Klopapier in den Lichtschacht kommt. Ich würde annehmen, das der Kanal bereits zurück gestaut hat. Eine andere Möglichkeit wäre noch, das jemand seine Notdurft im Baustellenbetrieb in den Lichtschacht verrichtet hat.
    Rückstauklappen oder wie die Dinger richtig heißen, Rückstausicherungen sind in Sanierungsfällen zulässig.
    Beim Neubau sind unterhalb der Rückstauebene anfallende Abwasser von Entwässerungsgegenständen über die Rückstauebene per Rückstauschlaufe/Rückstauschleife zu heben.
    Es sieht nicht so aus, als wenn dies an Ihrem Haus so gehandhabt werden würde, denn wie sonst  -  lässt man den Notdurftgedanken einmal außer acht  -  soll das Klopapier in den Lichtschacht gelangen.
    Eine Rückstausicherung per Rückstauklappe führt ganz sicher nicht zum Erfolg, wie es denn dann Herr Tilgner bereits schon beschrieben hat. Vorausgesetzt, die schließt dicht, was meist nicht der Fall ist, wenn da etwas dazwischen hängt, es sei denn man hat die teuerste Variante derer, wie soll denn dann trotzdem der Lichtschacht das darin anfallende Wasser abführen? Das funktioniert nicht! Nun gut, es gibt wiederum die Möglichkeit eine Pumpe die gegen den Staudruck pumpt und entwässert einzusetzen, aber auch die kostet ... und so viel Technik, mhhhhh, kostet auch in der Wartung.
    Die Lichtschächte sind natürlich dann in dem Fall Druckwasserdicht anzuschließen und von oben  -  allerdings nicht nur gegen Tagwasser  -  sondern auch gegen sonstig zufließende Wasser, die beispielsweise vom Nachbarn oder auch manchmal aus dem öffentlichen Bereich zufließen können (klar, auch das ist Tagwasser, dann aber mehr als üblich, was sonst alleinig auf ihr Grundstück regnet und nur von Ihrem Grundstück stammt und mehr als das Wasser, was genau auf den Schacht drauf regnet), abzudichten.
    Fordern Sie einen Leitungsführungsplan oder einen Revisionsplan der Leistungsführung an und prüfen Sie, ob die Leistungsführung auch tatsächlich so ausgeführt worden sind.
    Noch ist ja scheinbar alles frühzeitig und rechtseitig genug.
    Und fordern schriftlich eine Lösung für das entstandene Problem an, ohne sich hinhalten zu lassen und nötigenfalls mit Fristsetzung und nachweislicher Zustellung. Zeigen Sie die vorherrschenden Mängel schriftlich an.
    ach so, und es ist natürlich Quatsch, was Herr Kirschner schreibend vermutet oder anregt nachzufragen, ob Sie in Bayern verrieseln müssen. Klar sollte man das wissen, was die Behörde fordert, dass ist unbestritten aber in Grundwasser  -  welches nach Ihren Angaben durch die Lichtschächte drückt  -  kann man nicht verrieseln. Weder das Regenwasser, noch eine ggf. vorhandene Dränage. Angaben darüber finden Sie aber in aller Regel im Entwässerungsgesuch.
    Haben Sie eine Dränage? Denn eine Dränage haben Sie bestenfalls nicht, da sich damit eher noch das Wasser ans Haus holen. Wenn Sie eine Dränage haben, wohin wird die entwässert?
    Der Keller, wie wurde der errichtet? Haben Sie eine Weiße Wanne oder eine Schwarze Wanne? Betonwände? Mit oder ohne Fugenbleche bzw. wie wurde dieser abgedichtet?
    Meine Fragen haben zwar nicht unmittelbar direkt aber indirekt etwas mit dem Thema Entwässerung zu tun. Sehr häufig sieht man die Ausführung einer Dränage und die Entwässerung der Lichtschächte wird dann einfach an die Dränage angeschlossen, wo das Tagwasser verrieseln soll oder aber in das städtische Abwasserkanalsystem abfließen soll.
    Haben Sie das Haus auf Ihrem Grundstück bauen und errichten lassen oder haben Sie Haus und Grundstück zusammen erworben und welche Vertragsart haben Sie?
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  5. Danke sehr

    Danke sehr
  6. Wie schon fast einstimmig festgestellt!

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo zusammen,

    vielen Dank für Ihre Nachrichten/ Antworten. Ich bin sehr dankbar für Ihren Expertenrat!

    vorweg: ich unterstelle niemanden, dass er den/die Lichtschächte mit Vorsatz verschmutzt hat. das Szenario konnte recht gut rekonstruiert werden und war ein Aufeinandertreffen mehrerer sehr ungünstiger Faktoren.

    für mich ist entscheidend: schuldet uns der Bauträger (wir haben Haus und Grundstück zusammen erworben und ein schlüsselfertig Haus gekauft  -  abzüglich Eigenleistung von Böden und Malerarbeiten) den Einbau wasserundurchlässiger Lichtschächte und druckwasserdichte Fenster oder nur eins von beiden oder hat das nur Empfehlungscharakter?

