DIN 18195-4/5 widersprüchlich zu angeblich EU-Richtlinie?
BAU-Forum: Keller

DIN 18195-4/5 widersprüchlich zu angeblich EU-Richtlinie?

Sehr geehrte Experten,
es geht um folgende widersprüchliche Aussagen meines Generalübernehmer-Architekten und eines Sachverständigen kurz vor dem Fließestrich im Keller:
Der Sachverständige fordert nach DINAbk. 18195 zur fachgerechten Abdichtung des Kellerbodens eine "bitminöse Verarbeitung" statt der momentan vorhandenen Trennfolie unter dem Dämmmaterial.
Der Architekt beruft sich auf eine EU-Richtlinie und den Artikel "Feuchtetransport in WU-Bauteilen unter baupraktischen Bedingungen" (Dr. Helmut Eifert, Dr. Robin Edward Beddoe, Univ. -Prof. Dr. techn. Dr. -Ing. E. h. Rupert Springenschmid), wonach auch ohne zusätzliche Abdichtungsmaßnahmen eine hochwertige Nutzung (beheizter Hobbyraum) möglich ist.
Als Laiin bin ich hier total überfordert  -  wer hat recht und auf welche Ausführung soll ich pochen bzw. was ist die deutsche Norm, auf die ich Anspruch habe? Der Architekt hat nämlich bei der Bitumen-Ausführung Mehrkosten angedautet ...
Ich hoffe sehr auf dieses Forum, da der Estrich diese Woche noch verlegt werden soll. Schon mal vielen herzlichen Dank und freundliche Grüße aus Bayern!
Petra Kraus
  • Name:
  • Petra Kraus
  1. Erste Frage ...

    Werte Fragestellerin
    wie immer. Was ist vertraglich vereinbart?
    Zweite Frage, was haben Sie? Eine Weiße Wanne oder eine einfache WU Konstruktion? Unterschied ist gewaltig!
    Stand der Technik ist immer noch die Abdichtung nach 18195 für hochwertig genutzte Kellerräume/Sohlplatten unter Erdgeschossen.
  2. ohne zur Sache

    was dolles sagen zu können. Generell ist es ja (fast) immer so, dass die EU-Richtlinien nicht direkt national gelten, sondern mit einer gewissen Frist in nationales Recht umzusetzen sind. Demnach würde sich der Architekt auf eine (noch) nicht geltende Vorschrift und einen Fachartikel berufen.
  3. gehen wir es bieder deutsch an

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    • Weder die DINAbk. 18195 Teil 4 noch Teil 5 sind bauordnungsrechtlich eingeführt. Die in diesen Normen beschriebene Ausführungen könnten höchstens zivilrechtlich geschuldet sein, und zwar als anerkannte Regel der Technik.
    • Generell genießen DIN-Normen die widerlegbare Vermutung, anerkannte Regeln der Technik zu sein. Sie sind gleichzusetzen mit allgemeinen sachverständigen Aussagen und wie diese im Einzelfall widerlegbar.
    • Die DIN 18195 Teil 5 ist nicht einschlägig für Bodenplatten, kann also gleich außen vor bleiben.
    • Die DIN 18195 Teil 4 ist zuständig für "die Abdichtung von Bauwerken und Bauteilen mit Bitumenwerkstoffen und Kunststoff-Dichtungsbahnen gegen im Boden vorhandenes, kapillargebundenes und durch Kapillarkräfte auch entgegen der Schwerkraft fortleitbares Wasser", aber:
    • Die DIN 18195 Teil 4 ist nicht zuständig für Bauteile, die von selbst dicht sind: "Diese Norm gilt nicht für ... Bauteile, die so wasserundurchlässig sind, dass die Dauerhaftigkeit des Bauteils und die Nutzbarkeit des Bauwerks ohne weitere Abdichtung im Sinne dieser Norm gegeben sind. In diesem Sinne gilt sie auch nicht für Konstruktionen aus wasserundurchlässigem Beton".
    • Klar ist dem Architekten wohl, dass die geplante PE-Folie keine Abdichtung darstellt. Er argumentiert vielmehr, keine zu brauchen, weil WU-Konstruktionen ohne zusätzliche Abdichtung so dicht sind  -  auch gegen Kapillarwasser und Diffusion  -  dass eine hochwertige Nutzung möglich ist. Damit wäre die Anwendung der DIN obsolet.

