Kniestock abweichend vom Antrag
BAU-Forum: Neubau
Kniestock abweichend vom Antrag
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was wollen Sie
Wo liegt ihr Problem? befürchten Sie, das der Bau von der Genehmigung abweicht? Gefällt die Maßabweichung nicht? Ist der Boden oder das Dach schief?Gewisse Maßtoleranzen sind zulässig, am Bau wird nicht alles in mm gemessen ... Dann müssten Sie klären, wo die Differenz herkommt. Ist der Boden nicht "im Wasser", die Abmauerung nicht parallel usw. Für die Bauaufsicht ist diese "Kniestockhöhe" (Höhe der Abmauerung) unerheblich. Da geht es i.d.R. um die Abmessungen außen.
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Wonach richten
Es geht um die Maße an sich. In den Gesprächen wurde der Kniestock immer mit 1 m genannt. Für uns der ausschlaggebende Grund sich für den Bauträger zu entscheiden.Im Bauwerkvertrag ist jedoch keine Bemaßung angegeben und die in der Bauanzeige/-Genehmigung ist - laut Bauträger - nur wegen der Wohnflächenberechnung mit einem Meter angegeben, jedoch nicht für uns als Richtwert. Wir sind allerdings immer von der Architektenzeichnung (1 m) ausgegangen. Die Wände haben teilweise 3-4 cm Differenz.
Nach welchen Plänen darf sich der Verbraucher denn dann richten? Nach dem nicht vermassten Kniestock im Bauwerkvertrag oder nach der Bauanzeige der Architektin?
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Rechtsfragen beantwortet ihnen ein Baufachanwalt
Zuerst gilt mal der Vertrag in seiner Textform (inkl. Baubeschreibung) mit allen seinen Anlagen, wozu auch die Architektenpläne zählen dürften?Auf Verkaufsgespräche wo mal "1 m Kniestock" besprochen wurde, können sie sich hingegen nicht berufen, wenn diese später nicht in Text oder Bild der Vertragsunterlagen Eingang gefunden haben.
Maßabweichungen lassen Sie vom Fachmann nach DINAbk. 18202 beurteilen.
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schriftlich
Wenn etwas sooo wichtig ist, das man sich danach den Bauträger aussucht, dann sollte es auch konkret schriftlich fixiert werden. Mündliche Aussagen sind schon wegen der Beweisbarkeit schwierig. Ob ein Mangel vorliegt hängt von der Ursache ab ... alleine der erhoffte aber nicht vertraglich vereinbarte 1 m ist nach erster Einschätzung keiner ... Je nach Konstruktion ist es aber nachträglich evtl. heilbar wenn die Höhe wichtiger ist als die Grundfläche des Raums.