Vermessungsfehler bei Kellerbodenplatte
BAU-Forum: Neubau

Vermessungsfehler bei Kellerbodenplatte

Hallo und guten Tag,
Aufgrund eines Vermessungsfehlers ist die Bodenplatte unseres Kellers um 1,60 m verschoben worden. Da wir die jetzige Lage nicht akzeptieren können, suchen die beteiligten Parteien (Fertighausbauer, Kellerbauer und Statiker) nach einer Lösung.
Angedacht ist eine nachträgliche Erweiterung der Bodenplatte in die entsprechende Richtung. Eigentlich bin ich von dieser "Lösung" nicht besonders überzeugt. Immerhin verlieren wir damit eine durchgängig gegossene Platte und erhalten stattdessen eine "Sollbruchstelle".
Frage: habe ich in diesem Fall ein Recht auf eine komplette Bodenplatte an richtiger Stelle oder muss die die Korrektur akzeptieren?
  • Name:
  • Bauherr
  1. Neue Kellerbodenplatte

    ist vermutlich unverhältnismäßig.
    Zu beurteilen ob Stabilität und Dichtigkeit erreicht werden kann ist Aufgabe des Statikers und der anderen beteiligten Fachleute.
    Gruß
  2. die zu klärende Frage ist,

    ob das geschuldete Bauwerk errichtet werden kann, ohne
    die "falsche" Bodenplatte abreißen zu müssen. Lassen Sie sich eine
    Lösung unbedingt per Gutachten eines öffentlich bestellt und gerichtlich vereidigten Sachverständigen auf Kosten der "Falschbauer" bestätigen. Die hat den Vorteil, das falls diese Lösung nicht funktioniert, jemand da ist, der haftet!
    Warum sollten Sie als Auftraggeber das möglicherweise unkalkulierbares Schadensrisoko tragen damit die oder der Verursacher Geld spart?
    Wer hat denn den Fehler zu verantworten: Platte in der richtigen Größe an der falschen Stelle oder richtige Stelle und falsche Größe? Soll das eine weiße oder schwarze Wanne geben?
  3. Unser bisheriger Statiker

    ist Nachweisberechtigter gemäß § 59 HBO 2002. Ich vermute, das sollte als Qualifikation ausreichen. Allerdings befürchte ich durch die enge Zusammenarbeit des Statikers mit Haus- und Kellerbauer, dass die Objektivität auf der Strecke bleibt. Alle sind natürlich furchtbar unter Zeitdruck.
    Bei dem Keller selbst handelt es sich um "klassische" Bauweise: Bodenplatte + gemauerte Wände. Die Bodenplatte wurde in der richtigen Größe an die falsche Stelle gebaut.
    Rein intuitiv würde ich vermuten, dass eine gestückelte Platte nie an die Belastbarkeit einer Vollplatte heranreicht. Mag sein, dass das man da noch ein Haus draufsetzen kann. Aber was passiert bspw. bei Bodenerschütterungen. Besteht da nicht die Gefahr von Rissen im Mauerwerk und/oder Boden? Außerdem: lohnt sich der Aufwand, wenn das eh ein Versicherungsfall ist?
    Besten Dank für die superschnellen Antworten.
    • Name:
    • Bauherr
  4. wie kommen Sie darauf

    dass dieses ein Versicherungsfall ist?
    Wer hat das ganze eingemessen?
  5. Fragen ...

    Was für ein Abdichtungskonzept haben Sie
    was für einen Lastfall haben Sie
    warum können Sie die "Verschiebung" nicht akzeptieren
    Zur Frage des hinnehmen müssen es sagt Ihnen ein RA was.
  6. Ich wundere mich

    etwas über die Richtung der Diskussion.
    Warum ich glaube, dass dies ein Versicherungsfall ist? Nun, die Vermessung wurde durch einen ÖbVI vorgenommen. Da darf ich doch von Haftung bei Messfehlern ausgehen.
    Das Abdichtungskonzept spielt doch zurzeit überhaupt keine Rolle. Ich habe eine Leistung bestellt, werde sie bezahlen und möchte sie dann auch erhalten. Wenn ich einen Neuwagen kaufe, akzeptiere ich doch auch keine Schweißnähte, nur weil das Auto versehentlich zu kurz oder zu lang gebaut wurde.
    Mir scheint das langsam wirklich ein Fall für den Rechtsanwalt zu werden.
    Besten Dank für die Antworten.
    • Name:
    • Bauherr
  7. Moin,

    kann der ÖbVI einen falschen (alten) Plan von seinem AG bekommen haben
    und deshalb seine Versicherung nicht in Anspruch nehmen wollen?
    Grüße
  8. Was soll das denn jetzt ...

