Architekt wirft Bauherr Übereifer vor - droht mit Infragestellung der vereinbarten Honorargrundlage
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Architekt wirft Bauherr Übereifer vor - droht mit Infragestellung der vereinbarten Honorargrundlage
wir haben mit unserem Architekten ein Problem. Meine Frage nun, gehen wir falsch an die Sache heran oder befindet sich unser Architekt im Irrtum?
Wir haben den Architekten nach LPAbk. 1 - 9 200.000 € (Kostengruppe 300-500) mit dem Bau einer Doppelhaushälfte beauftragt.
Die erste schriftliche Kostenermittlung sieht wie folgt aus: Baukosten 231.000 zzgl. 35.000 Baunebenkosten. Hierüber gab es bereits ein "Kritikgespräch", das Haus wurde jedoch ohne weitere Änderungen dann beauftragt. Wir hatten die Hoffnung, an der ein oder anderen Stelle noch etwas einsparen zu können.
Ja, jeder der bereits gebaut hat wird an dieser Stell lächeln - wir inzwischen auch.
Mit den Mehrkosten von 35.000 haben wir uns inzwischen abgefunden. Glücklicherweise sind wir in der Lage diese aufzufangen, befinden uns sogar inzwischen bei 45.000 (Endstand!)
Nun zum eigentlichen Problem:
Wir haben uns für den Bau mit einem Architekten entschieden, weil wir - entgegen bei einem Bauträgermodell - mitwirken wollen. Schließlich ist es unser Haus.
Unser Architekt weigert sich jedoch von seinen Standardausschreibungen abzuweichen, dies würde den Kostenspiegel verfälschen. Somit schreibt er die einzelnen Gewerke aus und wenn der Vergabevorschlag vorliegt ziehen wir los und sprechen mit den Handwerkern. Beauftragen dann den, der unsere (!) Wünsche am besten/kostengünstigsten umsetzen kann.
Bei diesen Gesprächen ist der Bauleiter logischerweise nicht zugegen. Er erhält dann mit der Beauftragung eine Gesprächsnotiz inkl. Der Auflistung unserer Wünsche.
Eine direkte Anweisung an die Handwerker erfolgt nicht.
Wir schauen auch öfter auf der Baustelle vorbei und leiten schriftliche Vermerke an unseren Bauleiter weiter, sofern die erforderlich ist. So z.B. bei einem falschen Lampenauslass an der Decke, falscher Platzierung der Außenzapfstelle etc.
Einzige Ausschreibung die noch fehtl: Außenanlage - alle anderen Gewerke sind beauftragt. Sanitär fängt nächste Woche mit der Rohmontage an.
Nun ereilt uns folgende E-Mail:
" ... bei allem Verständnis für Ihren Übereifer müssen wir leider feststellen, dass der Bearbeitungsaufwand Ihrer Anliegen, welche Sie uns zwischenzeitlich fast täglich in seitenlangen Faxen übermitteln, nichts mehr mit einer üblichen Bauabwicklung einer Standard-Doppelhaushälfte zu tun hat und weit darüber hinausgeht. Planung und Durchführung eines geordneten und effektiven Bauablaufes sind hierdurch ebenfalls in Frage gestellt. Auch ist es für uns immer wieder erstaunlich, welchen Umfang an Problemstellungen Sie selbst generieren. Dies haben wir in dieser Form noch nicht erlebt.
Mehr als ärgerlich ist es, dass Sie trotz zigfacher Bitte um Unterlassung immer wieder mit den Handwerkern ohne jede Erfordernis in die Diskussion bautechnischer Details eintreten und hieraus Schlussfolgerungen ableiten und Ausführungsfestlegungen in den Raum stellen, welche dann von uns wieder mit entsprechendem Aufwand geradegerückt werden müssen.
Wir möchten Sie bitten, mit Herrn XXXXX zu besprechen, wie nunmehr kurzfristig zu einem Abschluss der Bemusterungen und endgültigen Ausführungsfestlegungen gelangt werden kann, damit Ihr Objekt nach Wetteraufgang schnellstmöglich fertiggestellt werden kann.
Bis dahin müssen wir uns vorbehalten, die vereinbarte Honorargrundlage in Frage zu stellen ... "
Auch wenn nach dieser Email der Eindruck entsteht, wir würden täglich unsere Wünsche ändern, Handwerkern Anweisungen erteilen etc. ... dem ist nicht so.
