Strom altes Hausanschlusskabel ölig
BAU-Forum: Installation: Elektro, Gas, Wasser, Fernwärme etc.

Strom altes Hausanschlusskabel ölig

Wir sanieren ein Einfamilienhaus (Baujahr. 1938). Die Elektrische Installation wurde komplett erneuert. Aber das Hausanschlusskabel des Netzbetreibers ist echt antik und zeigt eine ölige Oberfläche (siehe Fotos). Mir wurde gesagt, dass das Kabelblut oder Ölleckage hieße. Trotz der offensichtlich defekten Ölisolierung wurde das Kabel mitsamt des antiken Übergabekasten an die neue Installation angeschlossen. Uns ist das nicht geheuer. Sind unsere Bedenken gerechtfertigt? Muss der Netzbetreiber das Kabel austauschen?

Anhang:

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  • Name:
  • Roland
  1. nicht mein Fachgebiet

    ... soweit ich die Netzbetreiber (in meiner Gegend) bisher "erlebt" habe, sind die eher Bedenkenträger.

    Es sieht zwar "abenteuerlich" aus, nur wenn Dein Versorger das als richtig ansieht, wird es vermutlich richtig sein.

    PS: Bis einschließlich Zähler ist der Versorger "verantwortlich".

  2. kein Problem

    Früher waren Erdkabel mit Fett gefüllt um das Kabel bei der Verlegung biegsam zu halten. Mit den Jahren tritt dieses Fett am Kabelende langsam aus und verflüssigt sich. Wäre das Kabel nicht mit Wandfarbe gestrichen würde man kaum etwas sehen. Bedenklich ist aber die Verlegung überhaupt und die streckenweise fehlende Befestigung. Hier sollte ein Fachmann nacharbeiten. Irgendwer hat hier gemurkst, der Versorger verlegt kein Kabel so, das ist keine kurzschlussfeste Verlegung.
  3. und nun?

    Hallo Herr Kirschner, Danke für die hilfreiche Information. Also muss der Netzbetreiber das Erdkabel an der Wand befestigen? Da es ja nun mal schon gestrichen wurde, können wir das schlecht rückgängig machen. Kann und darf man das wieder überstreichen oder anders ansehnlich machen?
  4. Also ...

    ich sehe da lauter Klemmschellen mit denen das Kabel vor gefühlten hundert Jahren an der Wand fixiert worden ist. Die bogenförmige Verlegung ist zwar heute nicht up to date aber war damals wohl dem biegesteifen Kabel geschuldet.
  5. Viel Lärm um Nichts

    Wie bereits erläutert, haben die damaligen Kabel Fette bzw. Öle enthalten. Die treten im Laufe der Zeit am Kabelende aus und sind unbedenklich.

    Bezüglich der Kurzschlusskräfte besteht auch ohne Befestigung kein Handlungsbedarf. Die Kräfte wirken innerhalb des Kabels und haben keine Auswirkungen nach außen. Also das Kabel wird bei einem Kurzschluss nicht um sich schlagen weil es nicht befestigt ist.

    Man sollte solche Kabel in Ruhe lassen. Wenn sie ständig bewegt werden, kann es zu einem Versagen der Isolation oder des Bleimantels kommen. Das muss aber nicht eintreten.

    Die vorgeschalteten NH-Sicherungen im Bereich von 200 A schalten bei einem Kurzschluss derartig zuverlässig ab, dass man das am Hausanschluss nicht bemerken wird.

