Riss in der Bodenplatte
BAU-Forum: Neubau

Riss in der Bodenplatte

Hallo! Ich bitte das Forum um sachdienliche Hinweise bei folgender Situation:
Reihenmittelhaus bei örtlichem Bauträger gekauft, Neubau. Derzeitiger Bauzustand: Rohbau erstellt inkl. Dach und Fenster, derzeit werden Installationen (Gas, Wasser, Elektro) ausgeführt.
Haus in Hang gebaut, keine weiße Wanne, Dränage unter der Bodenplatte und Ring um Gebäude (4 Reihenhäuser als Einheit).
Im Untergeschoss (u.a. Wohnraum mit Gartenzugang) ist innen eine Abdichtung mit Bitumenbahnen eingebracht worden. Estrich sollte in Kürze eingebaut werden.
Problem: gartenseitig hatte ich Anfang Dez. einen Riss entdeckt. Dieser verläuft senkrecht durch Beton der Sauberkeitsschicht und Bodenplatte. Bauleitung hat sich min. 4 Wochen Zeit gelassen dem nachzugehen. Inzwischen war die o.g. Abdichtung des UGAbk. eingebracht. Zur Nachverfolgung des Risses hat die Bauleitung die Abdichtung aufgeschnitten. In der Bodenplatte sieht man dabei den ca. 1 mm breiten Riss auf mind. 3 m Länge im Abstand von ca. 30 cm parallel zur Wand verlaufen. Entlang des Risses erscheint die Betonoberfläche durch Feuchtigkeit dunkler.
Technische Frage: welches Sanierungskonzept könnte hier passen, reines Verpressen oder Kombination mit Maßnahmen zur Aufnahme von Scherkräften? Ich bitte um Erfahrungen bei ähnlich gelagerten Problemen.
Rechtliche Frage: (Standort NRW) Ist der Bauträger nicht verpflichtet, einen unabhängigen Gutachter einzuschalten, oder muss ich zur Herstellung der Mängelfreiheit selbst einen Gutachter einschalten. Ich sehe den Vertragspartner in der Pflicht. Möchte aber ausschließen, dass er mir unter Ausflüchten wie "Schwindriss.. usf. " eine technisch nicht richtige "Lösung" andreht und ich irgendwann nach Abnahme die Probleme ernte.
Mit freundlichen Grüßen
G. S.
  • Name:
  • G.S.
  1. Mangel vor Abnahme: Riss in der Bodenplatte

    Foto von Ralf Wortmann

    Lieber G.S. ,
    technisch kann ich da leider nichts zu sagen, das müssten andere Forumsteilnehmer besser beantworten können.
    Rechtlich:
    a) Schriftliche Mängelanzeige vor Abnahme per Einwurf-Einschreiben an der AN schicken und eine angemessene, genau datierte Frist setzen, um den Mangel "ordnungsgemäß, fachgerecht und den anerkannten Regeln der Technik entsprechend" zu beheben.
    b) Sachverständiger?  -  Der AN ist grundsätzlich nicht verpflichtet, einen SV einzuschalten. Aber wenn er die o.g. Frist verstreichen lässt, kannst du es selbst tun und dir mit einiger Aussicht auf Erfolg  -  falls der SV Mängel feststellt  -  die Kosten hierfür vom AN wiederholen. Siehe hierzu:

    Den Ursachen des Risses sollte auf den Grund gegangen werden.
    Alles gut dokumentieren und fotografieren. Auch in jedem Fall daran denken, den Riss  -  auch wenn er irgendwie repariert wurde  -  vorsorglich im Abnahmeprotokoll als Mangel zu erwähnen. Das kann i.d.R. nichts schaden und dir im Zweifel nur Vorteile bringen.
    Viel Erfolg!
    Ralf


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