Endreinigung
BAU-Forum: Neubau

Endreinigung

Hallo, in umserem schlüsselfertigem Angebot wird auch von einer "Endreinigung" geschrieben. Leider steht nicht drin, was das genau bedeutet.
Was gehört alles zur Endreinigung?
Danke, Franz
  1. Das versteht man als Gebäudereiniger dazu.

    Foto von Herbert Fahrenkrog

    Richtlinien für
    Vergabe und Abrechnung
    im Gebäudereiniger-Handwerk
    Unter Berücksichtigung der Grundsätze aus VOBAbk. und VOL
    Inhaltsverzeichnis
    Vorwort
    Allgemeines
    0 Art der Reinigungsleistung
    1 Grundsätzliches zur Objekt- und Leistungsbeschreibung (Objektbeschreibung, Leistungsbeschreibung)
    2 Reinigungsmittel, Geräte
    3 Ausführung
    4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen
    5 Aufmaß
    6 Hinweise zur Leistungsbeschreibung
    Vorwort
    Das Vergaberecht in der Bundesrepublik Deutschland vollzieht sich nach den Regeln
    der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) und der VOL (Verdingungsordnung
    für Leistungen). Die Grundsätze der Vergabe sowohl in der VOB als auch in der VOL
    lauten:
    "Leistungen sind an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Bewerber zu angemessenen
    Preisen zu vergeben. Der Wettbewerb soll die Regel sein. Ungesunde
    Begleiterscheinungen sollen bekämpft werden. "
    Der Ausschuss Technik und Betriebswirtschaft des Bundesinnungsverbandes hat die
    nachfolgenden Richtlinien für Vergabe und Abrechnung von Gebäudereinigungsleistungen
    unter Berücksichtigung der Grundsätze der VOB und VOL ausgearbeitet, um
    Auftraggebern und Auftragnehmern Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von
    Gebäudereinigungsleistungen zu erleichtern. Die Anwendung der Richtlinien in der
    Praxis sichert den Auftraggebern die im Interesse der Markttransparenz notwendige
    Vergleichbarkeit der Angebote.
    Der Gemeinsame Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB) hat mit dem
    Standardleistungsbuch für das Bauwesen zum Leistungsbereich 033
    "Baureinigungsarbeiten" erstmalig im April 1997 einen Gelbdruck für
    Reinigungsarbeiten herausgegeben. In den Standardleistungsbüchern werden gängige
    Leistungen für die Ausschreibung durch Öffentliche Auftraggeber standardisiert und
    verschlüsselt, um ein einheitliches Vorgehen bei der Vergabe von Bauleistungen zu
    gewährleisten. Die Richtlinien des Standardleistungsbuches  -  Leistungsbereich 033 -
    vom April 1997 sind in den Richtlinien des Bundesinnungsverbandes berücksichtigt.
    Das Standardleistungsbuch zum Bereich 033 ist erschienen im Beuth Verlag. Die
    Broschüre ist im Buchhandel erhältlich.
    Weiterhin ist, mit  -  Genehmigung des DINAbk. Deutsches Institut für Normung e.V.  -  die
    DIN 18299, VOB Teil C, Stand: Dezember 2000, in den Richtlinien abgedruckt. Sie
    enthält "Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) " und ist
    für Bauleistungen jeder Art anzuwenden.
    Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks empfiehlt allen Auftraggebern
    aus Wirtschaft und Verwaltung, bei der Ausschreibung und Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen
    die Richtlinien des Bundesinnungsverbandes zu berücksichtigen,
    die sich in der Vergangenheit ausgezeichnet bewährt haben.
    Bonn, im August 2001
    Allgemeines
    ... Die Richtlinien gelten für alle Gebäudereinigungsarbeiten.
    ... Die Leistung ist eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber
    die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und
    ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können.
    ... Dem Auftragnehmer soll kein ungewöhnliches Wagnis aufgebürdet werden für
    Umstände und Ereignisse, auf die er keinen Einfluss hat und deren Einwirkung
    auf die Preise und Fristen er nicht im Voraus schätzen kann.
    ... Die Ausschreibungsunterlagen sind den Bewerbern mit einem Anschreiben zu
    übergeben, das alle Angaben enthält, die für die Beteiligung an der Ausschreibung
    wichtig sind.
    0 Art der Reinigungsleistung
    0.1 Baureinigung
    Die Baureinigung umfasst die Beseitigung von Bauverschmutzungen bei Neuund
    Umbauten sowie nach Renovierungsarbeiten während der Bauzeit
    und/oder zur Fertigstellung des Bauwerkes.
    0.101 Reinigung während der Bauzeit:
    Entfernen von grober Verschmutzung
    0.102 Bauschlussreinigung zur Bauübergabe:
    Staubfrei, schlierenfrei, wasserfleckenfrei reinigen; Beseitigen von Flecken,
    Schutzfolien, Markierungen, Etiketten u.ä. (soweit dies nach dem Stand der
    Technik durchführbar ist); Behandeln mit einem auf die Oberfläche
    abgestimmten Pflegemittel.
