Einschätzung Gutachten  -  Wassereintritt im Keller nach Regen
BAU-Forum: Keller

Einschätzung Gutachten  -  Wassereintritt im Keller nach Regen

Einschätzung Gutachten  -  Wassereintritt im Keller nach Regen
  1. Antwort: Sachverständiger

    Antwort: Sachverständiger
  2. was ist das Ziel?

    was ist das Ziel?
  3. Dann lassen Sie mich ...

    Dann lassen Sie mich ...
  4. Zweite Meinung

    Zweite Meinung
  5. Gegenfrage

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  6. "hätte hätte Fahrradkette"

    Foto von Josef Schrage

    "hätte hätte Fahrradkette"
  7. Herr Schrage

    Herr Schrage
  8. Produktiv?

    Foto von Josef Schrage

    Produktiv?
  9. Direkte Hilfe

    Direkte Hilfe
  10. Fiktive Aktivitäten der restlichen Eigentümer der Reihenhaus-Anlage?

    Foto von wiki

    Fiktive Aktivitäten der restlichen Eigentümer der Reihenhaus-Anlage?
  11. Kopfschüttel, kopfschüttel Herr Schrage.

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo zusammen,

    ich hoffe ihr könnt mir bei dem Thema Wasser im Keller nach Regen einen Tipp geben. Es geht um folgenden "fiktiven" Sachverhalt:

    Eine Familie kauft vor 4 Jahren ein Reihenendhaus einer 6er Reihe Baujahr 1976. Im gleichen Jahr des Kaufes kommt es zu starken Wassereintritten durch die unterste Steinreihe und im Estrich nach Regenereignissen und in den folge Jahren auch. Daraufhin beschließt die Familie den Rechtsweg.

    Kurze Baubeschreibung: Betonsohle d=20 cm, Kalksandsteinmauer d=36,5 cm. Außenabdichtung: Wasserabweisender Isolierputz und bituminöser Schutzanstrich. Horizontalsperre auf der ersten Steinreihe. Bodengutachten besagt: Grundwasser auf Höhe der Betonsohle am Tag der Messung. Darunter gering wasserdurchlässiger Geschiebelehm (7 x 10Hoch-5 m/s).

    Es wird ein gerichtlich bestellter Bausachverständiger beauftragt, der das Haus von außen begutachtet (ohne Freilegung der Außenwand) und innen insgesamt an 4 Messstellen Bohrungen durchführt und nach der Widerstandmessmethode Feuchtigkeitsmessungen vornimmt. Je Messstelle eine Messung in der ersten Steinreihe und eine Messung in der zweiten Steinreihe (über der Horizontalsperre).

    Ergebnis: Erste Steinreihe stark nass, zweite Steinreihe trocken. Keine weiteren Messungen durchgeführt. Die Familie lässt seit Besitz einen Luftentfeuchter laufen gegen die Feuchtigkeit. Daher keine raumklimatische Messung. Erste Vermutung des Gutachters: Bodenfeuchte kapillar transportiert durch die Bodensohle (ohne Bodengutachten).

    Sachverständiger kann Wassereintritte durch Regen nicht bestätigen und vermutet, dass das Wasser nur an der Bodensohle anliegt, da die Wand über der Horizontalsperre trocken ist. Der Sachverständige schließt daher länger anstehendes Wasser deutlich oberhalb der Bodensohle auch bei den jetzigen Besitzern aus. Somit auch, dass es bei den Vorbesitzern Wassereintritte gab. Alle anderen Besitzer der Reihenhäuser haben seit über 20 Jahren ständig Wassereintritte nach Regenfällen in gleicher Form.

    Wie würdet ihr diese "fiktive" Einschätzung des Sachverständigen bewerten?

    Viele Grüße Ihre Frage lautete "Wie würdet ihr diese "fiktive" Einschätzung des Sachverständigen bewerten? "

    Antwort: Gar nicht. Rein "fiktiv" gesprochen lässt sich dieses "fiktive" Gutachten nur durch ein "fiktives" Gegengutachten anfechten. Wenn Sie Geld ausgeben wollen, dann lassen Sie solange Gutachten machen bis dieses gefällt und sie können es einrahmen. Irgend jemand den "Schaden" aufdrücken geht auch nicht, denn es liegt keine Schuld vor. Abhilfe wäre eine gemeinsame Lösung mit allen anderen Hausbesitzern oder sie kaufen einen Nasssauger für die gelegendlichen Wassereinbrüche. Wenn es ganz schlimm wird, ist ihr Haus unverkäuflich. Dann lassen Sie mich die Frage anders stellen. Wie würden Sie die Fakten (sofern diese genügen) einschätzen mit der Erfahrung die Sie bisher gemacht haben.

    Herr Kirschner, vielen Dank für Ihre Antworten auf Fragen die ich nicht gestellt habe. Wer Schuld hat oder wie ich das nicht gerade wenige Wasser bekämpfen kann, hat mit der Sache nichts zu tun, kann auch nicht beurteilt werden.

    Mein Ziel: Wenn es überhaupt möglich ist eine zweite Meinung auf einzelne Fakten ohne das Gesamtergebnis bewertet zu bekommen. Daher war meine einzelne Frage vielleicht falsch gestellt. Eine zweite Meinung erhalten Sie nur über ein weiteres Gutachten. Eine so komplexe Materie hier zu Bewerten muss zwangsläufig schief gehen und zu unrichtigen Schlüssen führen. Auch die bisher gemachten Erfahrungen können nur ein Teil einer Lösung sein, da jeder Fall seine ganz besonderen Fallstricke hat. Wie genau lauteten denn die "fiktiven" Fragen an den Sachverständigen?

    Meine Fragestellungen an den Sachverständigen würden folgendermaßen lauten:

    1.) Entspricht die Bauwerksabdichtung den bauzeitlichen Regeln der Technik?

    2.) Sind die vorhandenen Wasserschäden auf Mängel oder auf Schäden an der vorhandenen Bauwerksabdichtung zurück zu führen?

    3.) Ist die vorhandene Bauwerksabdichtung geeignet den heutigen Beanspruchungen stand zu halten?

    4.) Kann der Sachverständige ausschließen, dass es bereits zu einem früheren Zeitpunkt (vor Verkauf) zu ähnlichen Feuchteschäden gekommen ist?

    (Ja zugegeben die gehen in Richtung Ausforschung und verleiten den SV ggf. zu Spekulation, aber einen Versuch ist es sicher Wert.) Danach hätte der fiktive Käufer vielleicht die Chance den fiktiven Verkäufer wegen verschwiegener Mängel (schadhafte oder unzureichende Abdichtung) in Haftung zu nehmen. au Mann wenn ich das lese ...

    " (Ja zugegeben die gehen in Richtung Ausforschung und verleiten den SV ggf. zu Spekulation), aber einen Versuch wäre es Wert"

    läuft es mir kalt den Rücken herunter. Ihre Frustration über die Schwammigkeit mancher Antworten in Ehren, aber Ihr Groll bringt weder den Fragesteller noch die Beraterkollegen weiter. Bitte greifen Sie doch etwas produktiver in die Beratung ein.

    Zur Sache selbst: Wenn die Kellerräume seinerzeit nur als Räume mit untergeordneten Nutzungsanforderungen geplant und gebaut worden sind und erst später einer höherwertigen Nutzung (Hobbytraum/Wohnraum/etc.) zugeführt worden sind, dann besteht die Möglichkeit, dass nach alter Normung unter Annahme des Lastfalls Bodenfeuchte diese Keller nicht unbedingt wannenförmig dicht gegen stauendes Wasser abgedichtet werden mussten.