    Meiner Meinung nach wäre doch folgendes am sinnvollsten:

    • wasserdichte Lichtschächte
    • druckwasserdichte Kellerfenster
    • Rückstauklappe im Abflussrohr / Hausanschluss
    • Regenrinne (ebenerdig) um die Lichtschächte herum, damit kein fließedes Wasser den Lichtschacht fluten kann
    • Abdeckung des Lichtschachtes  -  möglicherweise nice-to-have

    liege ich da richtig? Rückstausicherung mittels Rückstauschlaufe, statt Rückstausicherung mittels Rückstauklappe, weil die verstopfen oder im Bedarfsfall nicht funktionieren kann, für die Entwässerungsgegenstände die unterhalb der Rückstauebene liegen bzw. angeordnet sind. Außerdem sind die Rückstauklappen die draußen im freien eingebaut in einem Schacht eingebaut werden werden dürfen und elektronisch funktionieren müssen, richtig teuer, sodann die nicht im inneren des Hauses angeordnet werden können.
    So wie ich das sehe und bewerten würde, klar, man muss es selbst und vor Ort sehen und prüfen, scheint dass in dem von Ihnen geschilderten Fall aber nicht nur seitlich in den Lichtschacht und unterhalb des Lichtschachtes (der hat ja drei Seiten die im Erdreich liegen) in den Lichtschacht einströmendes Wasser zu sein, sondern auch möglicherweise schon Rückstau aus dem städtischen Kanalsystem. Wie sonst kommt das Klopapier  -  es sieht auf dem von Ihnen eingestellten Foto so aus wie Klopapier- in den Lichtschacht.
    Folgt man dieser vorstehend getroffenen Annahme bzw. der vorstehend genannten Vermutung, dann sind natürlich auch die Abflüsse der Lichtschächte gegen Rückstau zu sichern und ebenso über eine Rückstauschlaufe gegen Rückstau zu sichern. Was vermutlich den Einbau einer 2. Pumpe zur Folge haben kann.
    Hinsichtlich Ihrer Frage kann man es stark verkürzt  -  wie folgt  -  auf den Punkt bringen:
    Der Unternehmer schuldet Ihnen ein dauerhaft funktionstüchtiges und mangelfreies Werk. Allein schon die "Vermutungshegung", also das man denn dann die Vermutung hegen oder anstellen kann, dass es durch ein "Nichtliefern" oder durch ein "Unterlassen" oder auch eine "Falschlieferung", jetzt oder insbesondere und gerade auch in der Zukunft, zu einem Schaden kommen "kann" ("nicht zwangsläufig kommen muss"), begründet den Mangel, insbesondere dann auch und gerade bei einem BGBAbk. Vertrag, den Sie ja haben.
    Funktionstauglich sind nicht gerade Fenster wo die Plörre rein laufen kann. Und diese Vermutung brauchen Sie erst gar nicht "nur" hegen, die haben Sie sogar schriftlich vom Fensterlieferanten oder vom Fensterhersteller.
    Regenrinne (ebenerdig) um die Lichtschächte herum, hä, wie denn sonst? Drum herum oder drunter her, wie ist egal. Wenn die Regenrohre dicht sind, können die den Schacht  -  sooder so  -  nicht fluten!
    Liege ich da richtig? ..., neee, wie vorstehend beschrieben, kann so oder so, "daraus" nichts geflutet werden, das heißt genauer aus dem Rohr  -  wenn es denn dann dicht ist  -  nichts geflutet werden kann. Deswegen wäre das egal, wie auch immer Sie das Rohr der Regenentwässerung verlegen. Allerdings strullert es  -  sodann die Standrohre (das ist der Punkt, wo die Regenfallrohre in der Grundleitung = Regenentwässerungsgrundleitung verschwinden) nicht dicht sind  -  an den Standrohren heraus, was dann über Ihr Grundstück läuft und wiederum  -  je nach Gefälle der Außenanlage, sodann die Lichtschächte nicht von oben nicht abgedichtet sind  -  in die Lichtschächte abfließen und zulaufen kann. Wenn dann dort in der Entwässerung der Lichtschächte eine Rückstauklappe statt einer Rückstauschleife eingebaut ist, und die Rückstauklappe gerade wegen Rückstau zufährt, dann fluten Sie sich den Lichtschacht wieder selbst, ohne dass das anfallende Wasser eine Möglichkeit hat, abfließen zu können.
    Haben Sie denn im Kellergeschoss Entwässerungsgegenstände, Waschbecken, Dusche, Badewanne, Waschmaschine, Sauna, Bodenabläufe etc? , und wenn ja, wie werden diese Entwässert?
    Gibt es eine Kelleraußentreppe mit einem zu entwässernden Kelleraußentreppenantrittspodest, welches über einen Bodenablauf oder auch sonst wie entwässert wird? , und wenn ja, wie genau geschieht dies?
    Wie war das denn jetzt? Haben Sie eine Dränage oder nicht? Und wenn ja, wohin wird diese entwässert?
    Welche Kellerbauweise haben Sie?
    Wenn Sie korrekte Antworten haben wollen, müssen die Eingangsdaten und -Fakten bekannt sein. Es ist schon wichtig, dass Sie die gestellten Fragen beantworten, damit die eine hinreichend verlässliche Antwort hier im Forum auch überhaupt erst bekommen können.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  7. Bauvertrag