    0.2 Fassadenreinigung und Denkmalpflege
    Die Fassadenreinigung umfasst die Reinigung sowie die pflegende und schützende
    Nachbehandlung von Außenbauteilen an Bauwerken, an Fassadenelementen,
    Außenfahrstühlen und -treppen, Beleuchtungsanlagen, Transparenten
    und Lichtreklamen, Licht- und Wetterschutzanlagen (z.B. Markisen,
    Lamellen, Jalousien), Blenden.
    0.3 Glasreinigung
    Die Glasreinigung umfasst die Reinigung von Verglasungen sowie als ergänzender
    Auftrag die Reinigung und Pflege der Einfassungen, Rahmen,
    Bekleidungen und Zargen sowie Falze und Blenden.
    0.4 Gebäudeinnenreinigung
    Die Gebäudeinnenreinigung umfasst die Reinigung und Pflege der Bodenbeläge,
    der Decken und Wände, der Heizkörper, der Sanitären Anlagen sowie der
    Gegenstände der Raumausstattung in bestimmten Zeitabständen:
    a) als Unterhaltsreinigung (in kürzeren regelmäßigen Abständen)
    b) als Grundreinigung.
    0.5 Krankenhausreinigung
    Die Krankenhausreinigung umfasst die Reinigung, Desinfektion und Pflege der
    Bodenbeläge, der Decken und Wände, der Heizkörper, der Sanitären und
    krankenhaustechnischen Anlagen und Einrichtungen sowie der Gegenstände
    der Raumausstattung im gesamten Krankenhausbereich (Krankenzimmer
    Operations- und Behandlungsräume (Operationsräume, Behandlungsräume), Schwesternzimmer, Flure, Verwaltungsräume).
    0.6 Industriereinigung
    Die Industriereinigung umfasst die Reinigung von Anlagen und Einrichtungen
    in Produktions- und Lagerbereichen (Produktionsbereichen, Lagerbereichen). Im Bedarfsfall können weitere Spezialleistungen
    hinzukommen, wie z.B. Reinraumtechnik, Maschinenwartung, etc.
    0.7 Weitere Arbeiten
    Ein- oder mehrmalige Reinigung, Pflege und Oberflächenbehandlung an oder in
    Hotels, Theatern, Kirchen u. ä., Messen und Ausstellungen, Flughäfen,
    Bahnhöfen, Verkehrsmitteln, Sportstätten und Schwimmbadanlagen, Großküchen,
    EDV-Anlagen, klimatechnischen Anlagen, Kraftwerken; Desinfektionsund
    Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen.
    1 Grundsätzliches zur Objekt- und Leistungsbeschreibung (Objektbeschreibung, Leistungsbeschreibung)
    1.0 In der Objekt- und Leistungsbeschreibung (Objektbeschreibung, Leistungsbeschreibung) sind nach Lage des
    Einzelfalles insbesondere anzugeben:
    1.001 Angaben über Art, Verwendungszweck (z.B. Verwaltung, Schule, Krankenhaus) ,
    Hygieneanforderungen und Lage des Reinigungsobjektes sowie
    Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten, Aufstellplätze für Container
    und Mulden sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung; Art der
    baulichen Anlagen, Anzahl und Höhe der Geschosse, Fahrstühle einschließlich
    Belastbarkeit.
    1.002 Beschreibung der zu behandelnden Flächen und Gegenstände.
    1.003 Angaben über Stückzahl und Aufmaß, die für die Abrechnung nach Position 5
    notwendig sind.
    1.004 Art der Verschmutzung.
    1.005 Angaben über frühere Behandlungen.
    1.006 Den Arbeitsablauf erschwerende Umstände (z.B. laufende Renovierungsarbeiten,
    Klimabesonderheiten, besondere Schutzmaßnahmen).
    1.007 Voraussichtlicher Beginn und zur Verfügung stehende Ausführungszeit
    1.008 Besonders vorgeschriebene Arbeitszeiten sowie Arbeitszeitbeschränkungen und
    • Unterbrechungen.

    1.009 Vom Auftragnehmer vorzuhaltende technische Einrichtungen (Gerüste, Fahrleitern,
    Hebebühnen).
    1.010 Nebenleistungen nach Position 4.
    1.011 Angaben über kostenfreie Benutzung von Sozialräumen, Abstellräumen für
    Maschinen, Geräte und Material des Auftragnehmers; Aufstellen bzw.
    Unterbringen technischer Hilfsmittel, wie Reinigungsautomaten,
    Waschmaschinen, Trockner, etc.
    1.012 Angaben über kostenfreie Lieferung von Wasser und elektrischer Energie.
    1.013 Angaben über Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmittel, Geräte und
    Maschinen, die kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
    1.014 Angaben über kostenfreie Benutzung der vom Auftraggeber gestellten Gerüste,
    Fassadenbefahranlagen und Einrichtungen.
