Wie sollte die Abdichtung der Kellerwände in Kasematten sein?
BAU-Forum: Keller

Wie sollte die Abdichtung der Kellerwände in Kasematten sein?

Wie sollte die Abdichtung der Kellerwände in Kasematten sein?

Anhang:

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  1. Hallo Heiko, . Deinen Bildern nach ist das ...

    Hallo Heiko, . Deinen Bildern nach ist das ...
  2. Nimm den Bauträger in die Pflicht!

    Nimm den Bauträger in die Pflicht!
  3. Neue Fotos

    Neue Fotos
  4. Planungsfehler

    Planungsfehler
  5. Den Lichtschacht an die Dränage anschließen ist verboten!

    Foto von Markus Reinartz

    Ich habe einen Neubau, der 2009 fertig gestellt wurde. Da auf meinem Grundstück Lehmboden und Druckwasser ist, wurde der Keller mit einer Weißen Wanne gebaut. Die Weiße Wanne geht vom Kellerboden ab 1,5 m hoch. Darüber kommen die Fenster. Die Außenwände des Kellers sind meiner Meinung nach auch oberhalb der Weißen Wanne hervorragend isoliert, nur innerhalb der Kasematten hat der Bauträger nicht einmal einen Schwarzanstrich gemacht.
    Bei der letzten Schneeschmelze stand Wasser in einer der Kasematten. Dadurch ist Wasser durch die Wand in den Keller eingedrungen.
    Zum einen ist klar, dass das Wasser aus der Kasematte ablaufen muss. Das werden wir auch sicherstellen. Zum anderen möchte ich aber gerne doppelte Sicherheit haben. Das heißt, auch wenn Wasser in der Kassematte steht, darf es meiner Meinung nach nicht in den Keller gelangen.
    Mein Bauträger sagt, dass eine Isolierung der Außenwand innerhalb der Kasematten nicht nötig ist, wenn der Ablauf sichergestellt ist.
    Gibt es irgendwelche Richtlinien, wie eine Isolierung der Außenwand in Kasematten sein muss? Was sollte ich vom Bauträger (der durchaus kooperativ ist) fordern?
    Wäre es eine Möglichkeit, innerhalb der Kasematten einen Schwarzanstrich vorzunehmen?
    Zu den Fotos: Eins zeigt den Wasserschaden von innen, das andere das Mauerwerk der Außenwand innerhalb der Kasematte. Hallo Heiko,
    Deinen Bildern nach ist das ein GAU, der eigentlich nicht passieren darf. Ohne genaue Kenntnis der Gegebenheiten ist es auch schwierig genaues dazu zu sagen.
    Zum einen hat Dein Bauträger im Regelfalle Recht, dass es innerhalb eines solchen Fertiglichtschachtes keinerlei besonderer Abdichtung bedarf.
    Wichtig ist aber, dass die Abdichtung des Lichtschachtes an das Mauerwerk (ggf. Dämmung) von außen fachgerecht (und somit dicht) erfolgt ist. Das ist erfahrungsgemäß häufig leider nicht so.
    Wenn ich es richtig erkenne besteht am Fuße des Lichtschachtes lediglich eine Öffnung an der das Erdreich erkennbar ist. Ein geregelter Abfluss von auf- / anstauendem Wasser erscheint so nicht gewährleistet. Beim Lastfall "drückendes Wasser" ist das nicht förderlich.
    Den Bildern nach erscheint es, als ob reichlich Wasser eingedrungen ist und es sich nicht nur um Schmelzwasser aus dem Lichtschacht handelt, sondern dieser möglicherweise "gulliartig" Wasser aufgenommen hat.
    Vor allem ist nun wichtig, dass die Feuchtigkeit schnell wieder aus der Wand abgeführt wird, da der Gipsputz andauernde Feuchtigkeit mit Schimmel quittiert ...
    Stell doch mal Bilder von der Oberkante des Lichtschachtes ein. Einmal aus der Nähe und einmal im Kontext mit der Umgebung.
    Gruß aus Wiesbaden,
    Christoph Kornmayer Wenn bei Regen oder Schneeschmelze der Boden in der Umgebung hoch wassergesättigt ist, steht, wird Wasser logischerweise in den Lichtschacht eindringen, da dieser gegen die Umgebung nicht wasserdicht ist. Prinzip der kommunizierenden Röhren.
    Wenn der Ablauf funktioniert, ist das auch kein Problem. Der soll sicherstellen, dass das Wasser nicht bis auf Fensterhöhe steigen kann. So wie das hier aussieht, ist der Lichtschacht vollgelaufen, weil der Abfluss nicht funktioniert hat. Das kann sein, weil er vergessen wurde, verstopft ist oder beim Verfüllen eingedrückt wurde, oder weil es einen Rückstau gegeben hat und das Wasser durch den Abfluss in den Lichtschacht gelangt ist.
    Wie auch immer, Mängelanzeige.
    Doppelte Sicherheit gäbe es nur, wenn ein wasserdichtes Fenster eingebaut würde. Hallo,