    Bleibt also nur die Frage, ob der Verkäufer schon früher Wasserschäden hatte und diese beim Verkauf verschwiegen worden sind. Ihre juristischen Chancen klären Sie da besser mit einem Anwalt und nicht in einem Bauforum, lieber Fragesteller. Herr Tilgner,

    Ist es "produktiv" was Sie hier in dieser Sache von sich geben?

    Und, frustiert bin ich nicht sondern manchmal sehr verwundert über das was hier (und oft im Netz allgemein) sehr oft gefragt und dazu geschrieben wird.

    ausgenommen hier die Punkte 1.2.4.

    Herr Tilgner, ein Gutachten auf der Basis Ihres Vorschlags ist nicht einmel Wert "hinter den Spiegel gesteckt" zu werden oder das Papier auf dem es geschrieben wird.

    Ich bin aus diesem Faden raus.

    Gruß ist hier sicher angebrachter. Lieber Fragesteller  -  versuchen Sie es telefonisch oder per Email bei dem Berater Ihrer Wahl.

    Bevor man mehr sagen kann, sollte man das fiktive Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen erstmal gelesen haben. Welche fiktiven Aktivitäten haben denn die restlichen Eigentümer der Reihenhaus-Anlage unternommen? Was soll das hier jedes mal, Ihr ständiges Gemotze hier. Der Fragesteller fragt halt und versucht seine Frage bestens zu formulieren, was nicht immer gelingt, weil die Fragesteller nun halt mal auch einfach nur Laien sind. Wenn Ihnen das Forum und die darin gestellten Fragen hier nicht mehr gefällt dann gucken Sie mal in den anderen Foren.
    Her Tilgner hat das hier eigentlich schon gut formuliert. Über das eine, oder auch dass Andere, kann man natürlich diskutieren, was ich hier auch hier sehr gerne tun würde.
    Ausforschungsfragen sind natürlich nicht erlaubt und müssten vom Sachverständigen zur Beantwortung abgelehnt bzw. beim Richter geklärt werden, wie die Fragen stattdessen lauten sollen. Ansonsten "Tonne" für das erstatte Gutachten. An Tilgners Fragen ist aber keine Ausforschung zu erkennen. Und natürlich sollen die Fragen so formuliert sein, dass genau das ausgeforscht wird, was man wissen möchte. Es steht nicht Ausforschung drauf, es ist aber Ausforschung, logisch oder?
    01.) Wie genau lauteten denn die Beweisfragen, die der Sachverständige zu beantworten hatte.
    02.) Wurde das Haus unter Ausschluss der Haftung für Mängel (Gewährleistung?) gekauft. Wie genau ist dieser Satz im Vertrag formuliert.
    Die Fragen von Tilgner sind gut (ber nicht ausreichend), wenn man denn genau diesen Weg beschreiten möchte und der Meinung und Auffassung vertritt, dass man damit weiter kommen würde oder in sonst jedem anderen Verfahren vielleicht.
    Ich meine, sage und behaupte, der Kläger will halt die Bude zurück geben oder Schadenersatz bekommen und das wird er so nicht erreichen (da helfen Tilgners Fragen 1  -  3 nicht wirklich weiter). Wenn die Haftung für Mängel ausgeschlossen wurde im Kaufvertrag würde der Beklagte nur im Falle des arglistigen Verschweigens von Mängeln haften und Schadenersatz leisten müssen.
    Das ist so gut wie fast niemals beweisbar, der sechser im Lotto so zu sagen.
    Ich würde die Nachbarn befragen, ob der Beklagte Ihnen davon erzählt hat, dass er auch "mal" Wasser im Keller hatte. Wenn das der Fall ist, hat der Kläger Zeugen, die dass bestätigen können, dass der Beklagte genau und eben dies verschwiegen hat.
    Das hilft, ansonsten wird das nichts. Auch wenn die Frage 4. von Tilgner die eigentliche Frage ist, auf die es ankommt. Die wird allerdings niemand beantworten können ohne zu spekulieren. Und Spekulationen helfen bei Gericht halt nun mal nicht weiter.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  12. Ich danke ...

    Ich danke ...
  13. Der Verkäufer ist Laie

    Foto von Markus Reinartz

    Ich danke erstmal allen die sich die Zeit nehmen hier konstruktiv zu hinterfragen!

    @Herrn Tilgner: 1.) Laut Gutachten ja nach aRdT allerdings nach dem Lastfall Bodenfeuchte. 2.) Dieses wurde (noch) nicht beantwortet bzw. gefragt. 3.) Nein. Da Abdichtung nur gegen den Lastfall Bodenfeuchte. 4.) Ausschließen nein. Er hält es lediglich für möglich, dass Wasser eingedrungen ist. Aber nach seiner Aussage spricht die Tatsache, dass es oberhalb der Sperrschicht trocken ist, dagegen. Selbst bei den jetzigen Bewohnern hält er es lediglich für möglich obwohl es Bekannte der Familie bestätigen können, dass jedes Jahr mindestens einmal Wasser eingedrungen ist.

    @wiki Beitrag Nr. 10: Es ist alles dabei: Pumpenschacht innen, außen und inzwischen Innen- und Außenabdichtung (Innenabdichtung, Außenabdichtung). Das Haus der Familie ist unbebaut lediglich ein Putz verdeckt die ersten 3 Steinreihen. Aber für das Gericht irrelevant.

    Zwei Ergänzungen: 1.) Der Gutachter hat noch nicht mit eigenen Augen den Zustand der aktuell Außenabdichtung gesehen. Nur auf Fotos. Den Zustand (auf den Fotos) hat er für sehr gut (!) für das alter der Abdichtung genannt. Trotz eines durchgehenden Risses auf der Hohlkehle.

    2.) Aktuell muss die Familie noch beweisen, dass bei Ihnen überhaupt Wasser eingedrungen ist, da ja die Steinreihe über der Horizontalsperre trocken ist und der Gutachter bei Anwesenheit kein Wasser in flüssiger Form vorgefunden hat.

    @Herrn Reinartz: Ich danke Ihnen sehr für Ihren Beitrag. Mit Ihren Annahmen treffen Sie genau ins Schwarze. Doch leider existieren diese Art von Zeugen leider nicht.

    Nun zu Ihren Fragen: 1.) Es ist zu Beweisen ... im Keller der Immobilie sei es Aufgrund einer mangelhaften Abdichtung bereits vor Besitz der Familie bei Regenereignissen und Ansteigen des Grundwassers zum Eindringen vom Wasser im Bereich von Sohle und Mauerwerk in einem solchen Umfang gekommen, dass auszuschließen ist, dass die Vorbesitzer dieses nicht gemerkt hätten. 2.) Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Sachmangels des Grundstücks, der Gebäude ... sind ausgeschlossen ... Er erklärt insbesondere, er habe keine ihm bekannten Mängel ... arglistig verschwiegen, auf die der Käufer angesichts ihrer Bedeutung und des sonstigen Zustands des Objekts einen Hinweis erwarten durfte.