    Zusammenfassend: der Architekt weicht nicht von den DIN-Normen ab, weil diese gar nicht einschlägig sind. Für die Dichtigkeit des WU-Bauteils sollte er aber den Beweis antreten. Eine EU-Richtlinie zur Dichtigkeit von WU-Beton ist mir nicht bekannt. Eine anerkannte sachverständige Veröffentlichung tut es allerdings auch und kann von der Wertigkeit mit DIN-Normen gleichgesetzt werden.
    Ich kenne die Veröffentlichung nicht. Aber ich kenne Zahlen zum Diffusionswiderstand von WU-Beton. Demnach diffundiert nicht mehr Wasserdampf durch den Boden eines Kellers als ein Mensch durch Ausatmen einbringen würde. Da bewohnte Räume ohnehin gelüftet werden, würde ich mich als Architekt trauen, ohne Abdichtung nach DIN 18195-4 zu arbeiten.

  4. und jetzt noch ..

    zu dem fachartikel:
    der müsste einige Jahre alt sein, wenn ich mich richtig erinnere.
    fragen sie den Architekten einfach nach der Feuchtigkeitsmenge in ihrem Fall :-)
    sie haben übrigens ein Problem, das künftig noch mehr Bauherren treffen
    wird, weil einige "Meinungsbildner" (auch sachverständige) "meinen", es
    ginge ohne anständige Schwarzabdichtung. ist ja auch billiger ..
  5. bieder deutsch ..

    ... ist auch ned einfach ;-)
    in der 18195-x geht's um WU-Beton, fachlich richtig müsste es WU-Konstruktion
    sein.
    kapillare Feuchtewanderung ist das Problem  -  nur nicht für die wissenschaftler
    oder die interpreter ;-)
  6. WU-Konstruktion

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Die 18195-4 spricht doch von "Konstruktionen aus wasserundurchlässigem Beton", nicht von WU-Beton allein, oder was war gemeint? Die Problematik "WU-Konstruktion" sehe ich natürlich. WU-Beton hat unter Laborbedingungen einen extrem hohen Diffusionswiderstand. Was im eingebauten Zustand für die Gesamtkonstruktion rauskommt, kann im ungünstigen Fall um mehrere Zehnerpotenzen davon abweichen. Dafür wäre m.E. der Fachartikel mit entsprechenden Aussagen zur richtigen "Konstruktion" zuständig.
  7. Ich vertrete da (glaube ich)

    die Meinung der meisten Sachverständigen, wenn ich sage, dass bei dauernden Aufenthaltsräumen eine Sperrung nach DINAbk. 18195-4 "Bauwerksabdichtungen; Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit (Kapillarwasser, Haftwasser) und nichtstauendes Sickerwasser an Bodenplatten und Wänden; Bemessung und Ausführung  -  2000/08" hier jetzt aber als Dampfsperre eingebaut werden muss.
    Die Problematik, dass die DIN 18195-4 bis 6 hier nicht greift ist Richtig.
    Da ich aber auf Sachverständigenseminare und Tagungen dabei war, bei welchen dieses Thema zur Diskussion stand, durfte ich miterleben, das die meisten Teilnehmer meiner Meinung waren. Ergo anerkannten Regeln der Technik.
    Lohmeier; weiße Wanne einfach und sicher  -  2000, schreibt unter 10.5.5.5 Aufenthaltsräume  -  Bei Kellerräumen sind folgende Punkte zu kläre:
    • Wasserdampfdiffusion durch Außenbauteile

    .- ... blabla

    • blabla
    • usw.

    Erforderlichenfalls sind folgende Maßnahmen nötig und es kann zwischen verschiedenen Möglichkeiten gewählt werden
    .- ... blabla

    • blabla
    • usw.
    • Dampfsperren auf der Bauwerkssohle unter dem schwimmenden Estrich, z.B. mit Bitumen-Schweißbahn.

