Entgangener Gewinn für Architekt?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Entgangener Gewinn für Architekt?

Es geht um die Verlängerung einer bestehenden Doppelgarage um ca. 3 m sowie die Isolierung des dahinterliegenden Hauses (nur des Teiles, der sich unter dem Erdreich befindet) + die Erneuerung einer bestehenden Treppe am Haus (mit 10 Stufen).

Lt. Architekt wurden die Kosten für die Renovierung auf 45.500 € netto geschätzt. Daraufhin wurde ein Honorarvertrag abgeschlossen (Abeitsschritte Grundlagenermittlung  -  Objektbetreuung und Dokumentation).

Das Baugesuch wurde vorbereitet, die Baugenehmigung auch erteilt. Es ging eine Ausschreibung mit LVAbk. an 10 Firmen. Der Rücklauf war spärlich, nur 2 Firmen boten an, keine der Firma nahm eine Vorortbesichtigung vor. Viele Firmen klagten über das aufwändige LV. Das günstigste Angebot lag bei 59.000 € netto, das teuerste bei 73.000 € netto, allerdings ohne Treppe und Geländer, ohne Garagentore, was separat durch Landschaftsgärtner und Schlosser noch hinzugekommen wäre.

Für die Architektenleistung wurden inkl. MwSt. 7400 € als Abschlagzahlungen bereits bezahlt. Zusätzlich weitere 950 € für Erstellung des Lageplans, 1550 € für die Statik und 500 € an das Baurechtsamt, also in Summe 10400 €.

Da die Kosten für die 3 m Garagenverlängerung nun aus dem Ruder liefen (mit Treppe, Geländer und Terrasse dann auf über 80.000 € gekommen wären), wurde beschlossen, die Garage so zu belassen, wie sie ist.

Daraufhin schickt der Architekt eine Rechnung über weitere 2600 € für entgangenen Gewinn.

Unserer Meinung ist das nicht gerechtfertigt, da seine Schätzung der Baukosten viel zu niedrig war und wir bei Beträgen von 80.000 € das ganze gar nicht in Angriff genommen hätten. Außerdem war er nicht in der Lage, genügend Angebote zu generieren, um eine wirtschaftlich angemessene Lösung zu präsentieren.

Wir haben also über 10.000 € ausgegeben, um zu erfahren, dass eine wirtschaftliche Verlängerung unserer Garage nicht möglich ist.

Müssen wir dem Architekten den entgangenen Gewinn nun auch noch erstatten?

  • Name:
  • Schnabel
  1. Mal der Reihe nach ...

    1) Darauf, wie viele Angebote zurückkommen, hat der Architekt keinerlei Einfluss!

    2) Wer hat die Firmen vorgeschlagen, dass die über ein "aufwändiges" LVAbk. jammern. Firmen, die öfter mit dem Architekten zusammenarbeiten, wissen, wie der tickt.

    3) Sie haben frei gekündigt, dass ist Ihr gutes Recht. Dann ist es aber auch das gute Recht des Architekten, seinen entgangenen Gewinn geltend zu machen. Ob die Summe gerechtfertigt, zu hoch oder auch zu niedrig ist, kann man so nicht sagen!

    4) Sollte der Kollege die Kosten deutlich zu niedrig geschätzt haben; so niedrig, dass nie eine Chance bestand, die zu realisieren, dann könnte er schadenersatzpflichtig sein. Aber eben könnte!

    Denn Sie haben ihm ja anscheinend keine weitere Chance gegeben, seine Leistung auf die eine oder andere Art so weit nachzubessern, dass das Projekt im Rahmen der geschätzten Kosten (+ zulässige Toleranz) umzusetzen gewesen wäre.

    Sie haben sich da durch den (anscheinenden) Verzicht auf Aufforderung zur Nachbesserung und die freie Kündigung in eine sehr unglückliche Position gebracht, sollte überhaupt ein Mangel am Architektenwerk vorgelegen haben!


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