    Höfliche Nachfragen pampig retournieren?
    Vom öff. Vermesser stand nichts in der Ausgangsfrage, also war es berechtigt  -  denn der Bauunternehmer wär (wahrscheinlich) nicht haftbar.
    Und das Abdichtungskonzept spielt eine große Rolle  -  aber wir ja alle nur frech sein wollen mit unseren Nachfragen, bin ich noch frecher und verzichte auf eine Erläuterung.
  9. pampig?

    ... finde ich die Antwort nicht gerade ... aber wie so oft waren nicht alle Infos von Anfang an da und der Vergleich ist unpassend: Wenn Ihr Neuwagen "kleine Mängel" hat, darf der Auftragnehmer auch nachbessern ...
    Gruß
  10. Ich wollte niemandem zu nahe treten.

    Sollte ich mich im Ton vergriffen haben, so möchte ich dafür entschuldigen. Wenn ein Neubau so wie bei mir anfängt, liegen die Nerven halt blank.
    Zurück zum Thema: es muss doch noch andere Fälle wie meiner geben.
    Gibt es da keine Referenzurteile?
    Zur Anmerkung "Kleiner Mangel": ist eine um 1,60 m verschobene Bodenplatte ein kleiner Mangel?
    Besten Dank für die Antworten
    • Name:
    • Bauherr
  11. es gibt aber keine Pauschen Aussagen hierzu

    Daher auch die Frage nach dem Abdichtungskonzept (soll später das Wasser durch den Stoß sprudeln  -  kann man in den Griff bekommen), nach der Gründung insgesamt (unterschiedliche Setzungen infolgen ungünstiger Bodenbedingungen, ungleichmäßiger Lasten usw.  -  gegebenenfalls auch handelbar)
    Aber aus der Entfernung ohne Grundlagenwissen nicht beantwortbar.
    Entweder nochmal von vorne oder, oder eigenen Statiker anbei  -  aber wer zahlt den?
  12. Zwischenbericht I

    inzwischen haben sich die beteiligten Parteien (Fertighausbauer, Kellerbauer und Statiker), wie von uns befürchtet, auf eine Erweiterung der bestehenden Bodenplatte geeinigt. Also kein Abriss und Neubau. Wir wollen nun folgenderweise vorgehen:

    1) Zweitgutachten. Kostenpunkt 1000 €, die wir wohl selber tragen müssen. Kulanter Weise hat unsere Rechtsschutzversicherung eine Rechtsberatung spendiert, bei der wir auf diesen Punkt hingewiesen wurden.

    2) Schadensersatz. Hier werden wir uns an den verursachenden Vermesser wenden und einen Ausgleich für den Zeitverlust fordern. Gegebenenfalls müssen wir hier einen Fachanwalt für Baurecht einschalten. Kostenpunkt >200 €.

    • Name:
    • Bauherr
  13. noch immer unbeantwortet,

    ob es mal einen 2. Lageplan gab
    und von wem der Vermesser beauftragt wurde?
    Grüße
  14. Einen 2. Lageplan gab es nicht.

    Der Vermesser wurde uns durch unseren Kellerbauer vermittelt. Wir haben also einen eigenständigen Vertrag mit dem Vermesser abgeschlossen.
    • Name:
    • Bauherr
  15. Zwischenbericht II

    inzwischen ist ein Schreiben des verursachenden Vermessungsbüros eingegangen. Die Angelegenheit entwickelt sich langsam zur Posse. In dem Schreiben wird uns erläutert, dass zwar ein Vermessungsfehler vorlag, dieser aber erkannt wurde. Leider wurde zwischen der Schnurgerüstabsteckung und der abschließenden Prüfung die Kellerdecke gegossen, ohne dass die Arbeiten freigegeben waren.
    Obwohl also eigentlich der Kellerbauer die Haftung trägt, hat "kulanter Weise" der Vermessung die Verantwortung übernommen. O-Ton Begründung: wegen langjähriger positiver Zusammenarbeit.
    Was ist das für eine Baumafia? Für mich ist das ein Fall für den Rechtsanwalt!
    Viele Grüße und besten Dank für die bisherige Beteiligung
    • Name:
    • Bauherr
  16. Nix Mafia ...

    Hier geht es um einen Schaden von 50,- 100.000 €. Sie glauben doch nicht wirklich, das da irgendwer freudestrahlend seine Geldbörse zur freien Bedienung hinhält.
    Schon gar nicht in Haftungsfragen, weil die Versicherer ja so empfindlich sind.
    Wer Ihnen schreibt  -  ich habe schuld  -  verliert schon mal den Versicherungsschutz. Hirnrissig, aber nicht anders beim Auto.
    Selbst wenn Sie bei Rot über eine Ampel bügeln und es Hundert Zeugen dafür gibt  -  Sie dürfen kein Schuldanerkenntnis unterschreiben, denn die Versicherung könnte ja beweisen wollen, dass Sie in Folge einer Rot-Grün Schwäche und sowieso und überhaupt ...
    Also ab zum Anwalt.

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