Steht dem Architekt überhaupt das Honorar zu?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Steht dem Architekt überhaupt das Honorar zu?

Hallo,

vor ein paar Jahren, als wir unser Haus kauften planten wir eine Gaube in Obergeschoss und einen Anbau mit einem Ziegeldach im Untergeschoss. Aus zeitlichen Gründen konnte nur die Gaube errichtet werden. Jetzt möchten wir den Anbau machen lassen mit kompletter Dacheindeckung für ganze Dach, weil es für uns wirtschaftlicher ist. Doch in der Zwischenzeit hat es sich heraus gestellt, dass die Gaubenfenster zu groß sind bzw. zu niedrig eingesetzt wurden. Die Dachdecker, hier waren mehrere Firmen, können nicht wie geplant das Dach neu eindecken, weil sonst die Gaubenfenster sich nicht mehr öffnen lassen würden. Deshalb und weil wir nur Ärger mit dem Architekten hatten, es liegen mehrere Gründe vor, haben wir das Honorar noch nicht gezahlt. Der Architekt hat einen Anwalt eingeschaltet. Der Anwalt behauptet, dass vor ein paar Jahren, als wir das Haus kauften, siehe oben, und wir den Architekten zwecks der Gaube und dem Anbau mit Dach beauftragten, eine Volleindeckung des Dachs nicht geplant war. Meine Fragen: Muss der Architekt das Dach so planen, dass auch jederzeit eine Volleindeckung des Dachs richtig gewährlesitet ist, sodass die Dachdeckerfirmen ohne jegliche Probleme die Eindeckung des ganzen Dachs ausgeführen können. Hätte er das bei seiner Planung usw. beachten müssen oder nicht?

Danke im Voraus

  • Name:
  • elfe
  1. Keine Rechtsberatung ...

    Sie brauchten einen Sachverständigen für das Dachdeckerhandwerk, der genau diese Frage prüft und bewertet, danach können Sie mit dem Ergebnis zu ihrem Anwalt gehen und der kann für Sie streiten. Grundsätzlich hat ein Architekt Anspruch auf Honorar, wenn er für Sie Planungsleistungen erbracht hat und grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Korrektur von Planungsfehlern. Ob tatsächlich Plnungsmängel vorliegen, können nur Fachleute nach Ortstermin und Kenntnis aller Details beantworten.

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