Gibt Erledigungsfristen für Prüfstatiker?
BAU-Forum: Neubau

Gibt Erledigungsfristen für Prüfstatiker?

Hallo liebe Experten,

wir brauchen dringend Ihren Rat.

Im Sommer haben wir mit dem Bau unseres Hauses in NRW so richtig begonnen. Die Bodenplatte sowie das Mauerwerk des Erdgeschosses war im August 2016 fertig gestellt. Um alles schneller voran zu treiben sollte dann, anders als ursprünglich geplant, die Zwischendecke mit Einsatz von Filigrandeckenteilen gemacht werden. Somit kam der Planer der Betonbaufirma sowie der Prüfstatiker wieder ins Spiel. Nach einem gemeinsamen Termin auf der Baustelle Anfang September dachten wir alle es geht nun schnell weiter. Der Prüfstatiker war zufrieden mit den bisherigen arbeiten und wollte dann die Unterlagen "mal eben" fertig machen. Ab dem Moment zog sich alles, E-Mails mit Rückfragen wanderten von der Betonfirma zum Prüfstatiker, zum Bauleiter ohne, dass etwas passierte. Der Prüfstatiker war 3 Wochen im Urlaub, 3 Wochen krank, wieder im Urlaub und nichts passierte. Im zuständigen Ingenieurbüro wurden wir nur vertröstet.

Im Dezember 2016 dann endlich gemeinsame Termine zwischen Bauleiter, Beton-Firma und Prüfstatiker um letzte Fragen zu klären. Anfang Januar dann noch eine Rückfrage. Seit dem Funkstille (wir haben schon Februar und die Baustelle steht seit über einem halben Jahr).

Wir haben das Gefühl, dass er je Anruf, wie weit er sei noch eine Woche dranhängt.

Was können wir tun. Den Prüfstatiker kann man ja nicht einfach so wechseln? Gibt es eine Frist, in der Prüfstatiker bestimmte Dinge bearbeitet haben müssen?

  • Name:
  • Simona Führ
  1. Sie müssen ihm eine Frist setzen

    und damit drohen die Arbeiten zu kündigen und anderweitig erledigen zu lassen. Er ist keine Behörde wie das Finanzamt, dem sie keine Frist setzen können.

    Die Frist sollte angemessen sein. Bei einem Einfamilienhaus halte ich 4 bis 6 Wochen für eine großzügige Spanne.

    Der Zugang sollte beweisbar erfolgen. Manche empfehlen dafür Einschreiben. Auch Einwurfeinschreiben ist möglich und billiger. Aber zwei Briefe und zweimal als FAX sei bisher von jedem Richter akzeptiert worden.

    Er wird aber Anspruch auf das Honorar der bisher geleisteten Arbeit haben.

    Ggf. können Sie Schadensersatz für die evtl. anfallenden Mehrkosten fordern. Aber das ist mehr theoretischer Natur und verursacht mehr Arbeit als es bringt.


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