    1.015 Angabe, ob bestimmte Arbeitsverfahren oder Behandlungsmittel nicht eingesetzt
    werden sollen.
    1.016 Angabe, ob besondere Maßnahmen vorzusehen sind zum Schutze von Personen,
    Bauteilen, Werkteilen, Ausstattungs- und Einrichtungsgegenständen (Ausstattungsgegenständen, Einrichtungsgegenständen),
    elektrischen und Sanitären Anlagen und Leitungen, Maschinenanlagen,
    Außenanlagen u. ä.
    1.017 Besondere Anforderungen aus Gründen der Denkmal- und Landespflege (Denkmalpflege, Landespflege) sowie
    des Umweltschutzes.
    1.1 Baureinigung
    1.101 Nutzungsart der zu bearbeitenden Flächen, z.B. Verkehrsflächen.
    1.102 Raum- und Flächenaufteilung (Raumaufteilung, Flächenaufteilung).
    1.103 Angaben über Art und Beschaffenheit der zu behandelnden Flächen unter
    Beachtung der von den Herstellern vorgegebenen Richtlinien zur Reinigung
    und Pflege.
    1.104 Angaben über Gegenstände der Raumausstattung, Sanitäre und technische
    Anlagen.
    1.105 Angaben über nutzbare Ver- und Entsorgungseinrichtungen (Versorgungseinrichtungen, Entsorgungseinrichtungen) sowie deren Abrechnungsmodalitäten.
    1.106 Angabe, ob es sich um eine im Verlauf der Bauzeit notwendige Zwischenreinigung
    oder nach Fertigstellung des Bauwerkes durchzuführende
    Bauschlussreinigung handelt.
    1.2 Fassadenreinigung und Denkmalpflege
    1.201 Angaben über Art und Beschaffenheit der zu behandelnden Baustoffe.
    1.202 Angaben über Art und Beschaffenheit der angebrachten Elemente und Anlagen.
    1.203 Angaben über den Zeitpunkt der Erstellung.
    1.204 Angaben über Art und Zeitpunkt der letzten Reinigung.
    1.205 Angabe, ob die Reinigung einmalig oder in bestimmten Zeitabständen durchzuführen
    ist, Vorgaben zu Reinigungszeiten und -Dauer.
    1.206 Angaben über einzuhaltende Bestimmungen des Denkmalschutzes sowie
    vorgegebene Reinigungsverfahren.
    1.207 Angaben über Auffang- und Entsorgungsvorrichtungen (Auffangvorrichtungen, Entsorgungsvorrichtungen) entsprechend den
    örtlichen Bestimmungen.
    1.3 Glasreinigung
    1.301 Angaben über Art und Beschaffenheit sowie Zusatzfunktionen (z.B. Splitterschutz,
    Sonnenschutz) der zu reinigenden Glasflächen.
    1.302 Angaben über Konstruktionsmerkmale der Fenster und Verglasungen und ihre
    Befestigung mit oder in anderen Bauteilen.
    1.303 Angaben über Art, Werkstoff und Beschaffenheit der Einfassungen der Verglasungen.
    1.304 Angaben, ob die Reinigung ein-, zwei- oder mehrseitig (zweiseitig, mehrseitig) auszuführen ist.
    1.305 Angaben, ob die Reinigung einmalig oder in bestimmten Zeitabständen
    durchzuführen ist.
    1.306 Angaben über Art und Umfang der Rahmenreinigung.
    1.4 Gebäudeinnenreinigung
    1.401 Angaben über Raum- und Flächenaufteilung (Raumaufteilung, Flächenaufteilung) und Verwendungszweck.
    1.402 Angaben über die Art und Beschaffenheit der zu behandelnden Flächen.
    1.403 Angaben über Gegenstände der Raumausstattung, Sanitäre und technische
    Anlagen und Einrichtungen.
    1.404 Angaben, welche Reinigungs- und Pflegearbeiten (Reinigungsarbeiten, Pflegearbeiten) in welchen Zeitabständen
    durchzuführen sind.
    1.405 Ausführungszeiten zwischen ________ und ________ Uhr, an folgenden
    Tagen: _______________________________________________________.
    1.406 Angaben, ob an die Arbeitskräfte besondere Anforderungen gestellt werden,
    z.B. Geheimhaltungspflicht, Sicherheitsüberprüfung, Gesundheitsbelehrung.
    1.407 Angaben, ob besondere Hygieneanforderungen an die Reinigungsausführungen
    gestellt werden.
    1.408 Angaben, ob und wie die gereinigten Räume verschlossen werden müssen.
    1.5 Krankenhausreinigung
    1.501 Angaben über Raum- und Flächenaufteilung (Raumaufteilung, Flächenaufteilung) und Verwendungszweck.
    1.502 Angaben über die Art und Beschaffenheit der zu behandelnden Flächen.
    1.503 Angaben, welche besonderen hygienischen Maßnahmen notwendig sind.
    1.504 Angaben über Gegenstände der Raumausstattung, Sanitäre und technische
    Anlagen und Einrichtungen.
    1.505 Angaben, welche Reinigungs- und Pflegearbeiten (Reinigungsarbeiten, Pflegearbeiten) in welchen Zeitabständen
    durchzuführen sind.
    1.506 Ausführungszeiten zwischen ________ und ________ Uhr, an folgenden
    Tagen: _______________________________________________________.
    1.507 Angaben, ob an die Arbeitskräfte besondere Anforderungen gestellt werden,
    z.B. Geheimhaltungspflicht, Sicherheitsüberprüfung, Gesundheitsbelehrung.
    1.508 Angaben, ob und wie die gereinigten Räume verschlossen werden müssen.
    1.509 Angaben, in welchen Bereichen welche Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt
    werden müssen.
    1.50 Angabe, welche besonderen Dienstleistungen vom Auftragnehmer zu erbringen
    sind.
    1.6 Industriereinigung
    1.601 Angaben über Raum und Flächenaufteilung und Verwendungszweck.
    1.602 Angaben über die Art und Beschaffenheit der zu behandelnden Flächen.
    1.603 Angaben über die Art und Beschaffenheit der Produktionsrückstände und
    Verschmutzungen.
    1.604 Angabe, ob die zu entfernenden Verschmutzungen besondere Eigenschaften
    haben, z.B. explosive Stäube, brennbare Schmutzarten.
    1.605 Angaben über die Konstruktion und Funktion der zu reinigenden Bauteile,
    Anlagen und Gegenstände.
    1.606 Angaben, welche Reinigungs- und Wartungsarbeiten in welchen Zeitabständen
    durchzuführen sind.
    1.607 Ausführungszeiten zwischen ________ und ________ Uhr, an folgenden
    Tagen ________________________________________________________.
    1.608 Angaben, ob an die Arbeitskräfte besondere Anforderungen gestellt werden,
    z.B. Geheimhaltungspflicht, Sicherheitsüberprüfung, Gesundheitsbelehrung.
    1.609 Angaben, ob und wie die gereinigten Räume verschlossen werden müssen.
    1.61 Angaben über die fachgerechte Entsorgung der anfallenden Produktionsrückstände
    entsprechend den jeweils gültigen Umweltschutzbestimmungen, insbesondere
    unter Berücksichtigung der örtlich geltenden Vorschriften.
    1.62 Angabe, welche besonderen Dienstleistungen vom Auftragnehmer zu erbringen
    sind.
    1.7 Weitere Arbeiten
    1.701 Angaben über Art und Beschaffenheit der zu behandelnden Flächen und Gegenstände.
    1.702 Raum- und Flächenaufteilung (Raumaufteilung, Flächenaufteilung) und Verwendungszweck.
    1.703 Angabe über die Konstruktion und Funktion der zu reinigenden Gegenstände,
    Anlagen und Bauteile.
    1.704 Angabe, ob und wann die letzte Reinigung bzw. Behandlung durchgeführt
    wurde.
    1.705 Angabe, ob die Reinigung einmalig oder in bestimmten Zeitabständen durchzuführen
    ist.
    1.706 Angabe, ob und wie die gereinigten Räume verschlossen werden müssen.
    1.707 Angaben, ob an die Arbeitskräfte besondere Anforderungen gestellt werden,
    z.B. Geheimhaltungspflicht, Sicherheitsüberprüfung, Gesundheitsbelehrung.
    1.708 Ausführungszeiten zwischen ________ und ________ Uhr an folgenden
    Tagen: _______________________________________________________.
    1.709 Angaben über behördlich angeordnete Maßnahmen.
    2 Reinigungsmittel, Geräte
    2.001 Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel (Pflegemittel, Behandlungsmittel) sowie Geräte und Maschinen
    müssen für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet sein. Geräte und
    Maschinen müssen den Sicherheitsbestimmungen entsprechen und Prüfvermerke
    (z.B. GS, CEAbk.-Zeichen) tragen.
    2.002 Der Auftragnehmer hat bei der Auswahl der Reinigungs- und Pflegemittel die
    geltenden Umweltschutzvorschriften zu beachten.
    2.003 Der Auftragnehmer hat bei der Auswahl und der Verwendung von Desinfektions- und anderen Zusatzmitteln die geltenden behördlichen Vorschriften
    und Verordnungen zu beachten.
    2.004 Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel (Pflegemittel, Behandlungsmittel), für die Verarbeitungsvorschriften
    des Herstellers bestehen, sind nach diesen Vorschriften zu verarbeiten.
    3 Ausführung
    3.0 Allgemeines
    Der Auftragnehmer hat vor Angebotsabgabe die örtlichen Verhältnisse zu prüfen.
    Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Leistungsbeschreibung mit
    dem zu reinigenden Objekt übereinstimmt. Der Auftragnehmer hat dem
    Auftraggeber Bedenken gegen die vorgeschriebene Art der Ausführung
    unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bedenken sind insbesondere geltend zu
    machen, wenn die zu bearbeitenden Flächen und Gegenstände in einem für die
    Ausführung ungeeigneten Zustand sind, z.B. bei ungeeigneten Temperaturund
    Luftverhältnissen und bei Hindernissen. Insbesondere müssen
    Terminabsprachen eingehalten werden, da dem Auftragnehmer ansonsten
    zusätzliche Kosten für die Baustelleneinrichtung entstehen, die vom
    Auftraggeber zu erstatten sind.
    Die Ausführung der Arbeiten hat den Vorschriften der Berufsgenossenschaften,
    des Auftraggebers, der Bauaufsicht sowie den Auflagen aus Gründen der
    Denkmal- und Landespflege (Denkmalpflege, Landespflege) sowie des Umweltschutzes zu entsprechen.
    Stellt sich bei der Ausführung der Reinigungsarbeiten heraus, dass Schäden an
    den zu bearbeitenden Flächen erst nach der Reinigung sichtbar werden, ist der
    Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen.
    Verschmutzungen, die bei der Hauptleistung entstehen, sind vom Auftragnehmer
    kostenlos zu beseitigen.
    3.1 Baureinigung
    3.101 Zwischenreinigung im Laufe der Bauzeit zum Entfernen der Bauverschmutzung
    nach Leistungsverzeichnis.
    3.102 Bauschlussreinigung nach Beendigung der Bauzeit zum Entfernen der Bauverschmutzungen,
    insbesondere Reinigung, Pflege und Oberflächenbehandlung
    der in der Leistungsbeschreibung angegebenen Flächen, Gegenstände, Anlagen
    und Einrichtungen zur Bezugsfertigstellung, nach Leistungsverzeichnis.
    3.2 Fassadenreinigung und Denkmalpflege
    3.201 Reinigung und Oberflächenbehandlung mit oder unter Ausschluss der einfassenden
    Bauteile nach Leistungsverzeichnis.
    3.202 Reinigung der angebrachten Elemente und Anlagen.
    3.3 Glasreinigung
    3.301 Reinigung der Glasflächen ein-, zwei- oder mehrseitig (zweiseitig, mehrseitig) entsprechend der Ausschreibung
    in bestimmten Zeitabständen.
    3.302 Glasreinigung mit Reinigung der Rahmen, Einfassungen, Bekleidungen und
    Zargen sowie als ergänzender Auftrag der Falze nach dem
    Leistungsverzeichnis in bestimmten Zeitabständen.
    3.303 Glasreinigung mit Reinigung und Pflege der Rahmen, Einfassungen,
    Bekleidungen und Zargen (in einem Arbeitsgang) sowie als ergänzender
    Auftrag der Falze nach dem Leistungsverzeichnis in bestimmten
    Zeitabständen.
    3.304 Glasreinigung mit Reinigung und Pflege der Rahmen, Einfassungen,
    Bekleidungen und Zargen (in zwei Arbeitsgängen) sowie als ergänzender
    Auftrag der Falze nach dem Leistungsverzeichnis in bestimmten
    Zeitabständen.
    3.4 Gebäudeinnenreinigung
    3.401 Reinigung, Pflege und Oberflächenbehandlung der Bodenbeläge, der Decken
    und Wände, der Heizkörper, der Sanitären Anlagen sowie der Gegenstände der
    Raumausstattung nach Tätigkeitsverzeichnis in den vorgegebenen Zeitabständen.
    3.402 Durchführung von Arbeiten mit besonderen Behandlungsmitteln (z.B. desinfizierend,
    antistatisierend und schädlingsvernichtend wirkende Mittel) nach Tätigkeitsverzeichnis.
    3.403 Besondere Dienstleistungen, die nicht direkt Gegenstand der Reinigungsleistung
    sind (z.B. Austauschen von Handtüchern, Wäsche-Service, Hol- und
    Bringedienste, Küchenhilfe, Geschirrspülen, Abfalltrennung) nach
    Tätigkeitsverzeichnis.
    3.5 Krankenhausreinigung
    3.501 Reinigung, Desinfektion, Pflege und Oberflächenbehandlung der Bodenbeläge,
    der Decken und Wände, der Heizkörper, der Sanitären und krankenhaustechnischen
    Anlagen und Einrichtungen sowie der Gegenstände der
    Raumausstattung nach Tätigkeitsverzeichnis in den vorgegebenen Zeitabständen.
    3.502 Durchführung von Arbeiten mit besonderen Behandlungsmitteln
    (desinfizierend, antistatisierend und schädlingsvernichtend wirkende Mittel)
    nach Tätigkeitsverzeichnis.
    3.503 Durchführung von Desinfektionsmaßnahmen in bestimmten Bereichen in bestimmten
    Zeitabständen nach Tätigkeitsverzeichnis.
