Wie läuft eine Übergabe mit dem Bauträger ab?
BAU-Forum: Neubau

Wie läuft eine Übergabe mit dem Bauträger ab?

Hallo Zusammen,
Ende Mai oder Anfang Juni haben wir einen Übergabetermin unserer Doppelhaushälfte (Hessen). Unsere Frage ist nun: Wie läuft das so generell ab und wie sieht so ein Protokoll aus? Gibt es ein Protokoll irgendwo als Vorlage im Internet?
Vielen Dank für die Antworten schon mal.
Grüße!
R. Stark
  • Name:
  • Robert Stark
  1. Übergabe Bauträger

    Hallo, hier Forum ist schon viel dazu geschrieben worden. Einfach mal suchen unter "Übergabe Bauträger". Haben Sie im Vorfeld der Abnahme bereits Bedenken das etwas nicht in Ordnung ist, ziehen zur Abnahme unbedingt eine (n) Baufachfrau (man) zu Rate.
  2. wie immer ...

    er kommt mit einer Flasche sekt und beglückwünscht Sie zum neuen Eigenheim, dann faselt er was von toller zusammenarbeit, vertrauen und spitzenqualität des Hauses!
    Während sie was von Mängeln, vorbehalten oder ähnlichem erzählen  -  redet er Sie mit "das hat alles seine Richtigkeit, ist exakt nach DINAbk. xyz usw. usw. an die Wand. da Sie dem nichts entgegensetzen können unterschreiben Sie nach 16 Minuten das abnahmeprotokoll und denken sich: Mensch, hätte ich mir nur einen Fachmann dazugeholt ... Erkenntnis: Zu SPÄÄÄÄT!
    Deshalb Tipp des Vorschreibers beachten ... m.E. jedoch auch wenn Sie nicht an der Qualität zweifeln ...
    Gruß
    tg
  3. Baufachliche Begleitung

    @ Hr. Gebhardt, grundsätzlich richtig, wer weiß schon wie die Abnahme abläuft.
    @Bauherr, Besser noch Vorbegehung mit Fachfrau (man) zur Feststellung und Bewertung möglicher Baumängel.
  4. Übergabe, Abnahme oder etwa beides?

    Für sie ganz wichti: Wenn sie ein AbnahmeProtokoll unterschreiben, haben sie das Bauwerk mit den im Protokoll vermerkten Mängeln übernommen! Wenn dort keine stehen, können Sie sich später nicht einmal darauf berufen, dass das doch alles mündlich besprochen war. Auch die Abarbeitung von vor der Abnahme schriftlich angezeigten Mängeln muss separat im Protokoll fixiert sein. Ebenfalls Vorbehalte zur Vertragsstrafe, falls dies noch relevant ist.
    Ganz wichtig: Für alle Mängel, welche Sie ab Unterzeichnung feststellen, müssen Sie den Nachweis führen, dass die Mängel durch den Auftragnehmer verursacht sind. Bis zum Zeitpunkt der Abnahme muss Ihnen der Auftragnehmer beweisen, dass sein Werk mangelfrei ist. Das ganze nennt man auch Beweislastumkehr.
    Aus diesem Grunde ist die Abnahme auch so wichtig und sollte förmlich, d.h. die Beteiligten nehmen das Werk persönlich und gemeinsam in Augenschein. Falls sie selbst nicht genügend Fachkenntnis besitzen, sollten sie Aufgrund dieser Problematik spätestens jetzt einen Sachverständigen (macht z.B. auch der TÜV) hinzuziehen. Die Kosten haben Sie beim 1. Mangel drin.
    Im Gegensatz dazu steht z.B. die automatische Abnahme durch Nutzung, welche zum Beispiel bei umfangreichen Eigenleistungen sehr gefährlich sein kann, da die Nutzung u.U. bereits lange vor der Fertigstellung durch den Unternehmer erfolgt.
  5. Protokoll

    hatte ich noch vergessen  -  schicken sie mir eine email, dann können Sie so ein Protokoll bekommen
  6. Nutzung unerheblich solange

    keine Fertigstellungsanzeige erfolgt ist  -  erst dann laufen fristen einer fiktiven Annahme  -  als Nachtrag zum vorgenannten.
    MfG
    jens raabe

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