    Nun noch eine Frage von mir: Muss man als Käufer (und Laie) wissen, dass ein Haus Baujahr 1976 feucht bzw. nass sein kann? Und was ist wenn er explizit nach Feuchtigkeit und Nässe fragt und dieses verneint wird und dennoch Ausblühungen und Wasser anzutreffen sind? Sodann der nicht gerade selbst fachkundig ist.
    Wasserkränze an der Wand kann er mit nicht Wissen, bestreiten. Vielleicht waren die für den auch nicht schlimm, dass weiß man nicht.
    Wenn er jedoch selber Gummistiefel im Keller anhatte um die Plörre weg zu pumpen oder das Wasser auszusaugen, das würde doch einiges dafür sprechen, dass er Kenntnis davon hatte.
    Deswegen bräuchten Sie Zeugen oder Aussagen von Nachbarn oder sonst Anwesenden, die vielleicht beim entwässern des Kellers geholfen haben, dass es früher schon zu Wassereinbrüchen gekommen ist.
    Dann hätten Sie gute Karten.
    Ansonsten wird das nichts.
    Nun gut, eine klare Aussage des Sachverständigen, dass es früher schon zu Wassereinbrüchen gekommen ist (nicht sein müsste), reicht natürlich auch. Aber das wird der so nicht formulieren.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  14. Verbesserung der Grundlage

    Verbesserung der Grundlage
  15. Häääää?

    Foto von Markus Reinartz

    In potenzielle Zeugenaussagen würde ich keine allzu große Hoffnung setzen. Selbst wenn sich Personen vereinzelt an irgendetwas erinnern können, so genügt dies noch lange nicht um einen dann doch recht schwer wiegenden Tatbestand rechtskräftig zu beweisen. Ergo: es müssten belastbar dokumentierte Vorfälle über einen längeren Zeitraum festgehalten sein, damit der TE in die Richtung seines Wunschziels kommt.

    An anderer Stelle hätte der Werte TE jedoch die Möglichkeit, die Datengrundlage zu verbessern. Und zwar fußt das dem bautechnischen Gutachten zugrunde liegende Bodengutachten bisher auf der Aussage "Grundwasser auf Höhe der Betonsohle am Tag der Messung. " Es wird somit nur ein einziger Datenpunkt dazu herangezogen, Feuchtigkeitszutritte über einen längeren Zeitraum zu bewerten.

    Der TE könnte sich also Gedanken darüber machen, z.B. eine Langzeiterfassung des Grundwasserpegels durch einen Baugrundgutachter in Erwägung zu ziehen. Dies würde die Datengrundlage hinsichtlich der tatsächlich vorhandenen Grundwasserpegelstände beträchtlich verbessern. In der Folge wären erweiterte gutachtliche Stellungnahmen möglich, durch welche potenziell auch das bautechnische Gutachten punktuell entkräftet werden könnte. Auf der anderen Seite würde sich die Absprungbasis für das bautechnische Gutachten verändern. Inwieweit das in den bereits laufenden Rechtsprozess eingreift kann ich von hier aus nicht beurteilen. Natürlich reichen Zeugen. Klar müssen die auch bei Ihrer Aussage bleiben. Wenn fünf Nachbarn dem Verkäufernachbarn geholfen haben den Keller auszupumpen und den durchnässten Krempel heraus zu tragen, warum soll das nicht reichen. Das reicht! Oder auch, wenn der Verkäufernachbar seinen Wasserschaden den anderen Nachbarn erzählt hat, reicht auch!
    Datengrundlage verbessern ..., wie denn. Da geht hier nichts! Außerdem führt das zu nichts.
    Der Verkäufer muss das nachweislich verschwiegen haben, dass er Wasser im Keller hatte. Wenn er denn überhaupt Wasser im Keller hatte. Feuchte Wände, hat er ... huppella ..., nicht gesehen, weil Laie. Klar, wenn er den Nachbarn erzählt hätte, meine Bude ist feucht, deswegen verkaufe ich die jetzt, wäre auch Klasse.
    Erweiterte gutachterliche Stellungnahmen bringen überhaupt nichts, es sei denn, die würden bestätigen, dass das Wasser Kniehoch im Keller gestanden hat.
    Alles was vorgetragen wird bei Gericht, greift in den Prozess ein. Alles vorgetragene ist gerichtlich zu würdigen. Das ist doch hier überhaupt nicht die Frage!
    Der Käufer will die Bude zurück geben oder Schadenersatz haben, wie auch immer der aussieht und das funktioniert an dieser Stelle sicher nicht durch Gutachten. Kann ich mir nicht vorstellen. Den Sachverständigen möchte ich sehen, der dass bestätigt, dass der Verkäufer davon gewusst haben muss.
    Der Verkäufer muss den Ihm bekannten Mangel arglistig verschwiegen haben. Und das nachzuweisen klappt so gut wie nie oder aber ist so häufig wie der 6er im Lotto.
    Der Fragesteller soll seinen Anwalt befragen, der wird ihm sicher das bestätigen, was ich geschrieben habe.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  16. Also wirklich Herr Reinartz

    Also wirklich Herr Reinartz
  17. Ob Ihnen mein Ton gefällt oder nicht kann dahinstgehen!

    Foto von Markus Reinartz

    Ihr Ton gefällt mir absolut nicht, das schon mal vorab.

    Sie haben offenbar auch noch nie eine Langzeitmessstelle in einem Gutachten oder einer Beweissicherung verwendet. Damit und mit einem Bodengutachten lässt sich sehr viel nachweisen, u.a. ob und wie lange der Wasserstand so hoch ist, das der Keller voll läuft. Zumindest in diesem Punkt ist die Spekulation dann zünde, da die Physik den Beweis liefert.

    Klar, wenn sich Zeugen finden die sich erinnern können! Aber wer kann denn nach zehn Jahren noch sagen, wie hoch das Wasser im Keller des Nachbarn stand und wieviel er wirklich aus dem Keller gepumpt hat? Wenn er es überhaupt je wusste. Können Sie das, Herr Reinartz?

    Mich wundert es eher, dass es zu diesen Fällen keine Versicherungsgutachten zu geben scheint wenn es so verbreitet ist in der Gegend. Somit glaube ich auch nicht das fünf Zeugenaussagen von Helfern, die beim ausräumen des Kellers dabei waren, gefunden werden.

    Beim Anwalt war der Fragesteller offenbar schon, jedenfalls schreibt er das ja. Wenn das alles so sonnenklar wäre, würde er wohl auch nicht hier fragen. Es geht um Fakten und die sind halt nun mal nüchtern.
    Ich wette mit Ihnen, dass Sie mit dem von Ihnen angestrebten Verfahren der Gutachtenerstattung sehr wahrscheinlich keinen "Blumentopf" gewinnen werden. Das wäre halt wie ein 6er im Lotto, wenn Sie damit weiter kommen würden. Auch wenn Ihnen der Ton nicht gefällt, dass sind die Fakten.
    Die Menge an Wasser, steht hier überhaupt nicht zur Debatte, wichtig ist nur das überhaupt ..., damit sich wer daran erinnert. Die Menge spielt da keine Rolle, weil die Rückgabe und der Schadenersatz auf das arglistige Verschweigen abstellen.
    Der Fragesteller wird uns vielleicht, wenn wir Glück haben, auf dem Laufenden halten.
    2016 gab es hier bei uns Überschwemmung, ich habe meinen nächsten vier Nachbarn geholfen das Wasser fern zu halten und das Nötigste zu tun. Als die Gefahren dort gebannt waren haben ich noch zwei weiteren entfernteren Nachbarn geholfen. Das werde ich auch in 10 Jahren noch wissen, was ich somit bestätigen könnte. Ich könnte sogar noch das Datum nach einem kurzen Blick in den Kalender benennen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  18. Zeugen und Grundwasser

    Zeugen und Grundwasser
  19. Um alles das ging es nicht!