    Richtig ist auch, dass idR. weniger Feuchte auf der Raumseite ankommt (durch Diffusion) als bei normalen Lüftungsverhalten abgeführt werde kann.
    Machen Schränke direkt vor Wänden schon Probleme, Dämmung unter dem Estrich kann ich aber nun überhaupt nicht lüften.
    Auch die VOBAbk./C (wenn überhaupt VOB Vertrag) Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Abdichtungsarbeiten  -  DIN 18336 Ausgabe Dezember 2002 hilft hier nicht weiter  -  gilt diese auch nicht für wasserundurchlässige-Konstruktionen (wenn hier auch wasserundurchlässig Beton steht).
    Wenn es sich bei dem Fließestrich um einen Anhydritestrich
    Handeln sollte, dann habe ich noch dieses ...
    DIN 18560-1: Estriche im Bauwesen; Begriffe, Allgemeine Anforderungen, Prüfung
    6 Ausführung
    6.1 Anhydritestrich
    Anhydritestrich soll unbehindert austrocknen können und darf nicht einer dauernden Feuchtigkeitsbeanspruchung ausgesetzt werden. Bereiche im Estrich, in denen mit Feuchtigkeitsanreicherung zu rechnen ist, müssen durch eine Dampfsperre davor geschützt werden. Eine solche Maßnahme ist vom Planverfasser bei der Bauwerksplanung festzulegen.
    Richtig interessant wird es dann noch mit Dampfdichten Belägen = Fliesen usw.

  8. Die Fragestellerin ...

    hatte gestern per E-Mail mit mir kommuniziert. Daraus ergab sich dann, dass der Bauträger zwar eine WU-Konstruktion, aber wohl keine WW gebaut hat. In so weit ist also die Diskussion über Dampfsperre nachrangig. Wichtiger wäre die Frage nach der grundsätzlichen Abdichtung.
  9. wieso nachrangig?

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Was ist bezüglich Dampfdiffusion der Unterschied zwischen der Bodenplatte einer weißen Wanne und einer Bodenplatte als WU-Konstruktion?
  10. WW ...

    ist Wasser- aber nicht dampfdicht.
    WU-Konstruktion hat keine zusätzliche rissbegrenzende Bewehrung, ist also nicht wasserdicht > Abdichtung notwendig. Und die macht dann  -  bei entsprechender Ausführung  -  auch dampfdicht.
    So war mein Ansatz für nacgrangig.
  11. Dampfdiffusion

    @Ralf Dühlmeyer
    @Bruno Stubenrauch
    Hallo,
    ich bin nur ein dösiger Estrichleger und habe mich nie mit Dampfbremsen-Sperren befasst. War schon immer Sache der Planer.
    Wie (in welche Richtung) findet denn bei einer Sohldecke versteckt im tiefen Erdreich ein Diffusionsaustausch statt?
    Ich war immer der Meinung, Dampfdiffusion oder Ausgleiche finden nur bei zwei unterschiedlich mit Feuchtigkeit angereicherten Luftschichten mit eventuell noch verschiedenen Temperaturen durch ein Bauteil statt. Habe ich da immer falsch gelegen?
    MfG
  12. Ja klar!

    Ist doch bei der Bodenplatte so.
    Wo liegt das Problem?
    Jupp
  13. meine Weisheiten