  6. Schlaumeiermodus an: zu Beitrag 1. Der Netzbetreiber ...

    Foto von wiki

    Schlaumeiermodus an: zu Beitrag 1. Der Netzbetreiber Schlaumeiermodus an:

    zu Beitrag 1. Der Netzbetreiber ist nur bis zum Hausanschlusskasten verantwortlich.

    zu Beitrag 2: Das Kabel ist nicht mit Fett gefüllt. Es handelt sich um Öl das austritt. Die Isolierung im Kabel besteht aus ölgetränktem Papier. Ist technisch gesehen sehr gut haltbar, wenn es nicht bewegt wird.

    zu Beitrag 5: Richtig ist das bei Kurzschluss eine schnelle Abschaltung erfolgt. Bei Überlast kann es schon mehrere Stunden dauern. Da hätte ich Bedenken, dass das relativ dünne Hausanschlusskabel Schaden nimmt. Daher wird seit Jahren das Hausanschlusskabel so kurz wie möglich ins Haus geführt. Was hier leider nicht der Fall ist.

    Schlaumeiermodus aus.

    Der Stromanschluss ist technisch so erst einmal in Ordnung und es gibt keinen technischen Grund für eine Instandsetzung.

    Sprechen Sie mit ihrem Netzbetreiber ob der Stromanschluss jetzt saniert werden kann. Der Netzbetreiber gräbt sich lieber durch nicht angelegte Gärten. Es erspart Ihnen auch den Ärger wenn der Netzbetreiber ihren Hausanschluss sanieren will und den Garten verwüstet den Sie neu angelegt haben. Wenn mich nicht alles täuscht, ist ihr Gasanschluss nicht mehr in Nutzung. Vielleicht lassen Sie diesen auch gleich entfernen. Viel Erfolg.

  7. Hallo wiki im Schlaumeiermodus

    Was in den Bildern zu sehen ist, ist der Hausanschluss. Die Verantwortung des Versorgers endet erst im Zähler.
  8. Kann man wenigstens Optik optimieren?

    Foto von wiki

    Netzbetreiber war da gewesen. Er meint, es wäre ein gutes Zeichen, wenn Öl austritt, denn dann wäre noch welches drin! Es hätte schon Fälle gegeben, wo sich Öllachen auf dem Boden gebildet haben. Da wären sie dann aktiv geworden.

    Also soll alles so bleiben wie es ist. Aber es sieht optisch für Laien nicht richtig vertrauenserweckend aus und das Haus soll vermietet werden. Welche Möglichkeiten gibt. Kann man über die Ölpampe darüberstreichen, und wenn ja, welche Farbe ginge überhaupt? Oder gibt es andere Möglichkeiten?

  9. Nein  -  lasst es so.

    Schreiben Sie in den Mietvertrag rein, dass der Mieter vom Kabel des Energieversorgers die Finger lassen soll.

    Für die gesamte Haustechnik-Installation (Gas, Wasser, Strom, etc.) innerhalb des HAR gilt mietvertraglich ein grundsätzliches Umbau- und Bearbeitungsverbot jeglicher Art. Instandhaltungsmaßnahmen sämtlicher Art werden ausschließlich durch bzw. im direkten Auftrag des Vermieters ausschließlich durch Fachfirmen ausgeführt.

  10. Verantwortung des Netzbetreibers

    Ich vermute, die Verantwortung endet am Hausanschlusskasten mit seinen Sicherungen, gerne Panzersicherung genannt.

    Das Kabel zum Zähler, auch die Geräte vor dem Zähler, werden vom Kunden in Auftrag gegeben und bleiben Eigentum des Kunden, der aber nicht darüber frei verfügen darf. Die Leitung und die Geräte bis zum Zähler bleiben plombiert.

    Auch bei einem Baustromverteiler muss der Kunde das Anschlusskabel zur Verfügung stellen, kann es anschließend behalten und muss es bei einem Schaden instand setzen.

  11. Stichwort TAB 2019

    Foto von wiki

    In der TAB 2019 (Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz) auf Seite 22 sind die Regelungen zur Eigentumsgrenze zu finden. Die TAB 2019 hat jeder Netzbetreiber auf seiner Internet-Seite zu veröffentlichen.

    Fazit aus der TAB die Verantwortung des Netzbetreibers endet tatsächlich an den Hausanschlusssicherungen. Für die Leitung zum Zähler ist der Hauseigentümer zuständig.


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