    Foto von Markus Reinartz

    Wie zivilisierte Mitteleuropäer kann man hier trotz gegensätzlicher Ansichten schreiben.

    Ich habe zu keinem Moment etwas anderes behauptet und wies lediglich darauf hin, keine zu großen Hoffnungen an die Zeugenaussagen zu knüpfen. Für mein Empfinden müssten die schon lange vorliegen, da der TE ja bereits auf dem Rechtsweg ist. Und der TE sagt auch ganz klar, das diese Art von Zeugen nicht existiert. Also, woher nehmen Sie überhaupt ihre sogenannten Fakten?

    Im übrigen habe ich mich auf die Fragen des TE bezogen, ob sich mit einem weiteren Gutachten ein Blumentopf gewinnen lässt spielt keine Rolle, da nicht Bestandteil der Frage. In Bezug auf das Grundwasser weist das bautechnische Gutachten Schwächen auf. Ein Datenpunkt ist so gut wie gar keiner, als absolutes Minimum wären mindestens drei zu nennen. Hinzu kommt natürlich auch noch, das stellenweise mehr Starkregenereignisse auftreten als zum Beispiel in den 1970er Jahren. Auch das könnte man sich mal ansehen. Der Käufer will Schadenersatz oder die Bude zurück geben.
    Der Fragesteller hatte geschrieben, dass ich den Nagel auf den Kopf getroffen hätte.
    Damit ist klar, was es zu leisten gilt, nämlich den Nachweis zu bringen, dass arglistig etwas verschwiegen wurde bei der Beurkundung.
    Solche Zeugen gibt es nicht von alleine. Mann muss sich in der Nachbarschaft auf den Lappen machen und Klinken Putzen, nachfragen etc..
    Bei der vorherigen Gebäudeversicherung Auskünfte einzuholen wäre auch eine Möglichkeit.
    Es gibt einiges was man dahingehend tun und unternehmen kann, man muss nur drauf kommen.
    Ob und wieviel, und Starkregen ..., und weniger Regen oder 1970 oder vorher oder später, interessiert doch niemanden, dass führt zu nichts.
    Der Verkäufer braucht jemanden der bestätigt, dass ein arglistiges Verschweigen vorhandener Mängel und Schäden bzw. von bereits eingetretenen Schäden vorliegt. Und das wird sicher kein Sachverständiger bestätigen können. Wie schon gesagt, dass wäre wie ein 6er im Lotto, wenn doch.
    Die Bude ist gebraucht, da geht es nicht mehr um die Einhaltung der Regeln der Technik. Damit kommt der Käufer nun halt mal überhaupt nicht weiter. Es ist egal ob regelgerecht oder wider die Regeln ausgeführt und errichtet wurde und wie viel es wann auch immer geregnet hat oder nicht.
    Wenn der Käufer die Bude zurück geben will oder Schadenersatz haben will, kommt es einzig und allein in dem hier geschilderten Fall darauf an, ob etwas verschwiegen worden ist oder nicht.
    Selbst wenn Sie ermitteln und wissen, was wann wie stark oder sehr auch immer es geregnet hat. Was tun Sie dann mit dem Ergebnis? Wohin soll das führen? Das führt außer zur weiteren Geldvernichtung für die Recherchen und das zusammen tragen neuer Daten zu überhaupt nichts.
    Ich unterhalte mich mit den Notaren, mit denen ich zu habe, und das schon seit fast 35 Jahren, wer da wann, wie viele usw. Kaufverträge zurück abwickeln musste und zu welchen Konditionen und Schadenersatz usw..
    Bringen Sie mal Fakten, wie viele Kaufverträge Sie kennen, die auf der von Ihnen beschriebenen Basis zurück abgewickelt werden konnten! Da werden Sie sicher nicht weit kommen, auch dass, wäre wie ein 6er im Lotto, wenn Sie auf solche Fälle  -  und die Betonung liegt in der Mehrzahl  -  zurück greifen könnten. Ich kann auf die von mir beschriebenen Fälle  -  auch in der Mehrzahl- zurück greifen. So wie ich das sehe, kütt doooo sicher von Ihnen nix?! Ich hatte einige davon, die genau so, rückabgewickelt worden sind oder/und zu Schadenersatzleistungen des Verkäufers führten.
    Und eines sei noch gesagt. Nur der Nachweis alleine  -  egal welchen, sei es durch Zeugen, sei es durch sonst noch etwas  -  das der Wassereinbruch bereits schon beim Verkäufer vorgelegen hat reicht nicht aus. Der Verkäufer wird behaupten, wir dachten (weil Laie) es wäre aus dem Gulli heraus gekommen, sofern es davon welche gibt, oder durch das Kellerfenster herein gelaufen, sofern es solche gibt, oder über die Kelleraußentreppe an der Türe herein gelaufen, sofern es eine solche gibt. Der findet 50 andere Möglichkeiten der Ausreden, die er daraufhin wieder als Laie anbringen kann, womit dann wiederum der Käufer am Zug ist, dass Gegenteil zu beweisen.
    Bevor Ihnen mein Ton wieder nicht gefällt, es liegt Musik zwischen den Zeilen.
    Und erklären Sie mal bitte, wer der TE ist?
    So wie ich die Sache sehe, bleibt dass für den Käufer ein wenig aussichtslos hier Erfolg in seiner Sache zu haben.
    Ich hoffe der Fragesteller hält uns auf dem Laufenden!
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  20. TE

    TE
  21. Na ja, so sehen Sie das!

    Foto von Markus Reinartz

    TE = Thread-Ersteller = Fragesteller

    Wenn ich Dinge lese wie "solche Zeugen gibt es nicht von alleine" dann bin ich mir ziemlich sicher, dass wir komplett aneinander vorbei geredet haben. Für mich gab es hier vor allem die Eingangsfrage und die Angaben des TE, auf diese habe ich mich bezogen. Der Rest ist vor allem viel Spekulation, da bisher zu wenig Informationen vom TE kamen  -  selbst wenn Sie sich da irgendwas zusammendichten.

