Vorschriften Hausanschlussraum Abstände Gaszähler
BAU-Forum: Installation: Elektro, Gas, Wasser, Fernwärme etc.

Vorschriften Hausanschlussraum Abstände Gaszähler

Hallo Forum, wir möchten eine kleine Kälteanlage für einen Kühlraum in einem Hausanschlussraum installieren. Gibt es in NRW Vorschriften für den Hausanschlussraum (speziell Gaszähler) in öffentl. Gebäuden wie Versicherungen, Kirchen und Bürogebäude die evtl. zu beachten sind. Vorstellbar wären ja Abstände oder das benutzte Kältemittel im System bzw. elektr. Verbraucher im allg. Sogar ein kleiner Haushalts-Kühlschrank der mit R600a ein brennbares Kältemittel betrieben wird. Die Kälteanlage zum Kühlhaus würde mit R513 A betrieben werden welches nicht brennbar ist. Allerdings besteht es zu 50 % aus R1234yf welches bedingt brennbar ist.

Noch zu erwähnen ist, dass die Kälteanlage ja Wärme abgibt. Eine ZU- und Abluft (Zuluft, Abluft) möchte der Betreiber allerdings selbst org.

  • Name:
  • Herr Möller
  1. Versorger fragen

    Foto von Martin G. Halbinger

    Stellen Sie die Frage ihrem örtlich zuständigen Gasversorger. In den Anschlussbedingungen sind meist Abstände und freizuhaltende Flächen genannt (z.B. um gefahrlose Ablesung zu ermöglichen). öffentliche Vorschriften dazu fallen mir jetzt keine ein.

    Im Regelfall sind beides ja dicht verschlossene Leitungssysteme.


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