Regenwasserkanalbenutzungsgebühren für befestigten Stellplatz?!
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Regenwasserkanalbenutzungsgebühren für befestigten Stellplatz?!

Hallo zusammen,

wir haben von der Stadt einen Brief bekommen, in der Flächen für die Berechnung der Regenwasserkanalbenutzungsgebühren abgefragt werden.

Angegeben werden sollen versiegelte Flächen wie z.B. Gebäudeflächen, Garagen, Stellplätze sowie befestigte Hof-, Wege- und Parkplatzflächen.

Ist es denn nicht relevant, von welchen Flächen Wasser in den Wasserkanal geleitet werden? Gebäudeflächen und Garage, klar.

Aber Regen der auf Stellplätze und befestigte Wege prasselt, versickert doch auf dem Grundstück?

In wie weit mache ich mich strafbar, wenn ich lediglich Gebäudeflächen mit Garagen angebe und die Fläche von der Einfahrt nicht angebe? Die Fläche macht ca. 15 % / ohne einen Grünstreifen in der Mitte 10 % aus.

Danke!

  • Name:
  • Christian
  1. wenn versiegelt ...

    wenn versiegelt versickert da nichts ...
  2. Hallo Familie Berg, also versiegelt ist in ...

    Hallo Familie Berg, also versiegelt ist in Hallo Familie Berg,

    also versiegelt ist in der Einfahrt nix. Es liegen 30x30 Steinplatten, aber an beiden Rändern gibt es Möglichkeiten zum absickern (einmal Gras, einmal Schotter) und sogar in der Mitte ist ein Grünstreifen.

  3. Ja eben ...

    Ja eben Zitat: Angegeben werden sollen versiegelte Flächen ... Zitat Ende

    Und das wird ein vortrefflicher Streitpunkt sein. Ist die Versickerungsfläche groß genug, dass gewährleistet ist, dass selbst bei größeren Regenmengen das Wasser auf dem Grundstück versickert, oder ist selbst die vorhandene "Sickerfläche" soweit versiegelt, dass Regen (in welchem Maße auch immer) auf die öffentliche Straße/Gehweg/wwi läuft. Beispiel: Öko-Pflaster: nach einem gewissen Zeitraum und genügend Verkehr versickert da auch nichts mehr. Das wird dann immer eine Diskussion geben. Meine Meinung: ein vernünftiges Gespräch mit dem Menschen der Kommune machen und lieber nen Deal aushandeln, als einen elendigen Rechtsstreit. Nachtrag: Fragen kostet nix.

  4. es ist doch ganz einfach

    Sobald Wasser von befestigten Flächen auf den öffentlichen Grund fließen kann, benötigen Sie eine Abflussrinne mit Anschluss an ein Kanalnetz oder Einläufe für sonstige Flächen. Für Öko-Pflaster gibt höchstens einen Rabatt. Wollen Sie von der Abgabenpflicht befreit werden, müssen Sie dem Entwässerungsamt nachweisen, dass das Niederschlagswasser nach anderen Vorschriften verwendet wird. Damit können Sie nicht eigenständig entscheiden, ob ob Sie Abgabenpflichtig sind, sondern müssen einen Antrag auf Befreiung stellen. Die Prüfung erfolgt meist durch Besichtigung der Örtlichkeit.
  5. definiere ...

    definiere befestigte Fläche ...

    Auch eine wassergebundene Fläche ist befestigt, wird aber iaR nicht bei der Niederschlagsgebühr berechnet


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