Farbe auf imprägnierte Gipskartonplatte durch Spritzwasser beschädigt
BAU-Forum: Innenwände
Farbe auf imprägnierte Gipskartonplatte durch Spritzwasser beschädigt
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Hier
sollten Sie (im Sinne des Vermieters) nur im Sitzen geduscht haben (dürfen). -
Der Hausmeister möchte eine Firma beauftragen und die komplette Wand und Isolierung erneuern zu meinen Kosten.
... mit welcher Begründung wenn doch nur Anstrichschäden vorhanden sind?Grundsätzlich ist natürlich klarzustellen, dass die Abdichtung dieser Wanne im gegenwärtigen Zustand nur für Badebenutzung und NICHT für Duschnutzung ausgelegt ist. Der Brauseschlauch ist NICHT zur Duschnutzung gedacht, sondern zum Ausspülen der Wanne.
Wenn Sie keine Dusche haben, dann sollten sie den Vermieter auffordern die Abdichtung der Wände oberhalb der Wanne bis ca. 2 m über Wanne zu erhöhen, um ein Duschen in der Wanne zu ermöglichen (sollte auf Kosten des Vermieters erfolgen). Sowas gilt heutzutage als zeitgemäße typische Nutzung einer Wanne wenn keine Dusche in der Wohnung vorhanden ist. Einen Vorhang oder eine Faltduschwand kann ja nachgerüstet werden (meist Mieterkosten).
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alter des Bades
es sieht schon etwas älter aus ...und wer hat die Armatur, und den Duschschlauch angebracht ...
Abdichtung, und ein Schutz dieser (Meist Fliesen) müsste min. 20 cm über der Höhe des Duschschlauchs (den das ist die übliche Nutzung von dem Teil, oder wurde ihnen schriftlich was anderes mitgeteilt) betragen ...
Somit, wenn es so schon war ... Planungsfehler ...