Summe der anrechenbaren Kosten höher als Gesamtbaukosten?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Summe der anrechenbaren Kosten höher als Gesamtbaukosten?

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben bei einem Architekten die Leistungsphasen 1-4 zur Planung eines Einfamilienhaus beauftragt und befinden uns gerade in LPAbk. 2. Die Höhe der Baukosten beträgt gemäß der Kostenschätzung nach DINAbk. 276 ca. 370.000 € inkl. MwSt.
Von unserem Architekten (HOAIAbk., Honorarzone III, mittlerer Honorarsatz) wurden wir nun mit einer Rechnung i.H.v. 11.200 € für LP1 und LP2 überrascht. Bei einer Durchsicht der Rechnung stellten wir fest, dass so gut wie alle Kostengruppen wie z.B. Abwasser, Wasser, Heizung, Tragkonstruktionen u.v.m. mehreren Grundleistungen (Gebäudeplanung, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung) zugeordnet wurden. Ein Aufaddieren sämtlicher anrechenbaren Kosten ergibt dann insgesamt einen Betrag von über 515.000 € (ohne MwSt!)  -  das sind ca. 150.000 € mehr als die geschätzten Baukosten unseres Hauses! Daraus errechnet sich dann auch die aus unserer Sicht deutlich überhöhte Rechnung.
Meine Fragen: Seid Ihr auch der Meinung, dass hier etwas schief läuft und die Rechnung zu hoch ist, oder hat das alles seine Richtigkeit? Dürfen Kostengruppen mehrfach gezählt und auch berechnet werden? Ehrlich gesagt, hatte ich mit einer Rechnung von weniger als 4.000 € gerechnet ...
Vielen Dank fürs Durchlesen  -  ich bin auf Eure Meinungen gespannt.
Schöne Grüße
Oliver
  • Name:
  • Oliver
  1. Das kommt darauf an, ...

    Das kommt darauf an, womit der Kollege beauftragt war. Ihren Angaben nach klingt es, als wäre der Architekt mit
    a) dem Entwurf und der Planung nach Teil II HOAIAbk.
    b) der Tragwerksplanung nach Teil VIII HOAI
    c) der Technischen Ausrüstung nach Teil IX HOAI
    beauftragt. Wenn dem so ist, so ergeben sich für jede dieser Leistungen andere anrechenbare Kosten (bitte nicht zusammenzählen!), nach denen jeweils das Honorar zu ermitteln ist. So kann es durchaus zu der genannten Honorargesamtsumme kommen.
  2. Vielen Dank für die Antwort  -  aber ich habe da noch eine weitere Frage ...

    Vielen Dank für Ihre Antwort!
    Eine Frage bleibt jedoch: Nach allem, was ich bislang von Architektenhonoraren gehört habe, belaufen sich diese bei neuen Bauvorhaben auf ca. 10 % der Gesamtbausumme (in unserem Falle also 37.000 EUR). Für LP1 und LP2 zusammen werden von diesem Honorar 10 % fällig, was somit 3.700 € wären  -  meinetwegen ca. 4.000 EUR, wenn Nebenkosten/Steuern noch hinzugerechnet werden.
    Sie schreiben weiter: "bitte nicht zusammenzählen". Allerdings wurde unser Architektenhonorar auch dadurch berechnet, dass z.B. die 11.000 € für Heizung (Kostengruppe 3.2.3) sowohl für die Gebäudeplanung, wie auch für die Tragwerksplanung, wie auch die Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 2, den anrechenbaren Kosten hinzugefügt wurde und somit *dreifach* in die Honorarberechnung eingegangen ist!
    Wie kann es also zu so einer Kostenexplosion um den Faktor 2.5 kommen? Für das gesamte Bauvorhaben haben wir mit maximal 37.000 € Architektenhonorar gerechnet  -  wenn wir jetzt die Honorarforderungen extrapolieren, kommen wir bei einem Bauvorhaben i.H.V. 370.000 € auf über 70.000 € *zusätzliches* Architektenhonorar! Das ist doch eindeutig zu viel, oder?!?
    Schöne Grüße
    Oliver
  3. Die 10 % ...

    Die 10 % beziehen sich auf die unter a) angeführten Leistungen. b) erbringt in der Regel der Statiker und c) der Haustechnikplaner. Wenn der Architekt diese Leistungen mit übernimmt, steht ihm dafür das entsprechende (zusätzliche) Honorar zu.
  4. Egal welches Honorar ihm zusteht ...

    Egal welches Honorar ihm zusteht so verstehe ich eines nicht ganz:
    Die Kostenschätzung des Kollegen ergab € 370.000 für ein Einfamilienhaus. Das ist ein ordentlicher Preis, dafür kriegt man was solides hingestellt.
    Nun kommt die Honorarforderung, die rückgerechnet € 510.000 ergeben.
    Heißt dies nun, dass bei der ersten KS (370 T€) einiges gefehlt hat?
    Das nämlich fände ich eher unfein.
    Und 510 T€ für ein Einfamilienhaus ist schon fürstlich.
    Bevor es hier weitergeht würde ich erstmal Aufklärung verlangen, was denn nun der ganze Spaß kosten soll.
    Gruß
    Thomas Bock
  5. Lieber Herr Bock, ...

    Lieber Herr Bock, was erzählen Sie denn da? Davon war doch nie die Rede. Der Bauherr hat die anrechenbaren Kosten von drei separaten Leistungen addiert und kommt so auf die 515.000 €. Viel wichtiger zur Beurteilung wäre es, wenn uns Oliver die einzelnen anrechenbaren Kosten und die darauf entfallenen Honorare nennen würde. Dann könnte man eher eine Aussage zur Höhe der Rechnung treffen.

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