    Im Übrigen teile ich ihre Ansicht, das der TE in seiner Sache keinen Erfolg haben wird. Das aber schon seit ich die Frage zum ersten Mal gelesen habe. Sie haben Recht, vom Fragesteller kam und kommt bisher nicht viel, vielleicht auch deswegen, weil der sich jetzt erst einmal auch noch bei seinem Rechtsbeistand schlau machen muss, was ich brühwarm in diesem Zusammenhang noch einmal empfehlen würde.
    Die Eingangsfrage gibt für mich das her, was ich beschrieben habe ..., verkürzt ..., Bude gekauft ..., alles nass ..., Schadenersatz oder Rückgabe!
    Sicher kann man da bei seiner Vermutung, so wie ich halt nun mal richtig gelegen habe  -  was der Fragesteller ja mittlerweile bestätigt hat  -  auch mal falsch liegen, aber ich lag halt nun mal richtig.
    Aus diesem Zusammenhang heraus betrachtet, würde ich so vorgehen, wie ich es beschrieben habe, weil es dort letztendlich nur darauf ankommt, was man beweisen kann und was nicht. Ich denke, und das sollte der Fragesteller mit seinem Rechtsbeistand auch klären, dass der Fragesteller bzw. der Käufer im vorliegenden Fall beweisen muss, nicht der Verkäufer. Und da ist halt nun mal die einfachste Art und Weise in der Nachbarschaft einmal herum zu Fragen. Die Zeugen gibt es nicht, ist erst einmal logisch, weil von selbst kommen die nicht, weil die nicht wissen, was Sie für ein Problem haben und der Fragesteller selbst hausiert auch sicher nicht mit seinen Problemen. Es erfordert also die Lauscher aufzusperren und in der Nachbarschaft erst einmal herum zu fragen, ob denn denen dahingehend etwas bekannt ist. Im günstigsten Fall hat der Verkäufer denen schon einmal oder auch mehrmals sein Leid geklagt, dass er mal wieder alles unter Wasser stehen hat oder hatte. Das kostet erst einmal gar nichts, außer Zeit und Nerven und außer die Gabe sich zu offenbaren.
    Die zweite Möglichkeit ist, den Versicherer abzuklopfen und dort in Erfahrung zu bringen, ob schon Schäden gemeldet worden sind und vor allem welche. Kostet auch nichts, sonst wie vor.
    Die dritte Möglichkeit ist, bei der Feuerwehr nachzufragen, ob die schon mal den Keller am besagten Grundstück ausgepumpt haben, wenn die Wassereinbrüche in der Straße so intensiv waren und das auch an anderen Grundstücken, die Feuerwehr dort ständig auf Achse war. Kostet erst mal auch nichts, sonst wie vor.
    In ländlichen Bereichen, wo der Bauer mit seinem Güllefass schneller an Land kommt als die Feuerwehr, weil der Bauer sein Gehöfft 5 Häuser weiter hat, da würde ich dann auch die nächsten 5 oder wie viele auch immer Bauern abklappern und dort nachfragen, ob die denn nicht vielleicht schon einmal mit dem Güllefass  -  welches nicht nur Flüssigkeiten ausstoßen, sondern auch aufsaugen kann  -  den Keller am besagten Grundstück ausgepumpt haben. Auch das kostet erst einmal nichts, sonst wie vor.
    Es gibt wie gesagt, noch vieles weiteres, was man machen kann, wenn man sich damit ein wenig auskennt.
    Erst dann, "Last but not least", würde ich anfangen darüber nachzudenken, welche Verfahren und welche Methoden und/oder ob mir Ihre Methoden vielleicht noch weiterhelfen können würden ..., vorher nicht ..., was ich persönlich für ziemlich aussichtslos erachte, was aber eine Menge Geld  -  mit ungewissem Ausgang  -  kostet.
    So sind halt nun einmal  -  mit fast an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit  -  die fast hinreichend verlässlichen Fakten ..., wie fast immer und ausnahmslos in derartigen Situationen.
    An dieser Stelle möchte ich allerdings noch bemerken, dass ich Sie weder angegriffen noch sonstiges habe. Lediglich habe ich die allgemeinüblichen Fakten benannt, auf die es ankommt, weiter nichts, und natürlich, dass Ihre Methode  -  bis auf den Ausnahmezustand "6er im Lotto"- da nicht wirklich weiter helfen wird. Ich habe's halt so mal kurz und knapp ausgedrückt, weiter nichts.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  22. Ja so sehe ich das wohl

    Ja so sehe ich das wohl
  23. Tja, so sehen Sie das wohl, was hier allerdings nicht sehr viel gebracht hat!

    Foto von Markus Reinartz

    Zumal ich auch nicht die Muße für Gedankenspiele zu den Problemen anderer Leute habe. Ich beantworte hier am liebsten nur die Fragen die gestellt werden, alles andere macht in einem Forum keinen Sinn. Jedenfalls zunächst einmal nicht und ich glaube nicht, dass sich dieser Umstand in der Zukunft noch ändern wird.
    Und genau und gerade eben diese Gedankenspiele zu den Problemen der Fragesteller sind meistens notwendig, das der Fragesteller ja nun halt einmal meistens Laie ist. Gerade eben genau deswegen, wendet er sich an ein derartiges Forum, wie dieses hier.
    Ich beantworte auch am liebsten einfach nur die Fragen, die gestellt wurden. Wenn ich allerdings auf Anhieb erkennen kann, woraufhin die Frage abstellt, und das, dass gefragte nicht zum gewünschten Ergebnis führt, dann macht die einfache  -  und dann leider meist auch falsche  -  Antwort doch keinen Sinn.
    Und genau das ist auch das Problem zu erkennen und dann auch noch richtig und korrekt zu formulieren, was man bei Gericht vortragen möchte.
    Ich bin gespannt was der Fragesteller  -  wenn er es denn macht  -  noch berichten wird, was der Rechtsbeistand gesagt hat.
    Allerdings sind Sie im vorliegenden Fall der Fragestellung des Fragesteller noch eine Antwort auf Ihren eigenen Beitrag schuldig geblieben!
    Kennen Sie Fälle aus Ihrer täglichen Praxis oder zumindest aus der Praxis Ihrer Kollegen, bei denen Ihre Vorgehensweise zur Rückabwicklung oder zum Schadensersatz eines Verkäufers geführt hat? Auch ich lerne immer wieder gerne dazu!
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz
  24. Ach Herr Reinartz

    Ach Herr Reinartz
  25. Ich kenne von vielleicht 5000 Kauffällen keinen!

    Foto von Markus Reinartz

    Ich bin hier weder dem Fragesteller noch irgendwem sonst etwas schuldig. Sie unterstellen das zwar, liegen aber daneben.

    Aber um Sie zufrieden zu stellen: mir sind aus meiner täglichen Praxis zahlreiche Fälle bekannt, in denen eine Verbesserung der technischen Grundlage zu einem völlig anderen Ergebnis geführt hat. Unter anderem konnten dadurch Ablöse-, Ausgleichs- bzw. Schadenersatzzahlungen neu bzw. überhaupt erst bewertet werden. Hier ging es entsprechend der Frage des Fragestellers um Schadenersatz oder um Kaufvertragsrückabwicklung. Da kenne ich nach Ihrem Vorgehensprinzigp keinen einen der zur Rückabwicklung oder auch nur zum Schadenersatz geführt hätte.
    Denn auch, wenn Sie mit dieser von Ihnen beschriebenen Vorgehensweise Ergebnisse oder gar andere Ergebnisse recherchieren und in Ihrem Gutachten entsprechend erstatten und präsentieren können, fehlt es Ihnen immer noch an der zu beweisenden Arglist des Verschweigens auf der Verkäuferseite, die vorherrschen muss um überhaupt Ansprüche geltend machen zu können.
    Das da Ergebnisse heraus kommen und ggf. auch andere etc. bestreite ich nicht, nur die sind halt in aller Regel aus den schon bereits mehrfach von mir beschrieben Gründen, so gut wie nie verwertbar.
    Insofern kann ich das, was Sie in Ihrem Beitrag geschrieben haben nicht so Recht nachvollziehen.
    Denn der Verkäufer kann das immer noch mit "Nichtwissen" oder den Worten "ich dachte das wäre aus dem Gulli gekommen" etc. bestreiten.
    Und dazu brauchen Sie nun halt man Zeugen um das Gegenteil beweisen zu können. Anders wird das leider nichts, auch wenn Ihnen meine Beiträge nicht gefallen.
    Warten wir mal ab und hoffen wir, dass der Fragsteller uns entsprechend dem Fortschritt des Verfahrens und Vorhabens noch läutert.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  26. Nun ist gut

    Nun ist gut
  27. Macht doch nichts, wer auch immer?!