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    habe ich u.a. aus einem Dokument von Gottfried Lohmeyer, "Bauwerkssohlplatten aus WU-Beton: Bauphysikalische Besonderheiten", Datum ca. Jahr 2000. Ich zitiere in loser Folge daraus das für mich hier Wesentliche:
    "Bei Sohlplatten, die auf einem wasserführenden Baugrund liegen, ist der Wasserdampfdruck außen größer als innen. Die Wasserdampfdiffusion ist bei Bauteilen, die im Erdreich liegen, i.A. von außen nach innen gerichtet.
    Die viel diskutierte kapillare Wasserwanderung im Beton wirkt sich nur im äußeren Bereich der Bauteile aus, nach innen weitergehend wirken nur Diffusionsvorgänge. Die Wassereindringtiefe beträgt auch bei dauernd einwirkendem Wasser höchstens 70 mm. Im Anschluss an diese Wassereindringtiefe findet nur noch ein Transport gasförmigen Wassers statt: die Wasserdampfdiffusion.
    Da bei Bauteilen im Erdreich und im Grundwasser relativ gleich bleibende Temperaturzustände herrschen, kann für die Berechnung der Diffusionsvorgänge das klassische Glaser-Verfahren angewendet werden. Wie umfangreiche theoretische Erörterungen nachweisen, ist dieses Verfahren für die Berechnung der Diffusionsvorgänge im wasserundurchlässigen Beton in vollem Umfang anwendbar.
    Transportierte Wassermenge durch Dampfdiffusion: 0,8 g/ (m2*d)
    [Anm. : Randbedingungen: Platte 25 cm dick, +10 ° außen, +15 ° innen, 45 % rel. Feuchte innen]
    [Anm. : entspricht bei 100 m² Bodenplattenfläche: 80 g/Tag]
    [Anm. : ein Mensch gibt 2000 g/Tag über Atmung und Haut ab]
    Konstruktionen, die von außen nach innen diffusionsoffener sind, bei denen also der Wasserdampf-Diffusionsdurchlasswiderstand R von außen nach innen abnimmt, sind unproblematisch.
    Auf eine Stahlbeton-Sohlplatte kann problemlos ein schwimmender Estrich aufgebracht werden, wenn der Fußbodenaufbau nach innen diffusionsoffen ist.
    Die Verwendung einer Perimeterdämmung oder einer Innendämmung auf der Sohlplatte ist im Einzelfall bauphysikalisch zu prüfen.
    Kritisch können dichte Fußbodenbeläge werden, wenn sie das Austrocknen nach innen behindern. "
  14. Hallo Herr Dühlmeyer Können Sie mir bitte mitteilen ...

    Hallo Herr Dühlmeyer
    Können Sie mir bitte mitteilen wo Sie Ihre Definition von weiße Wanne im Vergleich zu Wasserundurchlässige Konstruktionen herhaben.
    Für mich ist das ein und dasselbe. Eine weiße Wanne ist eine Wannenförmig geschlossene Wasserundurchlässige Konstruktion. Während eine Wasserundurchlässige Konstruktion für sich auch ein Einzelbauteil sein kann  -  Betonsohle, Stützwände, Tunnel usw.
    Möglichkeiten der Erstellung der weiße Wannen =
    entweder mit verminderter Rissbildung (Verringerung der Zwangsspannung durch die Positive Konstruktion, der Betontechnologie und der bautechnischen Maßnahmen  -  weniger Reibung der Sohle, Fugen usw.)
    oder, wenn dieses nicht Möglich mit Rissbreitenbeschränkenden Maßnahmen (mit allen drum und dran).
    Zu erstens lässt sich dieses, je nach Anforderungen an das Bauteil, noch weiter runter reduzieren, dahingehend, das keine Maßnahmen getroffen werden, sondern mit Rissen gerechnet wird, welche später verpresst werden.
    (bitte nicht hauen  -  ist nicht von mir, sondern von Lohmeier.
    Kann natürlich für ein Wohngebäude kaum gelten. Spart aber Kosten.
    Das Problem der Negierung der anderen Normen (ATV18336 und der 18195) bezüglich deren Zuständigkeit bei weiße Wanne und Wasserundurchlässig-Konstruktionen ist, dass hier immer nur von Wasserundurchlässig-Beton gesprochen wird. Die Konstruktion interessiert diese gar nicht.
    Siehe hierzu:
    DINAbk. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Abdichtungsarbeiten  -  DIN 18336 Ausgabe Dezember 2002
    1.2 Die ATV DIN 18336 gilt nicht für
    • wasserundurchlässigen Beton (siehe ATV DIN 18331 "Beton- und Stahlbetonarbeiten (Betonarbeiten, Stahlbetonarbeiten)")

    DIN 18195-4 "Bauwerksabdichtungen; Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit (Kapillarwasser, Haftwasser) und nichtstauendes Sickerwasser an Bodenplatten und Wänden; Bemessung und Ausführung  -  2000/08"
    1 Anwendungsbereich
    1.2 Diese Norm gilt nicht für
    Bauteile, die so wasserundurchlässig sind, dass die Dauerhaftigkeit des Bauteils und die Nutzbarkeit des Bauwerks ohne weitere Abdichtung im Sinne dieser Norm gegeben sind. In diesem Sinne gilt sie auch nicht für Konstruktionen aus wasserundurchlässigem Beton.

    • In der 1045-3 ist die Rede von wasserunduchlässigen Baukörper z.B. weiße Wannen
    • Im Zementmerkblatt Hochbau H10 von 08/2002 ist von Wasserundurchlässigen Bauwerken = weiße Wanne die Rede.

