Noch eine Frage zur Abdichtung der Bodenplatte
BAU-Forum: Keller

Noch eine Frage zur Abdichtung der Bodenplatte

Hallo,
ich bin weiblich, jung, verheiretet und auch naiv. Mein größter Fehler ist die Tatsache, dass ich meinen Mann überredet hatte, ein Haus zu bauen, so halt für die Kinder. Der Architekt mit LPAbk. 1-8 beantragt. Es ist nur 1 Angebot auf die Ausschreibung beim Architekt angeblich angekommen. Der Bauvertrag wurde uns vom Architekt präsentiert und ohne genau zu lesen auch zügig unterschrieben, da die Firma beteits angefanden hat zu bauen und alles angeblich stimmte. Jetzt war die Bauabnahme Rohbau, fast keine Mängel, bis unserer Bekannter vorbei schaute.
Die Abdichtung der Bodenplatte stimmt nicht.
Im Vertrag 15 cm Kiesfilterschicht, Ölpapier, 20 cm dicke Bodenplatte C 25/30 mit Bewehrung sowie Abdichtung der Bodenplatte mit 1 Lage Bitumenschweißbahn V 60. Nach Recherchen keimt in mir die Vermutung, nicht nach allg. Regel der Technik erstellt. Es war ein bewohnter Keller geplant.
1. Bin ich verrückt?
2. Bin ich Schuld, dass ich nicht ausgepasst habe und zugelassen habe, dass der Vertragsinhalt und die Ausführungsplanung nicht der allg. Regel der Technik entsprechten?
3. Hat der Architekt falsch geplant?
4. Hat der Bauunternehmer mir Mist angedreht?
Danke für die Antworten Heike
  1. Eine Aufkantung bis zur ersten horisontalen Sperre war nicht vorgesehen

    und die V 60 Bahnen wurden angeblich nicht verschweißt und überlappend gelegt am Rande. Und ich soll mich nicht aufregen.
    Verrückte Heike
  2. Hallo Heike,

    nur eins wissen wir jetzt noch nicht:
    Sind Sie auch noch blond?
    Sorry ;-)
    Alles andere finden Sie hier bei Mark Carden.
    Grüße
  3. Leider wie immer zu spät

    Für mich stellt sich die Frage, ist der Planer schuld, wenn er mangelhaft plant oder der BU, der mir ein Bauvertrag mit Murks anbietet. Haarfarbe behalte ich als einzige für mich ;-) Und das nächste mal werde ich mit Josef T. bauen
    Heike
  4. Da wird sich der Josef aber freuen.

    <<>>
    Der Aufbau gibt Grund auch an eine mit dem Kopf zu schütteln.
    Einen Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik in Sachen Abdichtung kann ich aber nicht erkennen.
    Was mir auffällt ist folgendes.
    Kiesfilter (als kapillarbrechende Schicht?) hätte es nicht bedurft. Es sein denn Sie bauen untergeordnete Räume (Kartoffelkeller, Garage) = Geld Sinnfrei verbrannt.
    Ölpapier auf Rollkies = ist doch hoffentlich ein Witz.
    Wo ist die Betonsauberkeitsschicht? gehört unter der Betonplatte
    V60 als Sperre gegen aufsteigende Bodenfeuchte, ist zwar nicht anerkannten Regeln der Technik, aber nach DINAbk. 18195-2 Bauwerksabdichtungen; Stoffe  -  2000/08 geregelt. Nach Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Abdichtungsarbeiten  -  DIN 18336 Ausgabe Dezember 2002 hätte es eine G200S4 sein müssen. Aber Sie hatten es ja im Vertrag stehen, somit geht dieser erst einmal vor. Wenn es ordentlich gemacht wurde, könnte es auch klappen. Nur glaube ich nicht dran, da Dachdichtungsbahnen sich kaum mit einander verschweißen lassen. Daher werden hier idR. auch "S" Bahnen eingesetzt.
    Dieses scheint ein Folgethread zu sein.
    Ich kenne den anderen Thread aber nicht  -  von daher ins Blaue gestochen.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN