STATIK NICHT BEZAHLT
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

STATIK NICHT BEZAHLT

Hallo

ich habe durch einen dritten einen Auftrag erhalten eine Statik zu rechnen. Es ist ein Sonderbau. Die Statik wurde durch einen Prüfstatiker geprüft und freigegeben die Geprüften Unterlagen habe ich wieder erhalten. Der Bauherr will nicht bezahlen! Ich habe leider keinen Vertrag uterschrieben da ich mich auf meinen Kollegen verlassen habe (er hat auch kein Geld bekommen). Die erste Rechnung die ich rausgeschickt habe (was mündlich vereinbart wurde) hat er nicht akzeptiert! Da habe ich eine zweite reduzierte rausgeschickt und die hat er auch nicht bezahlt. Die arbeiten sind im vollen Gange Bodenplatte ist bereits betoniert. Jetzt weiß ich nicht was ich machen darf und machen kann, und benötige eure Hilfe.

Vielen Dank im Voraus

Aleks

  • Name:
  • Aleksandar Cvejic
  1. Aleksandar Cvejic

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    also Aleksandar Cvejic nicht lange rumfackeln, zu einem Rechtsanwalt für Baurecht gehen und durch diesen das Geld einfordern
  2. Zuerst mal Vertragsverhältnisse klarstellen!

    Foto von wiki

    Egal ob mündlich oder schriftlich, es gibt quasi einen Vertrag. Sie haben eine Leistung erbracht und haben dafür ein Honorar zu bekommen. Von wem wurde diese Leistung (Statik) aber beauftragt? Vom Architekt? Vom Baubetreuer? Von der Generalunternehmerin? Was hat "der Dritte" gesagt, wer Ihre Rechnung zahlen wird? Im Zweifelsfall müssen Sie "ihrem Kumpel" ein Mahnverfahren anhängen und ihn verklagen und der muss die Kohle dann beim Bauherren eintreiben, wenn Sie nur Subunternehmer des Architekten waren.
  3. Das schöne an schriftlichen Verträgen ist,

    Foto von wiki

    dass sie jeder lesen kann. Das blöde an ihrem Vertrag ist, dass noch nicht mal klar ist, mit wem Sie den Vertrag geschlossen haben. Da wird ein Anwalt auch erstmal stolpern. Beantworten Sie folgende Fragen: 1.) Wer hat ihnen gesagt, dass Sie die Statik rechnen sollen? 2.) Wer hat ihnen die dafür nötigen Planungsunterlgen zur Verfügung gestellt? 3.) Um welche Honorarsumme hanelt es sich? Konnte der Auftraggeber davon ausgehen, dass Sie diese Statik kostenlos als Akquise verschenken, um später beim Auftraggeber an lukrative Folgeaufträge zu gelangen? 4.) Wer hat von Ihnen die Statik-Unterlagen direkt erhalten? 5.) Gibt es Schriftverkehr (Emails, Faxprotokolle) über die Arbeit an der Statik?

    Aus der Beantwortung dieser Fragen wird hoffentlich erstmal klar, wer die Statik bei Ihnen in Auftrag gegeben hat und wer die Statik bei Ihnen bezahlen muss.

    Davon abgesehen sollte es Ihnen eione Lehre sein! Nur wer schreibt, der bleibt. Verträge schließt man zwar nicht mehr mit Blut, aber Tinte wiegt vor Gericht mehr als ein Handschlag.

  4. Es geht weiter

    Hallo,

    es sieht jetzt so aus ich werde jetzt den Bauherren nochmals schriftlich auffordern die Leistung zu bezahlen und ihm eine Frist setzten! Wenn er nicht bezahlen sollte ziehe ich die Statik beim Bauamt zurück was zu einem Baustopp führen wird. Ich gehe nicht davon aus das er eine neue in Auftrag geben wird (Prüfstatiker) so ist er gezwungen zu bezahlen. Vielen Dank für eure Hilfe. werde berichten was passiert ist.

    Gruß Aleks

  5. klappt das?

    Wenn der Prüfstatiker die Statik schon hat und geprüft hat und bereits gebaut wird? Kann man dann nachträglich die Statik zurück holen und allen Beteiligten erfolgreich deren weitere Nutzung untersagen?
  6. Sehr geehrter Statikersteller, mein Tipp wäre, zuerst ...

    Sehr geehrter Statikersteller, mein Tipp wäre, zuerst Sehr geehrter Statikersteller, mein Tipp wäre, zuerst alle Grundlagen abzuklären. Gerade wenn Sie zum Anwalt gehen sollten Sie den Fall so weit wie möglich aufbereiten, dann können Sie auch über die Kosten u.U. verhandeln. Also wer hat wem welchen Auftrag erteilt? Woher bekamen Sie die Grunddaten/Pläne? Was haben Sie schriftlich? Gibt es Emails, Faxe oder Briefe die Ihre Beauftragung bestätigen können? Haben Sie Zeugen oder andere Beweismittel? Zwar gilt grundsätzlich, dass auch ein mündlicher Vertrag binden ist (es gibt auch Ausnahmen), aber es ist schwer diesen Vertragsschluss zu beweisen. An Ihrer Stelle würde ich versuchen mich mit dem Statiker zusammenzutun und den Auftraggeber gemeinsam anzugreifen.

    Ich hoffe dies hilft Ihnen etwas weiter. Meine Ausführungen können eine fundierte Rechtsberatung leider nicht ersetzen.

    Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt N. Kashlan (http://www.kashlan.de )


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