    Als kritischer als die Dampfdiffusion ist die Ausgleichsfeuchte durch die Baufeuchte in den ersten Jahren nach Bezug zu sehen. Im ersten Jahr nach Bezug, kann hierfür in etwa das 100 Fache der späteren Dampfdiffusion angesetzt werden. Hier wird auch wieder das Wort Wasserundurchlässige- Konstruktionen gebraucht. Ein Unterschied zu weiße Wannen wird hierbei auch wieder nicht gezogen.
    (Lohmeier Bauwerkssohlen aus Wasserundurchlässig-Beton  -  Bauphysikalische Besonderheiten 10/2000).
    @ Bruno
    Es ist schon Richtig, dass die Lager gespalten sind, hinsichtlich ob eine weiße Wanne (kommt hier mit diesem Namen dann idR. auch so vor) eine Dampfbremse bedarf. Die Mehrheit der Bauphysiker und Sachverständigen Gurus scheint langsam Richtung  -  kein Bedarf einzuschwenken. Nur ist dieses noch nirgendwo so Richtig in die Literatur eingegangen, als das es als anerkannten Regeln der Technik anerkannt werden könnte. Solange der Nichtbedarf einer Dampfsperre, nicht abschließend und verbindlich festgestellt wurde, halte ich es für ein gefährliches Unterfangen hierauf zu verzichten.
    Ich gebe aber zu, ich hätte ein Problem in meinen Gutachten dieses als klassischen Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik zu werten. Ich würde die Lager deren aufzählen, dass ganze technisch auseinander pflücken und es dem Richter überlassen,

  15. anerkannte Regel der Technik

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    @Mark: mich würde dann im Gegenzug eine anerkannte Regel der Technik interessieren, die die Dampfsperre auf WU-Bodenplatten fordert. DINAbk.-Normen sind es wohl nicht. Im Gegenteil: wenn ich das Glaserverfahren nach DIN 4108 als allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) sehe, sagt mir genau diese Regel, dass ich ohne Dampfsperre und mit diffusionsoffenem Fußbodenaufbau im grünen Bereich bin.
    Oder kommt es diesmal auf die Mehrheit der  -  trägen unbeweglichen  -  Experten an? Dann müsste man die neue DIN 1045-1 und so manche neue Norm als allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) kassieren.
  16. Dampfdiffusion Sohlplatte

    @Bruno Stubenrauch
    Dann kann es umgekehrt natürlich auch kritisch werden, wenn der wasserdampfdruck innen einmal größer ist als außen. Dann müsste ich auf der Dämmschicht unter meinem Estrich bei einem dampfoffenen Belag oder bei gar keinem Belag eine zweite Dampfsperre einbauen? Sonst würde sich doch oberhalb der Dampfsperre, die auf der Sohle liegt die Feuchtigkeit sammeln.
    Oder sehe ich das falsch?
    MfG
  17. tscha Bruno, was soll ich schreiben

    Oder kommt es diesmal auf die Mehrheit der  -  trägen unbeweglichen  -  Experten an?
    Im Zweifelfall wird es darauf ankommen, wen Du vorm Richter als Sachverständigen erwischt. Und wie viele Instanzen Du durchschreiten möchtest. So ein Höchstrichterliches Urteil würde hier vielleicht helfen 
    Aber Du hast schon Recht mit Deinen Dampfoffenen Belägen. Die Frage ist nur, ob und wie Du es dem Bauherrn vor Planungsbeginn und / oder Ausführung der Arbeiten in Kenntnis setzt, dass er hier wohl NIE Fliesen, Laminat oder ähnliches verlegen darf. Wie sieht es eigentlich mit Sperranstrichen aus  -  Wohl eher Dein Fach.
    Wie gesagt, ich stand mal auf der Seite der Befürworter der Sperrung auf der Sohle  -  ich gleite langsam in die Neutrale Schiene ab  -  mal schauen wo ich demnächst lande. Mir wäre es echt lieb, wenn ich endlich was 100 %tiges in der Hand hatte. Aber Gott lob liegt es mit den Wasserundurchlässigen Konstruktionen (bei Sohlen, wird denn doch der Wasserundurchlässig-Beton als Wasserundurchlässig Konstruktion verkauft) meistens sowieso im Argen, dass mach die Sache dann etwas einfacher.
  18. "ein" interesantes Thema habt hier da

