Der zuständige Elektriker hat die Verdrahtung so gelöst, dass man den Fenstermotor jetzt nur bedienen kann, wenn das Licht im Badezimmer eingeschaltet ist. Es fand also keine Trennung zwischen den Stromkreisen statt. Bei den vorherigen Motoren der alten Fenster war das nicht so.
Ich kann mir schwer vorstellen, dass so eine Vorgehensweise erlaubt bzw. normgerecht ist. Ich bin zwar selbst Elektrofachkraft, jedoch in einem komplett anderen Bereich unterwegs, weshalb ich hier nicht direkt mit "VDE-0100-XXX" ums Eck kommen kann. Es wäre natürlich am leichtesten, wenn man damit argumentieren könnte. Die Handwerker selber sagen "Das gehe leider nicht anders, das müsse so sein."
Mir ist klar, dass hier keine Rechtsberatung erfolgen kann, und ich bin auch nicht auf der Suche danach. Ein Hinweis wo ich selbst suchen kann, reicht mir gerne aus.
Für Hilfe bzw. Unterstützung wäre ich dankbar.