    erstmal Danke für das Feedback. Bei mir sind Bauträger und Erdbauer getrennt. Der Erdbauer macht mir das Feld um die Kasematte wieder auf und schließt den Ablauf der Kasematte direkt an die Drainage an. Das machen wir aber nur bei dem Kellerfenster, wo der Schaden war. Bei den anderen möchte ich möglichst nicht das Pflaster wieder aufnehmen.
    Daher ist es mir wichtig, dass vom Bauträger die Kellerfenster und die Wand in der Kasematten auch wasserdicht gemacht werden (z.B. durch Schwarzanstrich, wenn's hilft).
    Daher konkret die Frage: Kann ich irgendwas vom Bauträger bezüglich der Isolierung verlangen? Ich möchte ja, dass alle weiteren Kellerfenster sicher gegen Wasser sind, auch ohne dass wir die Kasematten direkt an die Drainage anschließen. Das machen wir halt nur bei der einen.
    Mich macht es stutzig, dass in den Laibungen der Fenster der Kalksandstein zu sehen ist und unter dem Fenster von außen auch nur einfacher Beton ist.
    Dazu noch 2 neue Fotos:
    Das Gelände (Pflastersteine sind schon aufgenommen) und ein Foto von oben in die Kasematte. Das aufstauende Sickerwasser welches bei Ihrem Grundstück anliegt wird von unten in den Lichtschacht aufsteigen. +
    Dieser hätte wasserdicht ausgeführt werden müssen.
    Grüße Das was aber hier nun beschrieben wird von den Teilnehmern ist nicht so ganz nachvollziehbar.
    Die (Grundstücks-) Fakten: Lehmboden und Druckwasser.
    Offensichtlich war das jedem bekannt, zumindest breibt der Fragesteller dies so bzw. man kann es so verstehen.
    Aus einem anderen Beitrag mal eben schnell hierhin kopiert, können Sie die nachfolgend beschriebene Vorgehensweise ablesen. Jedenfalls sollte/darf im Druckwasser keine Dränage verlegt werden (weil dann Grundwasser in die Dränage läuft), die Lichtschächte dürfen nicht an die Dränage angeschlossen werden und das vermeintliche Abflussrohr wird auch nicht da bzw. nicht vorhanden sein, weil der Einsatz dafür in dem Lichtschacht fehlt, da (in die untere eckige Aussparung des Lichtschachtbodens) gehört ein Einsatz rein an den das Entwässerungsrohr angeschlossen werden kann und der fehlt, der wäre ja sonst zu sehen. Wenn es ohne den Einsatz angeschlossen worden wäre, wäre es auch nicht korrekt, weil dies auch wiederum nicht zulässig ist.
    Die Entwässerung der Lichtschächte ist über die Rückstauebene zu heben/pumpen (dann auch hinsichtlich dem Rückstau da nichts hochdrücken). Dabei ist darauf zu achten, dass eine Pumpe gewählt wird, die auch gegen den anstehenden Rückstau schafft zu heben/pumpen und mithin zu entwässern, ansonsten kann es zum Rückstau im Lichtschacht kommen.
    Der Lichtschacht sollte von außen abgedichtet sein (dafür können dann die örtlich verwendeten (überhaupt) nicht verwandt werden. Sicherlich wäre ein nicht abgedichteter Lichtschacht ggf. zu vernachlässigen, wenn die Lichtschachtentwässerung funktionieren würde. Dann muss aber die Pumpe die den Lichtschacht entwässert ausreichend groß dimensioniert sein (und wer will das denn dann schon gerne berechnen wie groß die denn dann tatsächlich sein muss ..., die Pumpe ...?). Außerdem könnte es auch so sein, dass das Wasser entweder vor Ort von oben rein gelaufen ist in den Lichtschacht oder aber von unten  -  in den Lichtschacht  -  aufgestiegen ist. Wenn man damit rechnet, dass es on unten kommt, sollte der Lichtschacht abgedichtet sein bzw. ein entsprechender Lichtschacht der eine dichte Anbindung gewährleitet verwendet werden um ausschließen zu können, das die Pumpe der Entwässerung dieses Lichtschachtes denn dann ständig rennt.
    Nun zu dem schnell kopierten Beitrag den wir hier einfügen:
    Dränagewasser darf entsprechend der DINAbk. 4095 nur an eine Vorflut (z.B. Vorfluter, Bach, Fluss, See, Meer, offenes Gewässer etc.) angeschlossen werden.
    Ist dies nicht möglich, ist dass anfallende Dränwasser auf dem Grundstück zu verrieseln, was wiederum die "Nötigkeit" eines größeren/höheren Durchlässigkeitsbeiwertes von 10 hoch minus 4 beim anstehenden Erdreich zur Folge hat. Siehe hierzu DIN 18130.
