Sohle: Bewehrung oder Stahlbeton?
BAU-Forum: Neubau

Sohle: Bewehrung oder Stahlbeton?

Hallo,
mein Statiker hat zuerst eine Sohle mit Bewehrung gefordert, da es Punktbelastungen gibt, die abzufedern sind. Es handelt sich um ein Einfamilienhaus mit offener Wohnküche, wo sich die Lasten auf nur wenig Wände verteilen. Außerdem wird noch mit zwei Stahlstützen gearbeitet.
Der Rohbauer möchte jetzt aber die Sohle 2 cm höher machen und Stahlbeton (Beton mit "Nägeln" drin) einbauen. Die Bewehrung wird einfach weggelassen.
Der Statiker scheint sein "OK" gegeben zu haben. Die Architektin ist auch damit einverstanden.
Kann jemand sagen, ob diese beiden Arten der Sohle gleichwertig sind?
Ich kann mir nicht so recht vorstellen, dass ich Punktbelastungen durch eine bessere Flächenbewehrung ableiten kann.
Viele Grüße,
Hans
  • Name:
  • Hans Kleinhuber
  1. StahlFASERbeton ...

    Meine Meinung = Nicht für Einfamilienhaus.
    Aber die Indsutrie rührt die Werbetrommel derart, das der eine oder andere sich breitschlagen lässt.
    Aber gerade im Bereich von Punktlasten ist da Vorsicht geboten  -  Durchstanzgefahr.
    Lassen Sie sich das vom Statiker und von der Architektin (beides IHRE oder die eines Bauträger/GÜ?) schriftlich geben, dass SFB i.O. geht.
    Und lbenützen Sie hier mal die die Suche.
    Und wenn Sie das dann gelesen haben, sprechen Sie Ihre Architektin und en Statiker mal auf die gelesenen Nachteile an  -  mal sehen, wie die reagieren.
    Und fragen Sie die beiden mal, wie die das denn mit den eingeführten technischen Baubestimmungen und SFB so halten wollen.
    Denn für SFB gibt es keine Norm, nur Herstellerprüfungen  -  die "normale" Bewehrung ist in einer Norm enthalten, die in eigentlich allen Bundesländern quasi zum Gesetz erhoben worden ist. ;-)).
  2. Stimmt, es ist Stahlfaserbeton. Ich kam nicht auf ...

    Stimmt, es ist Stahlfaserbeton. Ich kam nicht auf den Fachausdruck.
    Wir bauen ohne Bauträger/Generalübernehmer und haben es bis jetzt nicht bereut.
    Das mit den Normen werde ich noch mal erfragen.
  3. Gibt es einen preislichen Unterschied? ...

    Gibt es einen preislichen Unterschied?
  4. Ja

    der SFB ist wesentlich teurer und die Pumpenlieferanten schlagen wegen erhöhten Verschließ auch noch mal zu.
    Die Ersparnis soll im Einbau liegen.
    Ich werde das wohl nie verstehen!
    Aber nicht alles ist mit SFB machbar  -  Durchstanzen, Rissfreiheit, Plattenrandverbügelung usw.
  5. Stahlfaserbeton teurer? Stahlmatten kosten auch Geld!

    Stahlfaserbeton ist natürlich in der Anschaffung teurer, aber Sie sparen auf der anderen Seite den Stahl ein. Telefonieren Sie einfach mal mit dem Betonwerk welches den Stahlfaserbeton liefert die rechnen den auch um. Normalerweise ist das die sicherste Art und Weise. Des weiteren gilt, wo extreme Lasten runterkommen sollte entweder ein zusätzliches Punktfundament geschachtet werden oder eine Stahlmatte mit einlegen. Stahlfaserbeton ist mit Sicherheit meistens eine bessere Variante im Erdbereich als Stahlmatten. Stahlmatten haben den Nachteil das Abstandshalter sich unter Umständen in die Sand oder Kiesplatte eindrücken und die Matte dann zu dicht am Betonrand liegt.
  6. @Herr Siegel