    Foto von Markus Reinartz

    Nun ist aber wirklich gut Herr Reinartz, ich denke das Thema wurde ausreichend und weit über Gebühr beachtet. Vielleicht meldet sich der TE ja nochmal  -  ich bin mir übrigens nicht sicher, ob er der Käufer selbst ist oder jemand anderes mit berechtigtem eigenem Interesse an dem Fall. Die dazugehörigen Fakten bleiben jeweils wechselseitig die gleichen. Aber da haben Sie natürlich Recht, was mir allerdings völlig "Latte" ist.
    Die Beachtung der gestellten Frage über Gebühr ist auf Ihre Beiträge zurück zu führen, die da ein wenig quer schießen und meiner Meinung nach zu nicht allzu viel verwertbaren Ergebnissen führen, was dann zu Aufklärungsbedarf und Aufklärungsbeiträgen dessen geführt hat, was ihrerseits nicht so wirklich  -  oder zumindest nicht ausreichend  -  bedacht worden war.
    Macht aber ja nichts, aber dann wird halt diskutiert, dass ist ein Diskussionsforum hier nun mal.
    Jedenfalls bin ich da doch recht linientreu bei meiner zu betreibenden Vorgehensweise im vorliegenden Fall geblieben.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz
  28. Hat etwas länger gedauert ...

    Hat etwas länger gedauert ...
  29. Schön, dass Sie so ausführlich geantwortet haben!

    Foto von Markus Reinartz

    Bitte entschuldigen Sie, dass ich erst jetzt antworte aber ich war beruflich soweit eingespannt, sodass ich nicht ausreichend Zeit hatte ausführlich zu Antworten, was ich gerne jetzt nachhole.

    Ich freue mich sehr über die angeregte Diskussion zu diesem Thema. Ich komme gerne mit weiteren Fakten, da Sie so offen sind und mir Tipps geben und Hilfe anbieten, möchte ich klarer die reale Situation unserer Familie wiedergeben:

    Es handelt sich natürlich nicht um eine fiktive Situation! Ich wollte einfach eine reale Rechtsberatung vermeiden, welche ich mir aber hier eh nicht erhoffe und wünsche.

    Wir haben, wie bereits geschrieben, vor mehr als vier Jahren das Endreihenhaus gekauft und hatten bereits nach wenigen Wochen den ersten Wassereintritt nach einem Starkregenereignis. Wir dachten beim ersten Mal: "Pech gehabt! ". Aber als sich in den darauf folgenden Jahren mindestens 1-2 Mal im Jahr ständig richtige Pfützen und Rinnsale gebildet haben, dachten wir uns das ist nicht normal!

    Das was Herr Reinartz bereits vorgeschlagen hat mit "Befragen der Nachbarn" haben wir dann auch gemacht und haben immer wieder die Antworten erhalten wie: "Ist normal", "Ist doch klar bei diesem Moorgebiet", "Das kennt man ja" usw.

    Ein Nachbar hatte anfangs sogar gesagt, dass er über "Wasser bei uns im Keller" mit den Vorbesitzern gesprochen hat, hat aber als wir den Klageweg eingegangen sind, seine Aussage zurückgenommen und gesagt "wir hätten ihn falsch verstanden".

    Nun sind wir mehr als 2 Jahre mit unserer Klage wegen arglistiger Täuschung gegen unsere Vorbesitzer unterwegs und klagen auf Schadensersatz (wobei ich mir inzwischen auch eine Rückgabe gut vorstellen kann).

    Bisher wurden die anfangs beschriebenen Gutachten gemacht: Messung der Wand und Beschauung des Hauses. Nachdem das Gutachten einen hohen Grundwasserstand ausschloss, haben wir den Richter überzeugt ein Bodengutachten durchführen zulassen. Ergebnis: Hoher Grundwasserstand und schwach durchlässiger Untergrund. Der erste Gutachter hat sein Ergebnis angepasst aber wie bereits von Herrn Reinartz vermutet nicht klar gesagt "das ist so" sondern "könnte sein".

    Unser aktueller Stand ist, dass wir jetzt einen für uns negativen Beschluss haben und aktuell dagegen angehen.

    Nun kommt dieses Forum und Ihre Hilfe ins Spiel. Wir haben einfach nichts mehr zu verlieren. Mir ist bewusst, dass man solche Themen nicht wirklich in einem Forum besprechen kann, aber Sie haben mir schon hilfreiche Tipps gegeben die ich versuchen werde.

    z.B. die Idee bei der Feuerwehr und Versicherung nach Vorfällen zu fragen.

    Alle möglichen Zeugen in unserem Umkreis haben wir bereits durch. Alle sagen "bei mir ist es auch nass" aber keiner hat Kenntnis über unseren Keller.

    Unsere Nachbarn am anderen Ende unseres Reihenhauses haben auch geklagt und vor dem Oberlandesgericht Recht bekommen, dass ihr Vorbesitzer arglistig Wassereinbrüche verharmlost bzw. nicht erwähnt hat. Er war aber so "ehrlich" und hat alles vor Gericht zugegeben. Er hat zu Protokoll gegeben, dass er teilweise 2-3 Liter am Tag Wasser reinbekommen hat und diese Stellen selber versucht hat abzudichten mit Injektionen. Diese Glück haben wir leider nicht. Unsere Beklagten bestreiten alles!

    Der Nachbar zu uns in der etwa 10 m versetzten Reihenhausreihe (gleiche Bauweise) hat erzählt, dass er vor 30 Jahren seine Stirnseite hat abdichten lassen von außen. Dabei wurde in UNSEREM Garten gegraben für mehrere Tage und eine Drainage gelegt. Das Drainagenrohr befindet sich auf unserem Grundstück.

    Doch wie Herr Reinartz bereits ausgesagt hat, sind diese Tatsachen dem Gericht "egal", da dadurch nicht bewiesen wird, dass die Vorbesitzer uns arglistige getäuscht haben.

    Bitte nicht weiter kommentieren, aber wir sind total frustriert und entrüstet, dass in unseren "laienhaften" Augen es doch so klar sein müsste, dass Wasserproblem seit Bau der Häuser bestehen aber die bisher gesammelten Ergebnisse scheinbar nicht weiterhelfen.

    Wir haben alles versucht: Wetterdaten gesammelt (selbst zu unseren von den Beklagten bestrittenen Wassereintritten) Fotos vorgelegt. Die Außenmauer einseitig freilegen lassen und fotodokumetiert. Selbst unseren Vorgarten außen mit Zeugen unter Wasser gesetzt und den Wassereintritt innen auf Video aufgenommen. Die anderen 5 Nachbarn würden vor Gericht aussagen, dass seit Jahren Wasser bei Ihnen eintritt. Das von den anderen Nachbarn gewonnen Verfahren erwähnt ... etc.

