Pfusch bei Montage druckwasserdichter Lichtschächte
BAU-Forum: Keller

Pfusch bei Montage druckwasserdichter Lichtschächte

Guten Tag,
in unserem Bauquartier wurden 2005 einige Häuser in "nassem Boden" gebaut. Dies war dem Architekten bekannt, denn er hatte erst zuvor Probleme mit Wasser ein paar Häuser weiter.
Deshalb wurde bei uns eine weiße Wanne ausgeführt und außen (zur Sicherheit) nochmals schwarz angestrichen. Auch wurden "druckwasserdichte, tiefe Lichtschächte" auf der weißen Wanne montiert (leider keine Detail-Bilder vorhanden).
Vor ca. 2 Jahren haben sich nach starkem Regen die Lichtschächte gefüllt und in Folge wurde ein Abdichter-Firma beauftragt (die eine schwarze "Silikon"-Naht von innen angebracht hat.
Nun sind am vergangenen Freitag einige Lichtschächte (auch der Nachbarn) übergelaufen, ergo hat die Abdichtung nicht viel gebracht oder wurde nicht korrekt ausgeführt. Ggf. wurden aber auch die Schächte vor 5 Jahren nicht korrekt montiert und von außen abgedichtet ... Das ist nun sehr schwer beweisbar.
Wie muss denn ein solcher druckwasserdichter Schacht überhaupt montiert sein, damit er DICHT ist? Gruß
  • Name:
  • Rainer
  1. Doofe ...

    aber einzig mögliche Antwort, weil es DIE Montage nicht gibt:
    Gemäß den Herstellervorschriften!
  2. und wie kann man nun nachweisen, ...

    ... und wie kann man nun nachweisen, dass nicht korrekt eingebaut wurde? Ohne alles aufzugraben ...?
  3. Rückfrage

    wo kam denn das Wasser her?
    Kam das Wasser ÜBER den Lichtschacht rein, also von oben reingelaufen (also über Oberkante Lichtschacht) bzw. kam das Wasser über den "Ablauf" (irgendwohin muss der Lichtschacht ja entwässern rein.
    oder kam es seitlich rein, da wo die Lichtschächte an der Wand "angebracht" sind.
    Beim ersterem hilft auch kein Dichter Lichtschacht. Bei zweiterem hätte ich als Laie gesagt, wenn es nicht Dicht ist, ist das doch schon Beweis genug, also soll der, der gemacht hat dafür Sorgen dass es Dicht ist.
    Aber vrmtl. will das wieder keiner gewesen sein, keiner will was tun, Rechtsstreit kostet auch Geld usw. usw. Gewährleistung evtl. auch schon abgelaufen.
    Fazit: Schauen woher das Wasser kommt und dann entsprechend Verursacher in Pflicht nehmen.
    Keine Rechtsberatung, nur Laie.
  4. das Wasser muss über die Nahtstellen ...

    ... das Wasser muss über die Nahtstellen um Haus und/oder Mikrorisse in dem weißen Plastikschacht und/oder dem Sickerdeckel am Boden reingekommen sein; auf keinen Fall von oben!
    Verbaut wurden die Dinger vom Rohbauer, der ja auch schon die "Silikon"-Abdichtung innen (schwarz) bezahlen durfte; er ist der Verursacher. Da baut nicht mit 3,- € Löhnern aus dem Osten, sondern mit ortsansässigen und da klappt eigentlich auch nichts besser (nach dem Motto: Ist doch nicht für mich und Bauschaum/Silikon wird"s schon richten). Man könnte denen in den A ... treten! Gruß
  5. Es wird doch wohl

    der Hersteller anhand der Lichtschächte ermittelbar sein. Hier dann nach den Druckwasserdichten Systemen schauen.
    Meist andere Systeme, mindestens aber deutlich aufwendiger befestigt.
    Was ist eigentlich mit "druckwasserdichte, tiefe Lichtschächte" gemeint?
    PS: von innen mit spritzbaren Abdichtungsstoffen zu arbeiten kann unmöglich dauerhaft Dichtigkeit erzeugen. Hier wird versucht sich über den Gewährleistungszeitraum zu mogeln.
  6. wenn man von 5 Jahren Gewährleistung ...