Wir wollen auch weiterhin aktiv am Hausbau teilhaben und nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Nach dieser Email stellt sich die Frage, wie wir vorgehen sollen.
Weder schriftliche, noch mündliche Erläuterungen/Gespräche führen zu einem Ergebnis.
Zwischenzeitlich haben wir auch mit den Handwerkern (alle Handwerker = Empfehlungen unseres Architekten) gesprochen. Dort versteht man auch nicht, weshalb immer mit den "Standard-Ausschreibungen" gearbeitet wird. Unser Mitwirken wird von Seiten der Handwerker als angenehm empfunden, da wir exakt wissen, was wir wollen und darüber hinaus einmal getroffene Entscheidungen auch Bestand haben ...
Wäre es ratsam vorsorglich einen Anwalt einzuschalten (Aufgrund der angedrohten Honoraränderung? Oder ist es wirklich falsch, dass wir uns dafür interessieren, wofür wir unser Geld ausgeben?
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Bauen braucht vertrauen
Hallo,
Sie haben sich einen unabhängigen Fachmann hinzu geholt, der dafür bezahlt wird, dass er IHRE Interessen vertritt. Es scheint aber ein graues Schaf zu sein, was Sie da beauftragt haben
Sie hätten spätestens reagieren sollen, als Ihre speziellen Wünsche nicht umgesetzt wurden. Die Leistungsbeschreibung ist genau dafür da, die konkrete Ausführung festzulegen. Je genauer dies im Vorfeld geschieht, desto sicherer können die Unternehmer kalkulieren und desto genauer steht das Endergebnis fest. Bei so erheblichen Kostenüberschreitungen kann und muss man dann entsprechend gegen steuern.
Sie sollten schnellstens das Gespräch suchen und eine Klärung herbei führen. Es ist selbstverständich Ihr gutes Recht, Ihre Baustelle zu besuchen. Wenn dabei Fehler festgestellt und angezeigt werden, so sollte der Architekt dafür dankbar sein.
Wahrscheinlich wird Ihnen nichts anderes übrig bleiben, als, unter Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes, den Vertrag zu lösen oder nach dem Motto "weiter so" zu Verfahren.
Mit freundlichen Grüßen -
Honorargrundlage
Warum sollte Frau L. den Vertrag lösen? Die HOAIAbk. ist auf den Leistungsumfang ausgerichtet und nicht auf die Größe der Mitwirkung des Bauherrn. Natürlich ist der Umfang der Arbeiten abhängig von den Kenntnissen, Fähigkeiten, Beteiligung, Sorgfalt usw. von Bauherrn und Handwerkern - aber das geht nicht in die Honorarermittlung ein.Bestenfalls können die Vertrauensgrundlagen der Zusammenarbeit mit dem Architekten gestört sein - und zwar von beiden Seiten. Aus der Anfrage Frau L. ist zu vermuten, dass bez. der Aufgabe des Architekten von Ihrer Seite (noch?) kein Vertrauensverlust besteht. Warum sollten Sie dann Aktivitäten entwickeln. Von Seiten des Architekten dürfte höchstens eine Drohung der Kündigung wegen unmöglicher Zusammenarbeit möglich sein - aber keine Drohung mit zusätzlichen Honorarforderungen.
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meine Meinung
wenn dieses Schreiben auch nur annähernd der Wahrheit entspricht, sind sie der Alptraum eines jeden Bauleiters.
Sie kaufen sie einen Fachmann ein, lassen sie den doch mal machen! Immer sofort auf alle Fehler reagieren und damit dem Bauleiter seinen Führungsstil verwässern ist doch kontraproduktiv. Halten sie sich mal 3 Wochen zurück und bringen sie Vertrauen entgegen. Und wenn mal ein Kabelauslass nicht richtig sitzt, was soll es. wird halt 2 Tage später geändert, solange sie es nicht bezahlen müssen.
Gruß Christian
PS: ist doch klar, dass die Handwerker Ihnen in den Hintern kriechen, die Meisten haben doch Spaß, wenn der Bauleiter als unfähig dargestellt wird. -
das Problem ist doch ...
Wenn ich es richtig sehe liegt das Problem doch hier:
"Unser Architekt weigert sich jedoch von seinen Standardausschreibungen abzuweichen, dies würde den Kostenspiegel verfälschen. "
Kostenspiegel verfälschen? Man kann doch nicht den goldenen Wasserhahn ausschreiben wenn der Bauherr einen Weiß-lackierten will?
Wenn die Treppe aus Kiefernholz sein soll, darf man doch nicht die Stufen aus Marmor ausschreiben?
Oder liege ich als Bauherr mit meiner Meinung hier falsch?
Grüße -
Ergänzung zum Übereifer
Hallo,
das Problem ist nicht, dass wir kein Vertrauen hatten, sondern der Bauleiter irritiert ist, dass wir mit den Handwerkern überhaupt Kontakt aufnehmen. Mit jedem Gespräch entsteht wohl mehr Verärgerung, was wir nicht verstehen können.
Wir zahlen schließlich die Rechnungen, wir werden in dem Haus leben ...
Ja, wir haben einen Fachmann beauftragt - aber doch zur Koordination und Beratung, nicht dafür, dass wir bei unserem eigenen Hausbau nichts mehr zu sagen haben ...
Die Gesprächsnotizen (um ihn stets aktuell informiert zu halten) stören seinen Arbeitsablauf.
Ein Beispiel:
Für unseren Balkon plante der Architekt ein feuerverzinktes Geländer mit Gitterrost. Er und der Bauleiter empfahlen uns dieses mit dem Kommentar, dies sei die kostengünstigste Variante. Optisch für uns kein "high-light", aber die in Aussicht gestellte Kosteneinsparung ließ uns mit der Optik "Frieden schließen".
Das Ausschreibungsergebnis jedoch ließ "Dolarzeichen" in unseren Augen aufblühen.
Das Gespräch mit dem Handweker begann dann mit " ... na, da haben Sie sich ja etwas teures ausgesucht ... " Unsere Überraschung kann sich der Laie evtl. vorstellen ...
Nach diesem Beratungsgespräch enthielt unsere Gesprächsnotiz lediglich den Hinweis, dass wir das Geänder gemäß Ausschreibung nicht wünschen, sondern ein feuerverzinkten 40 x 40 mm Rahmen mit geschweißtem Flacheisen in Auftrag gegebn werden soll. Nach Beauftragung des Schlossers in einem Vororttermin noch weitere Details geklärt werden.
So möchte unser Bauleiter unbedingt, dass der Treppenabgang mit einer Zinkblechabdeckung versehen wird (Zusatzkosten ca. 500 €), der Schlosser und wir uns jedoch bereits einig sind, dass dies nicht nötig ist. Eine Ferndiagnose wollten jedoch weder er noch wir, sondern die endgültige Entscheidung fällt bei der anstehenden Besichtigung.
Auf den Kostenunterschied angesprochen meinte unser Bauleiter.. "ja, da ist ja auch ein Bauträgergeländer ... "
Je weiter der Bau voranschreitet, je mehr haben wir den Eindruck, dass sich der Architekt verwirklichen will - aber doch bitte nicht auf unsere Kosten.
Und wie sollen wir ruhigen Gewissens den Bau einfach laufen lassen ...?
Ähnliche Beispiele könnte ich nun noch einige aufführen ... -
Die Wahrheit ...
scheint mal wieder irgendwo dazwischen zu liegen.
Wenn der Architekt und sein Bauleiter (= Planer) einer Ausführung vorschlagen - Blechabdeckung -, dann haften sie dafür.
Wenn Sie das nicht wollen und der Handwerker vielleicht keine Ahnung hat, dann entlassen Sie den Architekten einfach aus der Haftung - und gut ist. Aber bitte schriftlich.
Dito mit den Kosten.
Ohne ganz konkrete Beispiele mit Zahlen wird hier niemand sagen können, ob Sie, der Architekt oder beide Recht haben.
Aber eines kann ich Ihnen aus täglich Erfahrung sagen.
Viele Handwerker nutzen einen Bauherren, der wider seinen Bauleiter /Architekt handelt genüsslich aus, um immer ihren Willen und den max. Gewinn durchzusetzen. Und im Zweifel war es immer der andere, der die Anweisung gegeben hat. Und dann beweisen Sie mal, dass Sie's nicht waren.
So was ist wirklich ein Alptraum.
Wenn Sie mit Handwerkern verhandeln - IMMER mit Ihrem BL.
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