    Bauvertrag
  8. Auflistung/ Antworten

    Auflistung/ Antworten
  9. Fordern Sie doch erst einmal ein, ...

    Fordern Sie doch erst einmal ein, ...
  10. Da bin ich ja scheinbar mal ausnahmsweise halbwegs der Meinung von Herrn Schrör

    Foto von Markus Reinartz

    An C Keck:
    1. Was haben Sie denn mit ihrem Bauträger vereinbart?
    2. Gibt es Ausführungspläne und/oder weitere Beschreibungen der geplanten Abdichtungssysteme?
    3. haben Sie ggf jemanden unter Vertrag, der in Ihrem Auftrag die Abnahme durchführt?

    Hallo zusammen,

    wir haben eine weiße Wanne. wie haben keine Drainage. wir haben keine Kellertreppe. der Keller ist nur von innen begehbar. wir haben im Keller einen Waschkeller (Waschmaschine, Trockner, Waschbecken) und einen Haustechnikraum (Heizung Vaillant Tower, Wärmepumpe, Waschbecken). beide Räume sind mit einer Hebeanlage ausgestattet. keine Bodenabläufe. dass der städtische Kanal daran beteiligt war, ist mehr als unwahrscheinlich. Klopapier usw. war von uns. unser Abwasser staute sich wegen Bauschutt im Abwasserrohr (Hausanschluss) zurück und stieg in den Lichtschacht. wir haben derzeit keine Regenrinnen auch nur in der Nähe der Lichtschächte  -  deswegen die Frage, ob das zusätzlich Sinn machen würde.

    im Notarvertrag haben wir ein schlüsselfertiges Haus gekauft. im Vertrag ist meiner Meinung nach schwammig formuliert, dass sie den geografischen Gegebenheiten entsprechend bauen. das Bodengutachten hierzu haben wir noch nicht bekommen  -  trotz mehrmaliger Aufforderung

    wir möchten einen Gutachter beauftragen, der die Missstände dokumentiert, kommentiert und sie dann gebündelt dem Bauträger unter die Nase hält  -  wenn ich das mal so ausdrücken darf. um etwas zu erreichen, so hat es sich in den letzten Monaten dargestellt, brauchen wir es schwarz auf weiß, dass etwas unternommen werden MUSS. Fordern Sie doch erst einmal ein, was Sie laut Vertrag zu bekommen haben! Ein entsprechend qualifizierter Architekt / Ingenieur (es muss kein Gutachter sein) kann Sie wesentlich dabei unterstützen, in dem er zum Beispiel die Sachverhalte mit dem Bauvertrag abgleicht u. ä. Wichtig ist, dass vorhandene Mängel rechtlich belastbar gerügt werden, alleine werden sie damit nach meiner Einschätzung überfordert sein.

    Hier im Forum bekommen Sie die Problematik nicht gelöst! Klar, zuerst mal das einfordern, was Ihnen zusteht.
    Dazu gehört dann, ein dauerhaft funktionstaugliches Werk zu erstellen, so wie ich das bereits schon beschrieben hatte.
    Dazu gehört dann auch, dass die Entwässerung der Lichtschächte gegen Rückstau gesichert werden sowie das die die Lichtschächte dicht sein müssen.
    Die Abdichtung gegen Niederschlagswasser und Tagwasser kann sicherlich entfallen, wenn nichts zufließen kann was da nicht rein gehört und lediglich die Regentropfen die direkt drauf regnen in den Lichtschacht rein tropfen können.
    Ansonsten bringt die weiße Wanne doch nichts.
    Alleine allerdings glaube ich auch, dürften Sie damit überfordert sein.
    Ihre Wahl einen fachkundigen Gutachter zu beauftragen würde ich teilen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz


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