    Eine Stahlmatte, bzw. die Drunterleisten o.ä. hat sich nirgends eindrücken zu können.
    Diesem ist mit einer Sauberkeitsschicht vorzubeugen.
    Wenn mir jetzt noch einer kommt, dass SFB einfach ohne Vorbereitung auf den Untergrund gekippt werden darf, dann hat sich derjenige in technischer Hinsicht komplett disqualifiziert.
    Wenn der Gesamtmaterialeinkauf (Bewehrungskosten via Mehrkosten im betontechnologischen Umfeld) gegeneinander gerechnet wird, bleibt der Verlegelohnanteil übrig.
    Wenn nun beim SFB Geld im Einfamilienhaus übrig bleibt, hat der TWP die Matten eh überdimensioniert. Denn wie soll hier mit einmal mit SF den Kräften entgegengewirkt werden können, für welche die Matte ja so Notwendig waren?
    Wenn ich dann noch anfange mit zusätzlicher Bewehrung in Punktuell oder Linear besonders belasteten Bereichen zu hantieren, fällt sämtliches Kostenraten hinten runter.
    Dem Bauherrn 7 Fragesteller geht es hier um die technische Frage.
    Was interessiert dem AG der Betoneinkauf?
    SFB hat seine Daseinsberechtigung.
    Aber eben nicht überall wo es reingekippt werden könnte.
    Technisch ist es sogar möglich, komplett ohne Bewehrung oder SFB zu arbeiten.
    Aber dieses bedingt ganz anderer Randbedingungen.
    Oder würde irgendeiner die Stahlbewehrung in der Stahlbetondecke über ihn (ihr) mit SF eintauschen wollen?
    Dann wäre noch die Frage nach einer etwaig abdichtenden Funktion zu stellen.
  7. Ach ja,

    das es für die SF Betone nur Herstellerprüfungen gibt, ist so nicht ganz richtig.
    Es gibt selbstverständlich auch SF Richtlinien des DBV  -  bei diesen auch zu beziehen.
  8. Zitat ...

    => Stahlmatten haben den Nachteil das Abstandshalter sich unter Umständen in die Sand oder Kiesplatte eindrücken und die Matte dann zu dicht am Betonrand liegt.
    • Name:
    • Hilmar Siegel <=
  9. Bauen OHNE Sauberkeitsschicht ...

    Bauen OHNE Sauberkeitsschicht ist ein Verstoß gegen die aRdT und wer so was macht oder gar noch propagiert, dem gehört der Meisterbrief entzogen :-(.
    Was hatte Yilmaz doch geschrieben ;-)) )

    @ Mark Carden:
    Und wer bezahlt die Damen und Herren vom DBV. Schenau, die Betonhersteller. Die werden sich also hüten, was zu schreiben, was ihren Brötchengebern missfällt, solange es halbwegs vertretbar ist. ;-).
    Und ich bleibe dabei. Die entsprechenden Normen sind als ETB quasi ein Gesetz. Also geht es hier nicht um die Anscheinsvermutung der Gültigkeit.
    Wer hier von der DINAbk. abweicht, verstößt gegen öffentliches Recht.
    Das ist wie mit der karierten Mauersperrbahn. Zulassung ja, DIN nein.

    • **
  10. Natürlich hat auch die Industrie

    bei der Erstellung der Merkblätter Ihre Finger im Spiel. Die MB deshalb abzuwerten, aber zeitgleich die DINAbk. zu heiligen zeugt von Unwissenheit wie DIN-Normen entstehen. In diesen Fachausschüssen werden Sie in etwa die selben Leute antreffen wie im DAfStb und / oder im DBV.
    In der Hauptsache sind die Mitglieder des DBV von Bauunternehmungen und Ingenieurbüros vertreten. Der Vorsitz wird zurzeit (glaube ich) von einem Vorstand von Bilfinger gehalten.
    Querverknüpfungen (Deutschland AG) gibt es natürlich überall.
    Auch wenn die DIN 1045 ETB ist, so hat dieses seine Gültigkeit nur in den Bereichen der Norm, wo Schutzfunktionen zum tragen kommen.
    Ob dieses hier gilt, ist zu mindestens in Frage zu stellen.
    Fakt ist, ein Großteil der Fachleute ist SF Beton als bewehrte Gründungsbauteil gegenüber sehr kritisch eingestellt.
    Ergo: es ist keine aRdT.
    Bei der Verwendung dieses Baustoffes muss der Laie vom Verwender umfassend über etwaige Risiken aufgeklärt werden.
    Dieses alleine wird den meisten schon schwer fallen, verfügen diese doch idR. selber nicht über genügend Fachwissen.
    Wenn Sie als AG nun der Verwendung zustimmen, wird es schwierig werden, im Falle eines Schadens, den Verstoß gegen die aRdT durchzusetzen.
    Dieses ist aber oftmals das geeignete Instrument für den AG Forderungen durchzusetzen.
    Das Beispiel mit der Sperrbahn hinkt, dazu hier aber nicht mehr.

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