Baurecht (NRW): Müssen wir die Mängelbeseitigung bezahlen?
BAU-Forum: Keller

Baurecht (NRW): Müssen wir die Mängelbeseitigung bezahlen?

Hallo zusammen!
Wir haben haben leider wieder mal ein Problem bei unserem Hausbau und hoffen, dass ihr uns mit Ratschlägen und Tipps unterstützen könnt.
Also, wir haben mit der Firma T einen Werkvertrag über den schlüsselfertigen Bau unseres Hauses abgeschlossen (Die Firma T beauftragt immer Subunternehmer zur Ausführung der einzelnen Gewerke). Im Leistungsumfang war ein gemauerter Keller enthalten. Zu Beginn der Bauarbeiten stellte sich heraus, dass wir wegen drückenden Wassers eine so genannte "schwarze Wanne" brauchen. Die Firma T hat uns diese "Sonderleistung" für rund 2.300,- € angeboten und wir haben zugestimmt.
Im Rahmen der Abdichtungsarbeiten hat sich die Firma T eines Subunternehmers bedient. Dieser hat die Abdichtung mangelhaft aufgebracht, es haben sich Blasen gebildet, die mit Wasser vollgelaufen waren. Der Subunternehmer hat die Mangelhaftigkeit zuerst abgestritten, aber letztendlich doch bestätigt. Nach den "Ausbesserungsarbeiten" hat uns der Subunternehmer telefonisch informiert, dass nun die Abdichtung fehlerfrei und trocken alles sei und wir nach 3 Tagen Trocknungszeit die Lichtschächte anbringen und anschließend die Baugrube verfüllen können. Da wir verunsichert waren, haben wir einen Gutachter eingeschaltet und trotz der "Ausbesserungsarbeiten" nach den drei Tagen Trocknungszeit immer noch Mängel festgestellt (es gab immer noch Blasen und an der Ober- und Unterkante (Oberkante, Unterkante) löste sich die Bitumschicht vom Stein). Um zu demonstrieren, dass die Bitumschicht nicht an der Wand haftet, haben wir diese an einigen Stellen von der Wand abgezogen, dabei lief literweise Wasser unter der Betumschicht hervor. Am Tag darauf hatte der Subunternehmer mit unserem Bauleiter und dem Hersteller des Produkts mit dem die Abdichtung erfolgt ist ein Treffen an unserem Bau. Dabei hat der Produkthersteller festgestellt, dass für diese Abdichtung eine Trockenzeit von 10 Tagen notwendig ist und aus diuesem Grund eine Haftung nach 3 Tagen noch nicht gegeben war. Nach mehreren Monaten Wartezeit hat der Subunternehmer die Abdichtung schließlich erneuert (abgezogene Stellen weggeschnitten und erneuert). Nun will er von uns die "Mehrarbeit" bezahlt haben und verlangt dafür über 3.000,- € (mehr als die Abdichtung insgesamt kosten sollte!). Seiner Rechnung haben wir widersprochen, weil wir in keinem Vertragsverhältnis mit ihm stehen. Nun hat er seine Forderung gegenüber der Firma T vorgebracht, die die Forderung an uns weitergibt. Wir sind der Meinung, dass wir nicht zahlen müssen, da wir nur dem Gewerk "Abdichtung für 2.300,- €" zugestimmt haben. Was denkt ihr? Hat vielleicht schon jemand Erfahrungen in so oder einem ähnlichen Fall? Wie gut schätzt ihr unsere Chancen ein, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!
  • Name:
  • Eja
  1. Sie hatten ein Vertragsverhältnis mit T

    Der hat den Abdichter eingeschaltet.
    Der Abdichter will Geld von Ihnen. Sie haben aber gar kein Vertragsverhältnis mit dem.
    Also muss T Sie auffordern.
    Sie fragen aber T wie da Wasser in die Blasen kommt.
    Muss ja irgendwoher kommen.
    T muss aber bis zu Abnahme seine Arbeit, also auch die Abdichtung schützen.
    Wenn geschützt wird, kommt kein Wasser in die Blasen.
    So, oder so ähnlich hätte idR. SV aber auch argumentieren können.
    Ich vermute hier mal KMB als Abdichtung.
    KMB ist gegen Wasserandrang von hinten zu schützen.

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