1298-defekte Grundleitung-Fortsetzung: Es wird ernst!
BAU-Forum: Neubau
1298-defekte Grundleitung-Fortsetzung: Es wird ernst!
Nachdem der Rohbauer aus seinem "verdienten" Osterurlaub zurück ist (wir hatten deswegen eine Woche kein funktionierendes Bad/Gäste-WC, hat er heute zunächst den quersitzenden Gummiring durch eine Fachfirma rausfräsen lassen. Jetzt kommt es: Er rät uns ab, die Bodenplatte aufzustemmen (viel Dreck ...) und meint, die paar Tropfen, die durch die undichte (weil kein Gummiring!) Rohrstelle tropfen würden, wären ja nicht so schlimm. Er will großzügiger Weise seine Gewährleistung auf 10 Jahre erhöhen. Sollen wir auf das Aufstemmen und Reparieren der Grundleitung bestehen, oder sind "die paar Tropfen", auf die nächsten 20-30 Jahre gesehen, "gar nicht so schlimm"?
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Lassen Sie's gut sein
Auch wenn die Vorschriftenritter jetzt aufschreien. Lassen Sie sich 10 Jahre Gewährleistung geben, wofür eigentlich, und lassen Sie das Wasser laufen. Falles der Ring in der oberen Hälfte des Rohres herausgedrückt wurde passiert sowieso nichts. Das Rohr ist ja nur max bis ca. 1/3 mit Wasser gefüllt. Schmutz wird die evtl. leicht undichte Stelle in kurzer Zeit zusetzen. Die HT-Rohre haben eine gute Passform. Ja ich weiß, dass verstößt gegen §§§§. Aber was ist denn mit den Muffen wo mder Gummiring bei der Montage vergessen wurde? Wollen Sie den Boden aufstemmen lassen, mit dem Dreck + den anschließenden Abdichtungsproblemen? Was glauben Sie, wieviel Kanalrohre in den Gemeinden undicht sind. War 15 Jahre im Tiefbau tätig -
Das bringt doch nichts,
denn zum einen müssen Sie oder der Unternehmer bei der Abnahme dem bauaumt gegenüber nachweisen, dass die Leitungen dicht sind, und zum anderen muss irgendwann in den nächsten 15 oder 20 Jahren die Dichtheit erneut überprüft und bestätigt werden. Wenn sie jetzt, obwohl sie wissen, dass die Leitung undicht ist, mit dem Unternehmer gemeinsame Sache machen und die dem Bauamt vorzulegenden Bescheinigung der Dichtheit mittragen, was für einen Gewährleistungsanspruch haben Sie denn da noch? Wenn Sie sich auf so etwas einlassen, dann nur, wenn die Gewährleistung für diesen bekannten Mangel mindestens uüber den nächsten, von der jeweiligen Bauordnung vorgeschriebenen Termin reicht. Und dann muss die Gewährleistung auch so sein, dass sie dann tatsächlich noch was Wert ist und sie sich nicht evtl. in die Schlange der Gläubiger einreihen können. So was wird wohl nur über Bankbürgschaft gehen. Wenn Sie dieses alles ernsthaft erwägen, sparen sie nicht an der falschen Stelle und lassen alles durch einen, von ihnen ausgescuhten Anwalt prüfen. Auf Kosten des Unternehmers natürlich. Denken Sie daran, dass Ihre Position sehr stark ist. Was ich eigentlich schon letztes Mal fragen wollte. Ihre E-Mail Adresse deutet auf die Fa. Oevermann hin. dort müsste doch im Kollegenkreis ausreichend Kompetenz sein, um zumindest die technische Machbarkeit von Sanierungen beurteilen zu können. -
Wo ist die Nachprüfung denn vorgeschrieben
Hallo Herr Ohlms, wo (Bundesland) ist denn das Vorschrift, dass nach einer bestimmten Zeit die Grundleitungen auf Dichtigkeit überprüft werden? Danke im Voraus Mit Gruß -
Es sollten sich mal alle melden
bei denen die Dichtigkeit schon mal kontrolliert wurde. Ist das Rohr nicht vom "berühmten" WU? -Beton umgeben? Wer garantiert wie lange ein Rohr mit Dichtung unter welchen Bedingungen wie dicht ist? -