    Diese "Indizienbeweise" haben nur bisher leider nichts gebracht. Wir hoffen scheinbar wirklich auf den 6er im Lotto! : (

    Ich halte Sie sehr gerne auf dem Laufenden. Bitte sehen Sie es mir nach, wenn ich nicht so schnell reagieren und Antworten kann. Meistens geschieht dies ja in diesen Foren nicht, insbesondere dann nicht, wenn es unbequem wird.
    Jetzt hat Herr Alexander Schrör denn dann auch mal die Möglichkeit erkennen zu können, dass es gerade eben und ausschließlich in erster Linie um den Zeugenbeweis dessen geht, dass Sie dem Verkäufer beweisen können, dass er arglistig gehandelt hat und das es genau so ist, wie ich es schon bereits von meinem Eingangsbeitrag an beschrieben habe, noch bevor Sie Ihre ausführlichen Infos hier eingestellt haben. Ich hoffe Herr Schrör liest Ihren Beitrag mal und verwertet die Erkenntnisse im nächsten womöglich gleichen Fall einer derartigen Frage.
    Um auf solche Themen zutreffend und hinreichend verlässlich Antworten zu können, muss man sich mit diesen Themen und insbesondere den Erfolgsaussichten bei Gericht schon einmal oder besser gleich mehrfach beschäftigt haben.
    Sie dürfen getrost davon ausgehen, dass Ihr Anwalt das auch gewusst hat und Sie lediglich dem aufgelaufen sind  -  auch wenn das Sie nicht trösten kann-, was man Ihnen gesagt hat und was Sie geglaubt haben. Hätten Sie alles das, was ich beschrieben habe vorher gewusst, hätten Sie das sicher vorher abgeklopft, wie die Chancen stehen und womöglich dann nicht den Rechstweg beschritten. Na ..., klingelt's ... (jetzt auch bei Ihnen?) ..., dann hätte Ihr Anwalt keinen Fall gehabt ..., gelle. Kein Fall ..., kein Honorar, ... dass ist halt nun immer die Wahl zwischen "Pest und Cholera", scherzhaft ausgedrückt.
    Die besten Anwälte (auch Sachverständige) sind die, die man nicht braucht.
    Nun gut, dass Kind liegt im Brunnen.
    Was Sie tun sollten ..., bedenken Sie, dass die meisten Menschen ihre Ruhe haben wollen. Sie haben den Nachbarn ganz sicher nicht falsch verstanden, lediglich oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hat der es sich anders überlegt, dies auch bei Gericht aussagen zu wollen. Weil ab da wird es dann unbequem und vielleicht hat er vorher schon 20 Jahre neben dem Verkäufernachbarn gewohnt oder ist gar noch mit dem befreundet. So ist das nun halt mal. Wenn Sie nun weitere mögliche Zeugen befragen, sollte Sie  -  sofern die zur Aufklärung beitragen können  -  die wichtigste aller Fragen an den möglichen Zeugen nicht vergessen, ... "würden Sie da bei Gericht auch bezeugen wollen"? Das müssen Sie fragen, sonst endet das so, wie Sie es schon kennen.
    Es ist auch ohne Gutachten bereits logisch, dass, wenn dann eben kein erhöhtes Grundwasser vorherrscht, es zumindest zu einem zeitweiligen aufstauen  -  meist in der ehemaligen und später verfüllten Baugrube- des zufließenden oder sonstigem, auch Niederschlagswasser, kommen muss, was dann unterm strich  -  zumindest zeitweise und zeitweilig  -  auf das Gleiche Ergebnis heraus kommt, nämlich das Wasser ins innere des Kellers durchdrückt und gelangen kann. Sorry, aber logisch geschlussfolgert ist das einmal mehr nur der logische Folgeschluss, auch ohne aufwändige Gutachten.
    Sie merken schon. Das Thema ist zwar für mit dem Bau befasste Sachkundige einfach aber dennoch sehr komplex.
    Kommen wir auf die Dränage zu sprechen (ich kürz das mal auf das Wesentliche ab). Eine Dränage darf  -  bis auf ganz wenige Ausnahmen (auch wieder der 6 er)  -  nur an einen, See, einen Bach, einen Fluss, ein Meer, einen offenen Vorfluter zur Entwässerung angeschlossen werden. Ist ein derartiger der vorgenannten örtlichen Umstände nicht vorhanden, ist dass  -  bis auf den 6er im Lotto) ein KO System für die Dränage und Sie dürfen gar keine verlegen und keine einbauen.
    Der 6er im Lotto würde in dem Fall bedeuten, dass die untere Wasserbehörde Ihnen gestatten würde, dass Sie die Dränage in das öffentliche Kanalsystem entwässern dürfen. Das ist meistens nicht gestattet, da die dann nicht wissen, wie viel Wasser in Zukunft der Kläranlage zufließen wird. Stellen Sie sich vor in einer, schon nur kleinen Stadt mit 10.000 Haushalten, schließt jeder seine Dränage am städtischen Kanalsystem an, was da für Wassermengen der Kläranlage zufließen können. das weiß niemand.
    Wenn Sie nun schon eine haben oder vielleicht teilweise eine haben oder der Nachbar eine hat (auch dessen Dränage hat unter Umständen Auswirkungen auf Ihre Grundstücksentwässerung) und diese  -  regelwidriger Weise  -  am städtischen Kanalsystem angeschlossen ist, dann muss diese gegen Rückstau gesichert werden um einen Rückstau aus dem städtischen Kanalsystem in die Dränage zu verhindern. Und das ist abgesehen von der regelwidrigen Ausführung sehr kostenintensiv. Und Sie brauchen zum einleiten der Dränage in das städtische Kanalsystem eine Genehmigung der unteren Wasserbehörde, die Sie meistens  -  bis auf den 6er im Lotto- nicht bekommen.
    Nun ist es bedingt durch die insgesamten Umstände das Wasser an Haus holen. Sie (bzw. der Vorbesitzer) hat damit seine Sandburg in der Badewanne gebaut, den Stöpsel drin und lässt Wasser in die Badewanne zufließen. Man kann sich auch als Laie ausmalen, was dann mit der Sandburg in der Badewanne passiert. Das ganze mal einfach erklärt. Und wir haben bislang nur über den Rückstau aus dem Kanalsystem geredet (noch nicht über das anstehende Grundwasser).
    Hinzu kommt das Sie, wie Sie es beschrieben haben, erhöhte Grundwasserstände am Grundstück vorliegen bzw. vorherrschen haben. Auch das Grundwasser drückt in eine womöglich verlegte Dränage hinein und die Dränage schafft eine zulaufrinne zum Bodenplattenwandanschluss am Fußpunkt der aufgehenden Kellerwand, womit dass aufstauende Wasser alles schön durchfeuchten und das Wasser ins innere des Kellergeschosses gelangen kann. Dränagen können auch nicht in Grundwasser verrieseln, auch dass geht nicht.
    Sie bemerken schon, eine Dränage ist in der an Ihrem Grundstück vorherrschenden Grundstücksituation sogar eher Kontraproduktiv, sodann die nicht in den Kanal eingeleitet werden darf und verrieseln nicht möglich ist.
    In dem Fall, in dem die Dränage nicht am städtischen Entwässerungssystem angeschlossen werden kann, keine Entwässerungsmöglichkeit (See, Bach, Meer, Fluss, offener Vorfluter etc.) vorhanden ist, und ein verrieseln auch nicht möglich ist, ist das Kellergeschoss als weiße Wanne oder als schwarze Wanne auszubilden.
    Das bedeutet, einen Betonkeller müssten Sie haben.
    Nun überlegen Sie mal:
    Haben Sie oder Ihre Nachbarn einen See, Bach, Meer, Fluss, offener Vorfluter etc. zur Entwässerung einer Dränage in unmittelbarer Nähe?
    Haben Sie oder Ihr Nachbar eine Genehmigung zum Anschluss der Dränage an das städtische Entwässerungskanalsystem?
    Dürfen Sie auf Ihrem Grundstück verrieseln, was Sie mit einem hydrogeologischen Gutachten nachweisen müssten, was aber nicht möglich sein wird?
    In Ihrem Fall sollten Sie sich auf das einfachste und wesentliche beschränken und den vermeintlichen "Andersüberlegezeugennachbarn" noch einmal befragen (und "durch den Wolf drehen"). Der wusste das doch und der Verkäufernachbar hat auch tatsächlich mit dem davon gesprochen ..., logisch oder.
    Appellieren Sie an sein an sein Rechtsbewusstsein und das es doch nicht mehr wie richtig ist, ehrlich sein zu müssen, insbesondere als Verkäufer und das der nicht ehrlich gewesen ist, als es um das aushandeln des Kaufvertrages ging. An sein Bewusstsein auch selbst ehrlich sein zu müssen, und das er sich bitte mal vorstellen soll selbst in Ihre Situation gelangt zu sein ..., wenn Ihm dass widerfahren würde oder widerfahren wäre. Gehen Sie Verständnisvoll mit seiner Situation um und "bitten" Sie Ihn auch darum, auch verständnisvoll und sensibel mit Ihrer Situation umzugehen ..., dass Sie sich vom Verkäufer betrogen vorkommen und menschlich enttäuscht sind etc. etc. etc.. Die Betonung liegt auf "bitten", brüllend und mit der "Kopfdurchdiewandmethode" werden Sie ganz sicher beim Nachbarn nicht weiter kommen. Nun gut, zugegeben, die Chancen sind sehr gering, dass der Nachbar sich umstimmen lässt, aber einen Versuch ist es allemal Wert. Und manchmal und vielleicht, ich kann da aus Erfahrung sprechen, bewirkt dass ja etwas.
    Befragen Sie alle Ihre Nachbarn noch einmal. Und unter Nachbarn verstehe ich nicht nur den nächsten, neben Ihrem Grundstück. 5,6, 7, die Straße hoch und auch 5,6, 7 die Straße wieder runter und das auf beiden Straßenseiten (sofern vorhanden), macht 28 Nachbarn ..., gelle (Ich z.B. weiß in der Regel noch  -  was für meinen Lebensbereich gilt  -  wenn drei Straßen weiter einem Nachbarn derartiges widerfahren ist oder gerade widerfährt). Ich weiß auch ..., müßig das Ganze.
    Beschaffen Sie sich Infos von dem Versicherer, befragen Sie die Feuerwehr, THW etc.
    Nur so werden Sie weiter kommen.
    Ich würde wetten ("und nur damit haben Sie sonst noch  -  wenn alles andere ausscheidet  -  den Joker in der Hand"!), beim allerersten mal des Wassereinbruchs ins Kellergeschoss, ist ein Wasserschaden bei der Versicherung gemeldet worden. Das ist menschlich und wird immer versucht, einen derartigen Schaden über die Versicherung abzuwickeln. Die Versicherung zahlt jedoch nicht, weil eine regelwidrige Ausführung der Bauleistung vorherrscht. Und dafür haftet und zahlt die Versicherung nicht. Aber genau dies müssen halt eben Sie ..., und niemand sonst ..., beweisen.
    Es wird keinen Sachverständigen geben, der es schafft Ihnen den Nachweis bringen zu können, dass beim Verkauf Arglist vorgelegen hat. Ich weiß, ich übertreibe aber vielleicht hat der Verkäufer sich die meiste Zeit in Afrika aufgehalten und war immer nur kurzzeitig in seinem Haus ..., weswegen er natürlich nicht weiß, was da gerade mit dem anfallenden Wasser an seinem Grundstück passiert ist ..., ich verschaffe Ihnen hier gerade lediglich einen kurzen Überblick dessen, was man für Ausreden alle auffahren kann bzw. insbesondere der Verkäufer auffahren kann. Das sollten Sie bedenken.
    Es gehört in Ihrem Fall nun leider auch mal ein wenig Glück dazu, gerade ins richtige Wespennest gestochen zu haben. Das brauchen Sie ..., ansonsten sehe ich für Sie und Ihr Vorhaben schwarz.
    Sie sehen  -  anders als wie von Herrn Alexander Schrör beschrieben (ich weiß ..., immer schön den Finder in die Wunde legen, was er vertragen können sollte), der nicht auf Zeugen abstellen möchte und meinte, dass es anders besser wäre vorgehen zu sollen  -  wie wichtig gerade eben genau diese Zeugenbeweise sind.
    Mit anderen Worten ..., Sie sind genau darauf angewiesen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  30. Ich hake nach!