    3.504 Besondere Dienstleistungen, die nicht Gegenstand der Reinigungsleistung sind
    (z.B. Hol- und Bringdienst (Holdienst, Bringdienst), Wäsche-Service, Küchendienst, Bäderdienst,
    Hilfsdienste sowie Abfalltrennung) nach Tätigkeitsverzeichnis.
    3.6 Industriereinigung
    3.601 Reinigung und Oberflächenbehandlung von Anlagen und Einrichtungen in
    Produktions- und Lagerbereichen (Produktionsbereichen, Lagerbereichen) nach Tätigkeitsverzeichnis.
    3.602 Entstaubung der Bauelemente, Konstruktionen, Flächen usw. mit oder ohne
    einfassende Bauelemente und Einrichtungen nach Tätigkeitsverzeichnis.
    3.603 Entfetten der Fußböden, Decken und Wände, Konstruktionen, Vrasenabzüge,
    Maschinen und maschinellen Anlagen nach Tätigkeitsverzeichnis.
    3.604 Durchführung von Arbeiten mit besonderen Behandlungsmitteln (z.B. korrosionshemmend,
    desinfizierend, antistatisierend, schädlingsvernichtend wirkende
    Mittel, Schutzaufträge gegen witterungsbedingte Einflüsse, Industrieabgase
    o.ä.) nach Tätigkeitsverzeichnis.
    3.605 Besondere Dienstleistungen, die nicht Gegenstand der Reinigungsleistung sind
    (z.B. Kantinendienst, Hol- und Bringdienst (Holdienst, Bringdienst), Abfalltrennung, Zulieferarbeiten
    für Automaten) nach Tätigkeitsverzeichnis.
    3.606 Reinigen von Sozialeinrichtungen in bestimmten Zeitabständen nach Tätigkeitsverzeichnis.
    3.7 Weitere Arbeiten
    3.701 Reinigungs- und Pflegearbeiten (Reinigungsarbeiten, Pflegearbeiten) an und in Gebäuden (Außen- und Innenanlagen)
    nach Tätigkeitsverzeichnis.
    3.702 Reinigung und Pflege von Außenanlagen, Tribünen, Hallen, Trainingsstätten
    usw. nach Tätigkeitsverzeichnis.
    3.703 Besondere Dienstleistungen, die nicht Gegenstand der Reinigungsleistung sind
    (z.B. Schmutzfangmattenservice, Toilettenbetreuung, Wäsche-Service,
    Abfalltrennung, Hol- und Bringdienst (Holdienst, Bringdienst)) nach Tätigkeitsverzeichnis.
    3.704 Durchführung von Arbeiten mit besonderen Behandlungsmitteln (z.B. korrosionshemmend,
    desinfizierend, antistatisierend, schädlingsvernichtend wirkende
    Mittel, Schutzaufträge gegen witterungsbedingte Einflüsse, Industrieabgase
    o.ä.) nach Tätigkeitsverzeichnis.
    4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen
    4.0 Nebenleistungen
    Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.1, gilt:
    4.001 Reinigen der Abstellräume und Abstellschränke für Reinigungsmittel und -
    Geräte.
    4.002 Herstellen von höchstens 5 Probeflächen in Einzelgrößen bis zu 2 m²,
    insgesamt je Reinigungsart höchstens bis zu 1 % der zu bearbeitenden Fläche.
    4.003 Abschließen der Türen nach Beendigung der Reinigung und Rückgabe der
    Schlüssel.
    4.004 Herstellernachweis über die Eignung der Reinigungs-, Pflege- und
    Behandlungsmittel.
    4.005 Auf- und Abbauen (Aufbauen, Abbauen) sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen bis zu
    2 m über Gelände oder Fußboden liegen, sowie von Stehleitern und
    Anlegeleitern bis 4 m Länge.
    4.006 Reinigen von Beschlägen bei Reinigung von Fenstern, Türen und
    Einrichtungsgegenständen.
    4.007 Umstellen von Einrichtungsgegenständen, z.B. Stühle, kleine Tische,
    Papierkörbe usw. zur Durchführung der Unterhaltsreinigung.
    4.1 Besondere Leistungen
    Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, gilt:
    4.101 Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der Auftraggeber Räume,
    die leicht verschließbar gemacht werden können, nicht zur Verfügung stellt.
    4.102 Prüfungen des Untergrundes, die über den Umfang gewerbeüblicher Prüfungen
    hinausgehen.
    4.103 Besondere Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen und
    Einrichtungsgegenständen, z.B. Ganzabdeckungen.
    4.104 Entfernen von Schutzfolien als Ganzabdeckungen.
    4.105 Auf- und Abbauen (Aufbauen, Abbauen) sowie Vorhalten der Gerüste und Fahrgerüste, deren
    Arbeitsbühnen mehr als 2 m über Gelände oder Fußboden liegen.
