Bodengutachten des Nachbargrundstückes verwenden?
BAU-Forum: Neubau

Bodengutachten des Nachbargrundstückes verwenden?

Hallo,

ist es möglich, das Bodengutachten des Nachbargrundstückes verwenden? Geplant ist ein Einfamilienhaus mit Keller, hoher Grundwasserstand, deshalb vorausichtlich Weiße Wanne. Der Nachbar baut derzeit ein Fertighaus ohne Keller und hat das Bodengutachten vor kurzem anfertigen lassen. Die Grundstücke sind recht klein (ca. 390 m²).

Danke für Antworten!

  • Name:
  • Silvia
  1. Kostenteilung

    Wenn sie sich am Gutachten des Nachbarn beteiligen und der SV erweitert sein Gutachten auf ihr Grundstück dann geht das in Ordnung. Einfach ein naja, es ist das Grundstück nebenan, passt schon das geht nicht.
  2. Bodengutachten

    Es ist heute üblich geworden, ein Bodengutachten anzufertigen. Dadurch kann sich der Architekt exculpieren weil er alle möglichen Versichtsmaßnahmen getroffen hat.

    Der Bodengutachter wird aber nur für die Punkte eine Aussage treffen können, die er untersucht hat. Jegliche Haftung für das übrige Gelände muss er ablehnen. Dieser Bereich ist bei 390 m² recht unbedeutend.

    Wenn nur ein hoher Grundwasserstand befürchtet wird, erfahren Sie mehr, wenn sie einen Kontrollbrunnen erstellen lassen und das Wasser über eine längere Zeit beobachten.

    Mehr als 3 m muss er nicht in den Boden getrieben werden.

    Eine andere Fragestellung ergibt sich, wenn gespanntes Grundwasser vorliegt. Also ein Grundwasser, das von einer undurchlässigen Deckschicht am Aufsteigen gehindert wird. Wird diese Deckschicht durchbrochen kann es im Extremfall als Quelle bis zur Geländeoberfläche aufsteigen.

    Eine solche Gefahr ist möglich, wenn eine, wenn auch geringe, Hanglage vorliegt

  3. Danke für eure Antworten. Laut der ...

    Foto von wiki

    Danke für eure Antworten. Laut der Nachbarn ist nicht allein der hohe Grundwasserstand problematisch, sondern im Bodengutachten steht auch, dass das Gelände ca. 2,70 m hoch aufgeschüttet ist (hier ging früher ein Bach entlang, der verlegt wurde). Somit kommen wir wohl nicht umhin, ein Gutachten in Auftrag zu geben, um Planungssicherheit zu haben.
  4. Bodengutachten

    Wenn man wegen des fehlenden Kellers auf dem aufgeschütteten Material gründet, hat man mehr Probleme mit dem Boden und sollte in der Tat ein Gutachten erstellen lassen.

    Wenn man mit Keller baut, hat man nur noch eine dünne Schicht des aufgeschütteten Materials unter dem Haus und damit weniger Probleme.

    Es kann trotzdem problematisch werden, wenn man nur mit einer Seite des Hauses auf dem aufgeschütteten Material gründet. Dann ergeben sich leichter Schiefstellungen. Vergleichen Sie den ursprünglichen Verlauf des Baches mit der Lage des Hauses.

    Grundsätzlich würde ich in einem solchen Fall mit einer festen, bewehrten Bodenplatte und nicht mit Streifenfundamenten planen. Dann verteilen sich die Belastungen auf eine größere Fläche. Sie sind geringer und führen zu geringeren Setzungen.

  5. Gutachten nicht nur wegen Wasser

    Das Bodengutachten kann auch zur Erkenntnis führen, dass ein Bodenaustausch erfolgen muss. Wenn die Auffüllung mit falschem Material erfolgt ist und auch noch ungenügend verdichtet ist muss die Aufschüttung bis zum gewachsenen Boden abgetragen werden und schichtweise neu aufgebaut werden. Eventuell hat der, welcher den "Baugrund" verkauft hat, den Mangel verschwiegen oder gar verursacht. Es kann auch sein, dass wasserführende Schichten abgesperrt wurden und Grundwasser unkontrolliert austritt oder zu Setzungen führt.

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