Zahlung letzter Rate durch Rechtsanwalt gefordert ohne Fertigstellung seit 2,5 Jahren
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Zahlung letzter Rate durch Rechtsanwalt gefordert ohne Fertigstellung seit 2,5 Jahren

Guten Tag,

wir haben im September 2010 einen Bauträger mit der Sanierung eines Reihenhauses beauftragt. Im Dezember war das Objekt bezugsfertig, jedoch blieben insgesamt 10 Mängel offen bzw. nicht fertiggestellt. Über Monate hinweg war der Bauträger nicht mehr erreichbar. Im Juni 2011 wurden einige aufgezählte Mängel plötzlich behoben. Wir stellten schriftlich eine Frist von zwei Wochen zur Fertigstellung. Daraufhin meldete sich niemand, sodass wir im Juli 2011 eine Kündigung per Einschreiben Rückschein versandten und deutlich machten, dass wir die letzte Rate von 5 % für die eigentliche Fertigstellung einbehalten. Dieses wurde nie abgeholt und kam an uns zurück.

Einige Arbeiten führten wir selbstständig durch, andere wurden bis heute nicht erledigt.

Zwei Jahre später, im Juni 2013 erhielten wir ein Schreiben des Bauträger mit der Schlussrechnung und der Forderung von ca. 70 % der letzten Rate, da wir uns günstigere Fliesen ausgesucht hatten als zuvor im Bemusterungswert berechnet.

Daraufhin verwiesen wir auf die nicht stattgefundene Fertigstellung und forderten eine Stornierung der Rechnung.

Heute rief der Anwalt des Bauträger an, kündigte ein Schreiben an und bemerkte, dass sich der Bauträger auf eine Reduktion der letzten Rate um etwa 50 % einließe; diese aber fordert.

Wie sollen wir vorgehen?

Vielen Dank für ihre Hilfe!

  • Name:
  • Meier
  1. Bezahlen!

    Die Kündigung ist nie beim Bauträger angekommen und wenn, wäre sie zu 99,9999 % jur. nicht haltbar gewesen, die Kündigung somit unwirksam! Sie haben die Mangelbehebung gegenüber dem Bauträger auch nicht betrieben (in der Meinung, es sei gekündigt). Für dei von Ihnen ausgeführten Arbeiten könne Sie nichts einbehalten (da nicht formvollendet gekündigt). Sie können EVTL. nur noch im Gegenzug die nicht behobenen Mängel anmahnen. Einbehalten können Sie dafür (wenn überhaupt) nur max. das Doppelte der Ortsüblichen für die Mangelbehebung. Aber klären Sie das diesmal mit einem Baurechts-RA ab, bevor Sie in die nächste Falle laufen.
  2. Zahlung nicht erbrachter Leistung?

    Als Architekt ist Ihnen natürlich an den Zahlungen der Bauherren gelegen. Doch weshalb sollten wir für Leistungen zahlen die nicht erbracht wurden? Die Mängel führten wir bereits im Juni 2011 auf, woraufhin ein Teil behoben wurde, der Rest jedoch bis heute unbedacht blieb. Somit ist eben die Fertigstellung noch offen, bei der die Zahlung der letzten Rate von 5 % vorgesehen ist.
  3. Woher wollen Sie wissen ...

    was als Architekt mein Interesse ist? Ich habe Ihnen entlang der gültigen Rechtslage und dem, was aus Ihrem Beitrag zu entnehmen war, geantwortet. Nehmen Sie sich einen Juristen (Baurecht), der wird Ihnen ähnliches erzählen. Oder machen Sie, was Sie für richtig halten und lassen es sich dann von einem Richter erklären  -  kostenpflichtig.
  4. Fehler übearall

    Hier wurden von beiden Seiten Fehler gemacht und vor allem der Ablauf nicht protokolliert. Der Bezug des Hauses dürfte als Abnahme gewertet werden, die 10 Mängel als nicht schwerwiegend. Sinnvoll wäre eine neutrale Bewertung der Schlusszahlung und ein Ausgleich ohne Gericht und Verzugszinsen. Wenn im Vorfeld schon große Abschläge angeboten werden so wird das noch mehr zu Ihren Gunsten. Eventuell ist Geld für einen Gutachter sinnvoll angelegt. Ein großer Vorteil wäre es einen Vertragsbruch zu beweisen, das könnte schon durch den Zeitablauf möglich sein was als Verzicht auf die Schlusszahlung zu werten ist. Es geht jetzt auch um Verjährung. Gruß
  5. Ein Einschreiben, das nicht abgeholt wird

    gilt als zugegangen.

    Wenn die Anschrift etc. richtig waren, ist die Kündigung damit wirksam. Ob eine Kündigung sinnvoll war, ist eine andere Frage.

    Wenn es anders wäre, würden alle Einschreiben nie abgeholt.

    Je nach Höhe des Betrages sollten Sie sich das von einem fachkundigen (!) Anwalt, erläutern lassen. Sonst zahlen Sie meinetwegen mit dem Zusatz "Schlussrechnung".

    " Daraufhin meldete sich niemand, sodass wir im Juli 2011 eine Kündigung per Einschreiben Rückschein versandten und deutlich machten, dass wir die letzte Rate von 5 % für die eigentliche Fertigstellung einbehalten. Dieses wurde nie abgeholt und kam an uns zurück. "

  6. Kommen nicht genug Fragen ...

    dass Sie jetzt schon ein Jahr alte Stränge volltexten müssen?

    Schreibzwang?


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