    4.106 Auf- und Abbauen (Aufbauen, Abbauen) sowie Vorhalten von Stehleitern und Anlegeleitern mit mehr
    als 4 m Länge, Fensterstühlen, hochziehbaren Arbeitsbühnen und -sitzen und
    mechanischen/hydraulischen Leitern/Arbeitsbühnen.
    4.107 Herbeiführen der erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und
    Erlaubnisse; z.B. nach dem Baurecht, Umweltrecht und Straßenverkehrsrecht.
    4.108 Umstellen von Einrichtungsgegenständen, das bei einem ordnungsgemäßen
    Reinigen erforderlich wäre, z.B. Schränke, gefüllte Bücherregale,
    Schreibtische, mit Ausnahme des Umstellens von kleinen
    Einrichtungsgegenständen, z.B. leere, kleine Tische, Stühle, leere Aktenböcke,
    Schmutzfangmatten, Läufer und Teppiche bis zu 2 m² Einzelgröße.
    4.109 Aus- und Einräumen (Ausräumen, Einräumen) der zu reinigenden Räume für die Durchführung von
    Grundreinigungen.
    4.010 Abräumen und Wiederhinstellen von Blumen, Akten, Büchern, Schreibmaterial
    u. ä.
    4.011 Beseitigen von Verstopfungen in Rohrsystemen, Beseitigen von
    ekelerregenden oder außergewöhnlichen Verschmutzungen und Abfällen.
    4.012 Beseitigen von Zementschleiern.
    4.013 Beseitigen von hartnäckigen Verschmutzungen auf Glas- und Rahmenflächen
    z.B. Bemalungen, Klebstoffe, Folien, Verkrustungen, Beläge.
    4.014 Aufwendungen für Inanspruchnahme fremder Grundstücke, Räumlichkeiten
    u. ä., sowie fremder Leistungen oder Einrichtungen, z.B. Krananlagen und
    deren Bedienung.
    4.015 Demontage und Montage von Beleuchtungskörpern, Sonnenblenden,
    Vorhängen usw. sowie Ergänzung fehlender Befestigungsteile.
    4.016 Aufwendungen für die Befestigung der am Objekt verbleibenden
    Verankerungen.
    5 Aufmaß
    5.0 Allgemeines
    Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt:
    5.001 Der Ermittlung der Leistung  -  gleichgültig, ob sie nach Zeichnungen oder nach
    Aufmaß erfolgt  -  sind zugrunde zu legen für Flächen mit begrenzenden
    Bauteilen die zu bearbeitende Fläche bis zu den begrenzenden, ungeputzten
    bzw. unbekleideten Bauteilen, für Flächen ohne begrenzende Bauteile deren
    Maße.
    5.002 Bei Abrechnung nach Flächenmaß werden Aussparungen, z.B. für Öffnungen,
    Pfeilervorlagen, Rohrdurchführungen bis zu 1,0 m² und unbewegliche
    Einrichtungsgegenstände (z.B. Theken, Einbauschränke) bis zu 2,5 m²
    Einzelgröße übermessen.
    5.003 Bei Abrechnung nach Längenmaß wird die Länge von Bauteilen in der
    Mittelachse ermittelt.
    5.004 Zu bearbeitende Flächen der Fenster, Türen und Trennwände werden nach den
    Konstruktionsmaßen (lichte Rohbaumaße) einseitig ermittelt. Sie sind
    witterungsseitig und raumseitig zu reinigen, wenn in der
    Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist. Rahmen, Pfosten,
    Kämpfer o.ä. werden übermessen.
    5.005 Zu bearbeitende Fassadenflächen werden in der abgewickelten Länge und
    Höhe ermittelt.
    5.006 Flächen von Profilen, Heizkörpern, Trapezblechen, Wellblechen und dergleichen
    werden, soweit Tabellen vorhanden sind, nach diesen gerechnet. Sind Tabellen
    nicht vorhanden, wird nach abgewickelter Fläche gerechnet.
    5.007 Probeflächen werden nicht abgezogen.
    5.008 Zu reinigende Flächen von Fensterbehängen und Vorhängen werden mit den
    tatsächlichen Maßen einschließlich Faltenwurf ermittelt.
    5.1 Es werden abgerechnet:
    5.101 Boden-, Wand- und Deckenflächen (Wandflächen, Deckenflächen) nach Flächenmaß (m2), getrennt nach
    Bauart und Beschaffenheit.
    5.102 Fenster nach Flächenmaß (m2) oder Anzahl (St), getrennt nach Bauart und
    Maßen.
    5.103 Trennwände nach Flächenmaß (m2) oder nach Anzahl (St), getrennt nach
    Bauart und Maßen.
    5.104 Türen, Tore, Raumausstattungen, Leuchten, Möbel, Sanitärobjekte,
    Heizkörper, Heizungs-, Klima-, Lüftungsgeräte u.ä. nach Anzahl (St), getrennt
    nach Bauart und Maßen.