§ 45 Bauordnung NRW
besagt, dass für im Erdreich verlegte Abwasserleitungen nach Errichtung durch einen Sachkundigen die Dichtheit zu bescheinigen ist (Abs. 4). die Prüfung ist in Abständen von 20 Jahren zu wiederholen. Abs. 5 fordert für besthende Abwasserleitungen eine Dichtheitsprüfung bei Änderungen, spätestens jedoch bis zum 31.12.2015 (Ausnahme im Wasserschutzgebiet 31.12.2005). Dieser § ist zwar vielfach unbekannt, in seinen Auswirkungen aber natürlich ein Hammer, insbesondere bezogen auf die vorhandenen Leitungen. Weil man wusste, was für ein Aufstand losgebrochen wäre, wenn z.B. die Forderung nach sofortiger Prüfung aller bestehender Leitungen ins Gesetz aufgenommen worden wäre, hat man die Probleme und den Aufstand möglichst weit in die Zukunft verschoben. Ich bin mal gespannt wie die Gemeinden ab Anfang 2015 die Dichtheitsprüfungen durchsetzen wollen. Übrigens war dieser § ohnehin ein Kompromiss, den es gab durchaus Bestrebungen Grundleitungen, also Leitungen unterhalb der Sohlplatte, ganz zu verbieten da sie nur schwer saniert werden können. Soviel zu NRW. Da die Landesbauordnungen häufig auf einer Musterbauordnung fußen, könnte ich mir denken, dass auch andere Bundesländer derartige Vorschriften in ihre Bauordnung aufgenommen haben. -
Thema beginnt gerade aktuell zu werden
Das Thema "Dichtigkeitsprüfung von Hausanschlüssen" gebinnt gerade aktuell zu werden - die Behörden befassen sich mit dieser Fragestellung. Ich habe vor ein paar Tagen einen Artikel dazu in einer Fachzeitschrift gelesen - warum müssen die Kommunen mit einem Milliardenaufwand ihre Kanäle sanieren, wenn die privaten Hausbesitzer die um ein vielfaches längeren Hausanschlussleitungen weiter undicht lassen können (die Summe der Hausanschlüsse ist tatsächlich um ein vielfaches größer als die der öffentlichen Kanäle!). Zumal die privaten Bauherren sicherlich weitaus mehr Schlamperei zulassen als die öffentlichen Auftraggeber (ja ich weiß, auch da wird bei der Ausführung massenhaft gesündigt!) -
Danke Herr Ohlms
Das sind ja schöne Aussichten, wenn das noch so weitergeht
Aus dem Norden der Republik sind mir diese Bestimmungen nicht bekannt. Gleichwohl wir die Diskussion darüber hier nun wohl schon seit über 10 Jahren haben. Grundleitungen müssen hier teilweise aber auch schon seit Jahren von Sachverständigen auf Dichtigkeit vor der Ingebrauchnahme überprüft werden (Druckprobe). Dies ist den Bauordungsbehörden dann auch schriftlich anzuzeigen, daher ... nicht auf die leichte Schulter nehmen! Mit Gruß -
Dichtheitsprüfung § 45
In meinem Dorf ist die Satzung geändert worden. Dies bedeutet, dass alle Hauseigentümer bis Ende Juni 2002 eine Dichtheitsbescheinigung für Ihre Abwasserleitungen haben müssen.
Dies Thema wird noch sehr viele Eigentümer beschäftigen, da angeblich 80 % der Anschlüsse in Deutschland nicht in Ordnung sind. Bei 84 kontrollierten Hausanschlüssen in meinem Ort sind 76 nicht in Ordnung (Fremdeinleitung, Drainagewasser, Undicht, ..).
Dies wird für einige sehr teuer. Aber bis 2015 sind alle dran!
Ich habe nur gehört, dass es keine Prüfung gibt, um Grundkanäle unter der Sole zu prüfen bzw. zu sanieren. Wer weiß etwas?
Nächste Frage wäre was eine Prüfung kostet.
Gunnar Bahms
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