    ... wenn man von 5 Jahren Gewährleistung ausgeht, ist diese Frist seit NOV 2010 abgelaufen.
    Der Hersteller ist ACO, der Einbau erfolgte im April 2005; leider konnte ich kein Bildmaterial mit Details finden, da die Schächte innert eines Tages eingebaut und beigefüllt wurden (wahrscheinlich wg. eines unguten Gefühls).
    In der Bauanleitung kann man lesen, dass eine Dichtmasse hätte aufgetragen werden müssen, was wahrscheinlich nicht passiert ist.
    Man müsste eben einen Schacht aufgraben, dann hätte man einen Beweis.
    Gruß
  7. Die Gewährleistung

    fängt aber erst nach Abnahme der Gesamtleistung an zu laufen.
    Nicht nach Einbau irgendwelcher Teile.
    Wann wurde als das Gesamtwerk abgenommen?
  8. abgenommen wurde das Bauwerk ca. NOV ...

    ... abgenommen wurde das Bauwerk ca. NOV 2005; aber wie bitte soll man die korrekte Ausführung eines Lichtschachtes abnehmen (wenn alles zugeschüttet ist? Schäden kommen halt erst dann hoch, wenn Wasser (wie jetzt geschehen) eindringt. Gruß
  9. und wofür gibt es die Bauleitung?

    Ich weiß, die Frage ist unbefriedigend.
    Aber nur weil man etwas nicht sieht, wird es nicht zu einem "verdeckten Mangel"
    Aber es gab doch die Aktion, wo der AN die Undichtigkeit "unfachmännisch" beseitigt haben wollte.
    Wann war das?
    Ab da gilt  -  für die Mangelbeseitigung  -  nochmals eine autarke 2 Jahres Frist  -  jedoch nicht vor Ablauf der Gesamtgewährleistung.
  10. wobei

    ich gerade von einem VOBAbk. Vertrag ausgegangen bin.
  11. also der Bauleiter/Architekt gab für die ...

    ... also der Bauleiter/Architekt gab für die "Reparatur" im APR 2009 das OK (bezahlen musste es aber wohl die Rohbaufirma). Laut der Firma, die nun mit schwarzer Silikonfuge abgedichtet hat, sollte das fortan super dicht sein und ich meine, es wurde auch eine mehrjährige Gewährleistung erwähnt. Aber was bringt uns das, wenn alle Jahre wieder das Silikon undicht wird? Gibt es da andere Dichtlösungen (ohne aufzubuddeln)? ... und wie sollte man sich nun gegenüber den Beteiligten (Architekt, Bauunternehmen und Injektionsfirma) verhalten? Gruß
  12. Liest sich doch schon besser

    Gewährleistung (je nach Vertragstyp) doch noch nicht um?
    Das damals ein Mangel vorlag und das dieser Mangel mit einer Pfuscherlösung kaschiert werden sollte, ist wohl anzunehmen.
    Die Beweislast des Mangels liegt aber nun beim AG.
    Das heißt, ihr müsst den Mangel schriftlich rügen. Am besten dann einen Sachverständigen einschalten, der das ganze dokumentiert und hiermit dann den Architekten / Rohbauerfirma konfrontieren. Der soll die Mängelbeseitigunga-Möglichkeiten vor Ort feststellen und monetär taxieren.
  13. Brief an Baubetreuung/Architekt geht raus ...

    Brief an Baubetreuung/Architekt geht raus wir  -  die betroffenen Anwohner  -  haben gemeinsam einen Brief an den Architekten aufgesetzt, der die Tage mit E/R rausgeht. Aufforderung einer nachhaltigen, dauerhaften Lösung auf dem "Stand der Technik", die Abdichtung von Innen mit einer "schwarzen Silikonfuge" war nur eine Behelfslösung, die nicht dauerhaft (über viel Jahre und Jahrzehnte) halten konnte. Gruß
  14. hmm

    schon mal der erste Fehler.
    Halt eben von Laien verfasst.
    Gebaut uns saniert wird regelmäßig nach den aRdT (anerkannten Regeln der Technik) nicht 'nach dem SdTAbk. (Stand der Technik)
  15. Danke für aRdT ...

    Danke für aRdT hätte das in der Aussagekraft eine Rolle gespielt? Gruß
  16. es beist sich nur

    nachhaltigen, dauerhaften Lösung auf dem "Stand der Technik",
    Aus WiKi:
    Objekten.
    aRdT
    Es sind Regeln, die in der Wissenschaft als theoretisch richtig erkannt sind und feststehen, in der Praxis bei dem nach neuestem Erkenntnisstand vorgebildeten Techniker durchweg bekannt sind und sich Aufgrund fortdauernder praktischer Erfahrung bewährt haben.
    RdT
    Überspitzt ausgedrückt könnte Ihnen einer etwas verkaufen das den Stand der Technik (ganz Neu) darstellt, aber sich noch nicht bewährt hat. Von daher könnte sich die Aussage <

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