    Foto von Markus Reinartz

    Was hat sich denn jetzt hier getan?
    Es wäre durchaus schön, wenn der Fragesteller uns hier mal auf dem laufenden halten würde.
    Was sagen die Nachbarn, die Bauern, die Feuerwehr, der Versicherer?
    Was der Anwalt?
    Wie ist der Stand der Dinge?
    Was hat sich Neues ergeben?
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz
  31. Aktueller Stand

    Aktueller Stand
  32. Die Vorversicherung ist immer bekannt, immer und ausnahmslos!

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo Herr Reinartz,

    der aktuelle Stand:

    Die Versicherung reicht nur bis 2010. Die Vorversicherung ist leider nicht bekannt. Weiter zurück erhalte ich aktuell keine Information.

    Aus Datenschutzgründen habe ich auch nicht so viele Informationen erhalten.

    Die Feuerwehr hat sich leider noch nicht zurückgemeldet. Ich habe bereits nachgehakt.

    Haben Sie einen Tipp wie man die Vorversicherung herausbekommt? War die 1976 auch schon Pflicht beim Hauskauf?

    Der Anwalt hat Einspruch/Argumente gegen den Beschluss verfasst. Wir haben nur einen Indizienzeugen (meinen direkten Nachbarn), der Aussagen kann, dass auch durch die gemeinsamen Zwischenwand Wasser in seinen Keller eingedrungen ist. Was aber vermutlich nicht viel bringen wird. : (

    Nachbarn im Umkreis sagen alle "Wasser haben wir alle, aber bezeugen, dass bei Euch im Keller früher Wasser war kann ich nicht bezeugen". Ein Nachbar hat wiederum auf den Nachbarn hingewiesen, der "falsch verstanden" wurde. Er behaart auf seiner letzten Aussage. Er wäre nur bereit auszusagen, dass auch bei ihm Wasser im Keller ist ... mehr nicht.

    Thema Drainage: Wir haben in der Tat einen Fluss ca. 70 m Luftlinie von unserm Haus aus, vermeintlich auch der Grund für das hohe Grundwasser. Leider haben wir auf die Aussage des Verkäufers vertraut und nicht mit Wasser gerechnet ... trotz Fluss ... in Zukunft würde ich ein Haus ganz anders betrachten und kaufen. Hinterher ist man halt schlauer. : (

    So viel zum Status. Vielleicht Ihnen nicht, oder den Menschen nicht, mit denen Sie sich umgeben. Die Bekanntheit ist jedoch nur bei fach- und sachkundigen (fachkundigen, sachkundigen) fähigen Fachleuten gegeben. Und genau die brauchen Sie.
    Das würde jetzt ein wenig zu weit führen, hier in diesem Forum eine derartige Vorgehensweise ins Netz zu stellen, dennoch gibt es eine!
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz


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