Kaminofen mit Edelstahlaußenkamin - Abstand zum Nachbarn
BAU-Forum: Kamin und Kachelofen
Kaminofen mit Edelstahlaußenkamin - Abstand zum Nachbarn
Rheinlandpfalz: Wir haben vor 2 Jahren einen Bullerjan mit Außenedelstahlkamin an unserem Anbau angebracht. Natürlich mit Baugenehmigung und vorheriger Rücksprache mit dem Bezirksschornsteinfeger. Nun machen uns die Nachbarn ein Strich durch die Rechnung wegen Geruchsbelästigung. Wir hatten auch schon Ortstermin mit der Bauaufsicht. Wie wird eigentlich der Abstand zum Nachbarn gemessen? Das weiß anscheint noch nicht mal die Bauaufsicht. Es wird von amtswegen behauptet der Abstand sei offensichtlich weniger als 10 Meter. Woher diese Angaben kommen kann ich nicht sagen.
Der Bescheid der Bauaufsicht steht jetzt noch aus.
Der Bescheid der Bauaufsicht steht jetzt noch aus.
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ich bin im Rheinland nicht fit
aber in Bayern gilt zusätzlich zum GrenzAbstand ein Abstand zu nachbarfenstern von 15 m.
am besten als erstes den Kaminkehrer holen und die Vorschriften abklären. -
Kaminkehrer
Wir haben vom Kaminkehrer die Abnahme des Ofens + Außenkamin und vom Bauamt die Genehmigung. In Rheinlandpfalz gilt noch 10 m Abstand zum Nachbarfenster. Doch wie werden die gemessen?
Kaminkehrer sagte Abstand ist OK. Wird die direkte Luftlinie gemessen oder nach einer anderen Methode? -
VDI-Richtlinie
Es gibt eine VDI-Richtlinie für Kleinfeuerungsanlagen.
Danach muss ein Kamin für Festbrennstoff welcher weniger als 10 Meter von einem Fenster oder Tür eines für Daueraufenthalt zugelassenen Raumes liegt "1 Meter über der höchsten Stelle der möglichen Lüftungsöffnung (Tür oder Fenster) liegen"
Schornsteinfeger und Bauämter sind nicht in der Lage das zu begreifen.
Gruß