Wie tief darf unter das alte schwache Fundament eines Pfarrhofes freigelegt werden?
BAU-Forum: Keller

Wie tief darf unter das alte schwache Fundament eines Pfarrhofes freigelegt werden?

Foto von Edmund Bromm

Welche Gesetze können verhindern, dass jeder billige Anbieter ein Denkmal "Trockenlegen" darf?
Es ist doch nicht zu glauben, dass jeder an einem alten Pfarrhof rummachen darf wie er will.
Die Aufsicht für solche Baumaßnahmen hat doch das Baureferat der katholischen Kirche.
Sind diese nicht an die Gesetze der Statik gebunden?
Sollen Kinder die im Hof spielen in diese Baugruben versenkt werden?
Ich war und bin sehr ungehalten, weil man nur als Stänkerer dasteht.
Man macht sich nicht nur beliebt  -  was mir Gott sei Dank  -  nicht mehr so wichtig ist.
Aber wer ein wenig "Kultur" und "Sinn" fürs Bauen in der Denkmalpflege ernst nimmt wird mich verstehen.
Mich hat es geärgert!
Die Bilder zeigen: das Fundament liegt ca. einen Meter frei auf einem Lehmuntergrund. Was ist, wenn es einige Tage regnet?
Die Baugrube ist nicht gesichert und im Hof spielen Kinder.
Niemand wäre ohne fremde Hilfe aus der Baugrube entkommen! Bei Regen erst Recht nicht!
Der Aushub liegt auch unmittelbar an der Baugrube.
Und die wichtigste Anmerkung: Wegen was wurde überhaupt aufgegraben?
Es sind doch auch unsere Steuergelder die hier ausgegeben werden.
  1. Fundamentfreilegung

    Die Baumaßnahme sieht in der Tat recht abenteuerlich aus. Aus der Ferne lässt sich jedoch schlecht beurteilen, ob hier gegen die gültigen Vorschriften (Unterfangung nach DINAbk. 4123) verstoßen wurde. Grundsätzlich sind solche Unterfangungmaßnahmen durch einen Statiker oder auch Baugrundsachverständigen zu überwachen (der muss nicht unbedingt katholisch sein). Sie sind doch auch Bauexperte, sehen Sie also eine Gefahr für Leib und Leben, müssen Sie einschreiten. Weisen Sie das zuständige Kirchenbaureferat hierrauf hin und informieren die weltlichen Ordnungsbehörden.

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