Anteil der Werkplanung an den Gesamtkosten - bei uns ca. 12 %
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Anteil der Werkplanung an den Gesamtkosten - bei uns ca. 12 %
Hallo, wir sind aktuell in der Planung unseres Mini-Reihenhauses (3 Spänner). Das Haus ist 3 geschossig, 4,6 m * 10 m groß. Das Haus wird zum Festpreis gebaut (189.000 € darin enthalten sind 9.450 € für Werkplanung/Vorabzüge). Hinzu kommen 7.500 € für die Eingabeplanung und weitere 7.500 € Honorar für die Werkplanung. Dies bedeutet 24.450 € für die Werkplanung eines 180.000 € Hauses. Insbesondere der Architekt berücksichtigt nicht einmal unsere Wünsche, sondern beharrt auf seinem Standardplan. Können wir hier irgendetwas tun oder sind wir zur Zahlung von 12 % für die Werkplanung verpflichtet? Danke, Barbara
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Moment mal!
Zunächst: Sind das Netto- oder Bruttobeträge (Nettobeträge, Bruttobeträge)? .
Warum gibt es denn zweimal die Werkplanung? Einmal im Komplettpreis und einmal für den Architekten separat? Verstehe ich nicht ganz!
Und wie kommt der Architekt auf seine Beträge? Bei 179.550 € Bruttobaukosten (die Werkplanung mit 9.450 € gehört ja nicht zu den anrechenbaren Kosten ...!) komme ich für die Leistungsphasen 1 bis 4 HOAIAbk. (Grundlagenermittlung bis Genehmigungsplanung) auf brutto 6.038 € und für die Werkplanung (Leistungsphase 5 HOAI) auf brutto 5.591 €. Dabei habe ich den Mittelsatz angesetzt. Dazu kommen noch die Nebenkosten. Nicht berücksichtigt habe ich eine Minderung nach § 22 HOAI, die nach Ihrer Beschreibung ("Mini-Reihenhaus", "berücksichtigt nicht einmal unsere Wünsche, sondern beharrt auf seinem Standardplan") eventuell anzuwenden wäre.
Was steht denn im Vertrag und wie viele Verträge gibt es denn?