    5.105 Rohrleitungen, Kanäle, Geländer u.ä. nach Längenmaß (m), getrennt nach
    Bauart und Maßen.
    5.106 Treppen und Stufen in der Abwicklung ermittelt nach Flächenmaß (m2) oder
    nach Anzahl (St), getrennt nach Bauart und Maßen.
    5.107 Fensterbehänge, Vorhänge, lose aufliegende Teppiche u.ä. nach Flächenmaß
    (m2), Längenmaß (m) oder Anzahl (St), getrennt nach Art, Form und
    Beschaffenheit.
    6 Hinweise zur Leistungsbeschreibung
    6.0 Die in der Leistungsbeschreibung genannten Reinigungsarten
    bedeuten:
    6.001 Reinigung während der Bauzeit: Entfernen von grober Verschmutzung und
    Verpackungsmaterialien und ggf. deren Trennung nach vorgesehenen
    Fraktionen
    6.002 Bauschlussreinigung: Staubfrei, schlierenfrei, wasserfleckenfrei reinigen.
    Beseitigen von Flecken, Schutzfolien, Markierungen, Etiketten u. ä., soweit
    dies nach dem Stand der Technik durchführbar ist.
    Behandeln mit einem auf die Oberfläche abgestimmten Pflegemittel.
    6.003 Unterhaltsreinigung: Staubfrei, schlierenfrei, wasserfleckenfrei reinigen.
    Beseitigen von Flecken, soweit dies nach dem Stand der Technik durchführbar
    ist.
    Pflegen, Behandeln und Schützen der Flächen.
    6.004 Grundreinigung: Beseitigen von Pflegemittelfilmen und Verkrustungen.
    Beseitigen von Flecken, soweit dies nach dem Stand der Technik durchführbar
    ist.
    Staubfrei, schlierenfrei, wasserfleckenfrei reinigen.
    Behandeln mit einem auf die Oberfläche abgestimmten Wischpflegemittel. Die
    Einpflege mit einem dauerhaften Schutzpflegefilm muss separat abgesprochen
    und beauftragt werden, sie ist nicht im Umfang der Grundreinigung enthalten.
    6.1 Wenn in der Leistungsbeschreibung das Reinigungsverfahren
    vorgeschrieben ist, bedeutet:
    6.101 Kehren: Entfernen lose aufliegender Verschmutzungen
    durch manuelles bzw. maschinelles Fegen.
    6.102 Saugen / Nasssaugen: Entfernen lose aufliegender oder im Untergrund
    vorhandener Verschmutzungen durch Saugen.
    6.103 Bürst- / Kehrsaugen: Entfernen lose aufliegender oder im Untergrund
    vorhandener Verschmutzungen durch Sauggeräte
    mit Bürstwalzen.
    6.104 Feuchtwischen: Entfernen lose aufliegender Verschmutzungen in
    einem Arbeitsgang mit einem Feuchtwischgerät mit

    • nebelfeuchtem Mopp
    • imprägniertem Tuch
    • statisch aufladbarem Bezug.

    6.105 Nasswischen: Entfernen von haftenden Verschmutzungen manuell
    in zwei Arbeitsgängen mit einem Nasswischgerät
    oder kombiniert arbeitender Maschine.
    6.106 Scheuern: Entfernen von stark haftenden Verschmutzungen
    mit Scheuergeräten/-mitteln.
    6.107 Schleifen: Entfernen von stark haftenden Verschmutzungen
    mit Schleifgeräten /  -  mitteln.
    6.108 Cleanern: Entfernen von Verschmutzungen durch Aufsprühen
    eines Reinigungs- oder Pflegemittels (Reinigungsmittels, Pflegemittels) sowie Polieren
    mit niedertouriger Maschine in einem Arbeitsgang.
    6.109 High-Speed: Entfernen von Verschmutzungen durch Aufsprühen
    eines Reinigungs- oder Pflegemittels (Reinigungsmittels, Pflegemittels) sowie Polieren
    mit hochtouriger Maschine in einem Arbeitsgang.
    6.110 Polieren: Glätten eines Pflegefilms.
    6.111 Druckreinigen: Entfernen von Verschmutzungen mit Druckgeräten.
    6.112 Sprühextrahieren: Entfernen von Verschmutzungen durch Einbringen
    einer wässrigen Reinigungslösung unter Druck mit
    gleichzeitigem Absaugen der Schmutzlösung.
    6.113 Pulverreinigen: Entfernen von Verschmutzungen in zwei
    Arbeitsgängen durch Einbringen eines mit
    wässriger Reinigungslösung vernetzten Pulvers und
    Absaugen der Rückstände.
    6.114 Shampoonieren: Entfernen von Verschmutzungen in zwei
    Arbeitsgängen durch Einbringen von
    Reinigungsschaum mit Bürstendruck und Absaugen
    der Rückstände.
    6.115 Waschen /
    Chemischreinigen: Reinigen von Textilien in wässrigen / nichtwässrigen
    Lösungen.


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