    ... habe lange überlegt ob ich mich da einklinken soll (!)
    "ja" was soll man dazu sagen ... in Bayern bzw. bei uns werden alle Weiße Wannen 30 cm stark sowohl in der Sohle wie auch in den Wänden ausgebildet ... 2 lagig 0.4er Folie unter die Sohle & Schwarzabdichtung "ala" Diffusionschutz außen ... "und" jetzt trau ich's mir gar ned sagen die allerwenigsten davon haben eine Abdichtung "auf" der Bodenplatte trotz Wohnraumverhältnissen (!) ... "ja" da kommt man doch gleich in's grübeln :)
    Definition WU-Konstruktion bzw. Weiße Wanne:
    "wenn" ich zum Beispiel eine Bodenplatte oder eine Decke in Wasserundurchlässiger Ausführung nach 1045 plane und erstelle dann spreche ich von "einer" Konstruktion = "WU-Konstruktion"
    "wenn" ich zum Beispiel eine Bodenplatte samt dichten Anschluss der Wände als Wasserundruchlässige Ausführung nach 1045 plane und erstelle dann spreche ich von einer Wanne = "Weiße Wanne"
  19. @ MK

    Eine WU-Konstruktion in Herrn Thalhammers Sinne dürfte bei der Fragestellerin nicht vorliegen.
    Dort geht es um einen Keller, zu dem es die Aussage >Kellerumfasssungswände aus WU-Beton< gibt. In so weit war ich mit meinem Begriff WU (Beton) -Konstruktion wohl irreführend verkürzend und bitte um Verzeihung.
    Dass ganze klingt nämlich nach "normalen" Betonwänden aus WU-Beton ohne irgendwelche rissbegrenzenden Maßnahmen. Und da wär dann eine Abdichtung nötig.
    Die Fragestellerin hatte mich nach Unterscheidungsmerkmalen zwischen WW und einfacher Betonwand mit WU-Beton gefragt und ich habe sie gebeten, ihrem SV die Statik vorzulegen, damit diese auf rissbegrenzende Bewehrung geprüft werden kann. Andere rissbegrenzende Maßnahmen wie Feldfugen wären ja erkennbar.
    Zum Thema Dampfsperre:
    Wenn's gutgeht ist dass ja alles Gut und Richtig. Aber wehe, wenn nicht. Dann stehen die (meisten) SV's da und sagen >wo ist die Dampfsperre<. Weglassen würde ich die nur nach einem entsprechenden Hinweis an den AG. Kostenersparnis vs. Risiko. Abwägung durch den AG.
    @ Herr Fitz
    Das Erdreich ist immer mehr oder weniger feucht auch mitten unter dem Haus. Also 100 % "Luftfeuchte". Daher Dampfdruckgefälle in 99,9 % der Fälle in Richtung Haus.
  20. @RD Danke für die Erklärung

    weiße Wanne v Wasserundurchlässige Konstruktion.
    OK  -  so sehe ich das auch.
    Kam etwas falsch an bei mir.
    Ich dachte schon dass da irgendwas an mir vorbeigelaufen ist, in Sachen Terminologie.
    Ansonsten sehe ich den Rest des Textes genauso.
    Wobei man den BH auf die Problematik mit den Dampfdichten Beläge hinweisen sollte.
    Ist dass schön, bald sind wir alle (fast) einer Meinung  -  Nur was jetzt GANZ Richtig ist, wissen wir immer noch nicht.
    Das Problem sind hier zudem noch die Wasserundurchlässigen Sohlenkonstruktionen, die weder unter BII Bedingungen hergestellt sind, noch wirklich Richtig geplant und / oder ausgeführt werden. Ich wage mal die Prognose  -  dass sind die aller meisten.
    W/Z Wert zu hoch ist hier doch die Regel und schon geht los.
  21. Dampfsperre

    Ich mache immer eine Dampfsperre auf die Bauwerkssohle ob WU, WW oder Bodenplatte.
    Dann kann der BH machen was er will.
    Nach 5 Jahren kann er auch einen PVC Belag auf den Estrich kleben.
    Bei Dämmung und oder Anhydrit Estrich immer Dampfsperre.
    Jupp

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