Styropor statt Mineralwolle?
BAU-Forum: Neubau

Styropor statt Mineralwolle?

Laut Energiepass sollen in meinem Neubau die Außenwände mit Mineralwolle gedämmt werden. Im Werkvertrag mit dem Generalunternehmer steht nur was von Dämmplätten. Tatsächlich wurde Styropor aufgebracht. Ist dies so ohne Weiteres akzeptabel?
  1. (Wärmeleitgruppe)

    Wenn der Lambda-Wert und Dicke der verbauten PS-Platten gleich ist wie die rechnerisch angesetzten MiWo-Platten und das Komplettprodukt des WDVSAbk. eine Systemzulassung des DIfBt hat, dann sollte alles im Lot sein.
  2. Öhm, mal nachgefragt ...

    Öhm, mal nachgefragt geht es denn um ein WDVSAbk.? Manchmal wären so ein bis zwei Sätze mehr nicht schlecht ...
  3. Na ja, er schreibt ja "wurde ...

    Na ja, er schreibt ja "wurde aufgebracht".
    Da wird es wohl ein WDVSAbk. sein.
  4. hat was mit Brandschutz zu tun

    Die Verarbeitung von Styropor muss an Fensterstürzen und Geschossdecken wegen Brandüberschlag zugelassen sein.
    Dies sind die kritischen Stellen bei einem Brand.
    Nur bei besonderer Zulassung und Verarbeitung ist Styropor möglich, ansonsten schafft das nur Mineralwolle.
    Gruß
  5. Unerwähnt

    sollte auch nicht das Wasserdampfverhalten bleiben. Styropor schneidet da schlechter ab. Je höher der Dämmanteil der tragenden AW, je diffusionsoffener sollte die zusätzliche Dämmung sein.
  6. ärgerliches und wenig zielführendes Gefasel

    Foto von Martin Kempf

    Uwe Tilgner hat in seinem Beitrag schon alles relevante gesagt, der Rest ist Rauschen ...
  7. Rauschen

    bzw. Gefasel kann ich hier nur in einem Beitrag erkennen. Bauphysik scheint da wohl ein Fremdwort zu sein.
  8. Keins von Beiden ...

    Keins von Beiden dass sind die dümmsten Erfindungen in dieser modernen Bauwelt.
  9. Wie sieht das Ganze denn aus ...

    Wie sieht das Ganze denn aus juristischer Sicht aus, wenn im Werkvertrag nur allgemein "Dämmplatten" steht, in der Spezifizierung "gemäß EnEVAbk. 2009" und im Energiepass "Mineralfaser"? Kann die Baufirma dann einfach die billigere Styropor-Variante nehmen?
  10. Eher Nein

    Das Vertragssoll bestimmt sich durch die Zeichnungen, Baubeschreibungen und die bautechnischen Nachweise. Wenn der EnEVAbk.-Nachweis eingehalten wird, ist das Vertragssoll in dieser Hinsicht erfüllt. Der EnEV-Nachweisersteller plant nicht die Materialauswahl, sondern hält sich an Vorgaben seines Auftraggebers, oder er nimmt einfach übliche Materialien für die Bauteilschichten an, wenn ihm noch keine endgültigen Planvorgaben vorliegen. Der U-Wert der Wand muss dem EnEV-Nachweis entsprechen. In diesem Fall wird es wohl korrekt sein, dass der Bauträger dafür Styropor wählt, wenn der Vertrag dadurch nicht verletzt wird.
  11. Die EnEV ...

    Die EnEV kann man getrost in die Tonne treten:

    Lesen und verstehen!


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