Architekt rechnet einfach nach Stunden ab, ohne vorherige Absprace
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Architekt rechnet einfach nach Stunden ab, ohne vorherige Absprace

Hallo,
seinerzeit habe ich mich mit meinem Architekten getroffen und eine Nutzungsänderung einer gewerblich Halle zur Wohnnutzung besprochen. Hier wurde ein Erfolg zugesproche. Er legte los. Beantrag/Nutzungsänderung usw. Schlussendlich Ablehnung und eine Rechnung auf Stundenbasis zu 75 € die Stunde. Relativ teure Angelegenheit. Darf er das? Umbaukosten wären ca. 50000 € gewsesen.
Also Danke.
  • Name:
  • Rene
  1. Zwei Fragen ...

    Zwei Fragen die man trennen muss:
    1. Darf der Architekt nach Stunden abrechnen?
    Nein, darf er nicht. Bei anrechenbaren Kosten über 25.565 € muss der Architekt nach HOAIAbk. abrechnen, wenn die erbrachten Leistungen in der HOAI beschrieben sind. Besteht keine schriftliche Vereinbarung, so ist der Mindestsatz abzurechnen.
    => Gilt übrigens auch bei Leistungen nach Zeitaufwand, § 6 HOAI 1996/2002, Mindestsatz = 31 bis 38 €.
    2. Darf der Architekt überhaupt eine Rechnung stellen?
    Hier wird die Sachlage schon komplexer und sollte eher mit einem Fachanwalt als in einem Forum diskutiert werden. Prinzipiell schuldet der Architekt eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung. Da der Antrag abgelehnt wurde, hat er sein werkvertraglich gesetztes Ziel nicht erreicht. Welche Gründe dabei aber mit hineinspielen und ob er die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt bekam, lässt sich hier momentan nicht nachvollziehen.
  2. Nach Stunden

    Nach Stundenaufwand könnte er vielleicht Leistungen abrechnen, die über den Planungsauftrag hinausgehen, z.B. eine Bestandsaufnahme und das Anfertigen von Bestandsplänen, allerdings ohne schriftliche Vereinbarung über die Höhe von Stundensätzen nur zu den Mindestsätzen, wie von Herrn Wolz erläutert.
    Anwaltliche Beratung vorausgesetzt könnten Sie die Rechnung als nicht prüffähig zurückweisen und die Vorlage einer genehmigungsfähigen Planung verlangen.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN