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Außerhalb vom Ort bauen?
BAU-Forum: Neubau

Außerhalb vom Ort bauen?

Hallo zusammen,
meine Freundin und ich lieben das abseits bzw, wie sind keine Freunde von Neubaugebieten, da es auffält das hier die Häuser wie Sardellen in der Dose nebeneinander liegen. Das ist ganz und gar nichts für uns. Nun meine Frage:
Ist es überhaupt möglich, an Ortsrändern zu Bauen, vielleicht sogar etwas abseits vom Ort, so 100-200 m? Betrifft die Region Fulda/ Vogelsberg in Hessen.
An wen kann ich mich mit solchen Anfragen wenden, oder wird sowas heute generell abgelehnt? Geplant ist ein Fachwerkhaus, also nichts neumodernes was ein Ortsbild evtl. "verschlimmern" würde.
Wer kennt sich mit sowas aus, hat Ideen, Vorgehensweisen?
Weiterin noch eine Frage: Wir haben ein Grundstück gefunden. Der Eigentümer möchte jedoch einen utopische Preis dafür. Also Anlehnung hat er stästische Bauplätze genommen. Private Bauplatätze sind mitaus 50 % günstiger. Kann man den Wert eines Grundstückes ermitteln?
Vielen Dank,
Andreas
  1. Vergessen Sie es ...

    Abseits von Ortschaften bauen bedeutet "Bauen im baurechtlichen Außenbereich". Dies ist für Wohnnutzungen (mit seltenen Ausnahmen) nicht genehmigungsfähig.
    Es ist einfach "politisch" nicht gewollt (Zersiedlung der Landschaft, Umwelt- und Landschaftsschutz etc.) und dieser politische Wille schlägt sich im § 35 Baugesetzbuch nieder.
    Die Zulässigkeit von Bauvorhaben wird in Bebauungsplänen geregelt, welche die Gemeinden aufstellen. Bebauungsplangebiete sind in der Regel die Neubaugebiete, die Ihnen ja anscheinend nicht gefallen ;-). Dann gibt es noch die Möglichkeiten von Bauvorhaben in im Zusammenhang Ortsteilen ohne Bebauungsplan, wobei in solchen Orten ohne Bebauungsplan Ortsrandgrundstücke schon wieder zum Außenbereich gehören können.
    Vielleicht haben Sie die Möglichkeit, ein vorhandenes Außenbereichsgebäude zu erwerben. Aber hier ist besondere Vorsicht und sachverständige Hilfe beim Kauf erforderlich, da genau geprüft werden muss, ob für so ein Außenbereichsobjekt noch Bestandschutz besteht und dieses für Wohnzwecke weiter genutzt werden kann. Auch die Möglichkeiten von baulichen Erweiterungen und Nutzungsänderungen sind bei Außenbereichsgebäuden stark eingeschränkt.
    Machen Sie sich einfach klar: Ziel der Außenbereichsbaugesetze ist, langfristig den Gebäudebestand im Außenbereich zu verringern, bis auf den Verbleib von wenigen zulässigen Vorhaben (z.B. für die Landwirtschaft). Was Sie möchten, ist also das Gegenteil der gesetzlichen Intention.
    Gruß
  2. "im Zusammenhang bebauten Ortsteilen"

    ... sollte das im 3. Absatz heißen.
    Gruß
  3. Klar können Sie Grundstückswerte unabhängig ermitteln lassen

    dafür gibt es entsprechende Gutachter: "Sachverständige für Wertermittlung bebauter und unbebauter Grundstücke"  -  Es gibt aber kein Gesetz, dass der Verkäufer sein Grundstück nicht auch teurer anbieten darf. Er kann auch drauf sitzen bleiben bis er einen reichen Käufer findet, der Ihnen das Objekt dann teuer vor der Nase wegkauft. Angebot und Nachfrage bestimmen letztlich den Preis! Wertgutachten sind für den Privatverkauf nur Empfehlungen, wichtig werden Wertgutachten vor allem erst im Zusammenhang mit Krediten. Eine Bank wird kaum ein Grundstück für 500.000 finanzieren, wenn es nur 200.000 Wert ist.
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