Hallo, ich bin ein newbie und ...
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Hallo, ich bin ein newbie und ...

Hallo, ich bin ein newbie und bräuchte mal eine Information über Brandschutzwände.

Ich habe in Rheinland Pfalz ein Haus in Haus-Hofbauweise gekauft. Zwischen dem Haus meines Nachbarn und meinem Haus ist ein Hof von ca. 4 m Breite.

Ist es denn richtig, dass dann die angrenzende Wand meines Nachbarn eine Brandschutzwand ist und deswegen keine Öffnung zu meinem Hof haben darf?

Die jetzigen Fenster meines Nachbarn sind ganz normale Badezimmerfenster (also nicht durschschaubar) und lassen sich komplett öffnen.

Des Weiteren stellt sich auch noch die Frage der Störung der Intimsphäre, wenn mein Nachbar die Fenster komplett öffnen kann.

Gruß

  • Name:
  • Thomas
  1. dann ab zum Bauamt

    Foto von wiki

    Dort schauen sie dann in die nachbarliche Bauakte und wenn da keine Fenster drin sind, dann dürfen die da auch nicht sein.
  2. Einen Blick ins Grundbuch

    werfen kann nicht schaden (Grunddienstbarkeit, Baulast). Sie haben bereits gekauft, die Fenster haben Sie vor dem Kauf nicht gesehen? Eine Nachfrage beim Verkäufer/Vorbesitzer oder des Nachbarn hätte doch Aufschluss über das Vorhandensein der Fenster und deren Zulässigkeit (Duldung) gegeben.

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