    Ist dies auch nicht möglich, weil das anstehende Erdreich einen geringeren Durchlässigkeitsbeiwert von 10 hoch minus 4 hat, ist entsprechend der Normengebung auf die Verlegung einer Dränage zu verzichten und der Lastfall "drückendes Wasser" nach DIN 18195 Teil 6 Abschnitt 8 abzudichten.
    Dementsprechend wäre  -  wenn keine Drainageverlegung möglich ist  -  gegen den Lastfall "drückendes Wasser" abzudichten, was für Sie beim Bau des Hauses wesentlich höhere Kosten verursacht.
    Dabei sind der Bemessungswasserstand und der höchstgelegene Grundwasserspiegel und der Stand wie sie tatsächlich stehen, völlig egal. Alleine aus den vorgenannten örtlichen Gegebenheiten ergibt sich der Lastfall und die Art der Abdichtung.
    Was möglich und machbar ist und welche Bodenklassen anstehen  -  und wie viel Wasser ankommt  -  ist entsprechend der DIN 4021 und DIN 4022 zu untersuchen (schürfen anlegen).
    Insbesondere Grundwasser und auch Dränwasser dürfen nicht  -  ohne Genehmigung  -  in das städtische Abwassersystem eingeleitet werden.
    Auch sind  -  entsprechend der vorgenannten Norm DIN 4095- Dränagen gegen Rückstau zu sichern, damit Sie sich über die Dränage kein Wasser ans Haus ziehen. Es ist vielmehr nicht so, dass  -  wie es vielfach vermutet wird  -  Dränagen über die Rückstauebene zu heben bzw. pumpen sind oder wären. Diese Aussage ist falsch. Siehe Hierzu DIN 12056 und DIN 4095 aber auch DIN 752 und DIN 1986.
    Aus den vor Ort vorherrschenden Gegebenheiten kann sich natürlich ergeben, dass Sie heben oder pumpen müssen, eine Vorschrift dazu  -  bis auf die Vorschrift die Dränage gegen Rückstau zu sichern  -  gibt es aber nicht.
    Auch dürfen Lichtschächte und Kelleraußentreppen  -  bzw. deren Bodenabläufe in den Kelleraußentreppenantrittspodesten  -  und das dort anfallende Oberflächenwasser nicht  -  so wie es häufig gemacht wird  -  an Dränagen angeschlossen werden.
    Die Dränung, die Abdichtung und auch die Sonstige Grundstücksentwässerung stehen im Zusammenhang und können nur in diesem Gesamtpaket abschließend betrachtet und beurteilt werden. Aufgrund dessen kann auch erst dann die Wahl auf das für Sie, Ihr Haus und Ihr Grundstück passende Abdichtungspaket getroffen werden.
    Das die angebotsunterbreitenden Firmen meist jeweils ein Angebot unter Berücksichtigung der Verlegung einer Dränage unterbreiten kommt sicherlich nur daher, dass der allgemeinübliche Sicherheitsgedanke im Hinblick auf Baumängel und daraus ggf. resultierenden Wasserschäden gestillt werden soll, es aber häufig  -  aus Gründen der mangelnden Fachkenntnis- hieraus logisch geschlussfolgert dazu kommen kann, dass man sich gerade durch diesen gehegten Sicherheitsgedanken einen Baumangel und mitunter den später eintretenden Wasserschaden einhandelt.
    Werden die vorgenannten Normen nicht eingehalten, kann dies mitunter dazu führen, dass der Versicherer im Schadenfall frei ist von der Leistung.
    All diese Infos sollten Sie aber eigentlich von Ihrem am Bau planenden Architekten erhalten können.
    Das was die meisten Bauwilligen  -  wie es auch aus dem hier eingestellten Beitrag hervor geh t  -  die vor Ort am Baugrundstück vorherrschenden Umstände und der damit verbundene und einhergehende Wahl der Abdichtung des Öfteren als "Problem" oder auch als "Schwierigkeit" bezeichnen, ist sicherlich meist von der Angst der Bauwilligen eines ggf. ihnen entstehenden finanziellen Schadens (an-) getrieben, was absolut nachvollziehbar ist.
    Dennoch würden die Schilderungen wohl eher nicht als "Schwierigkeit" oder auch nicht als vermeintliches "Problem" ansehen, sondern wohl eher als Fleißarbeit für den planenden Architekten. Vorstehende Sachverhalte sind lediglich Erledigungen die der Reihe nach abgearbeitet und dann entschieden werden müssen  -  auch von Ihnen-, um ein gewisses Maß an der üblichen (Bau-) Sicherheit erlangen zu können.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz
    ___________________________________
    PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen (Bauunterlagen, Planungsunterlagen) nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.

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