Brauche dringend Hilfe wegen kaputter Gasheizung
BAU-Forum: Heizung / Warmwasser

Brauche dringend Hilfe wegen kaputter Gasheizung

Hallo, ich wende mich hier hilfesuchend an euch, weil ich mir keinen Rat mehr weiß und keine Ahnung von der Materie habe. Ich wohne mit meinem Sohn in meinem Elternhaus in Niedersachsen, was zur Hälfte meinem Ex-Mann gehört. Das Haus steht zwar zum Verkauf, aber es finden sich kaum Interessenten, und ich kann hier, ohne dass es verkauft ist, aus finanziellen Gründen nicht ausziehen. Vor knapp einer Woche hat nun die 40 Jahre alte Gasheizung den Geist aufgegeben. Es entsteht permanent Überdruck, Wasser muss abgeleitet werden und die Heizkörper werden nicht mehr warm. Auch dauert es ewig, bis mal warmes Wasser aus den Leitungen kommt. Der Monteur sagt, dass Speicher und Pumpe kaputt sind und die Heizung ersetzt werden muss. Ich habe mir 2 rollbare Elektroheizungen geliehen, um wenigstens 1 oder 2 Räume beheizen zu können. Die Räume werden langsam feucht und wir frieren ganz furchtbar. Mein Ex-Mann verweigert eine neue Heizung, die man über ein bestehendes, gemeinsames KFWAbk.-Darlehen oder die EWE finanzieren könnte und behauptet, da sie ja läuft und Wasser eingespeist wird, hätte das ja auch noch ein paar Wochen Zeit. Die Heizung läuft zwar, aber sie heizt nicht! Ich habe kein Geld, um eine neue zu finanzieren und bekomme auch keinen Kredit von der Bank dafür, weil mein Einkommen zu gering ist und ich alleinerziehend bin. Nun bliebe mir als letzter Ausweg, eine gebrauchte über einen Privatkredit zu kaufen und sie von einem Freund einbauen zu lassen. Aber ich weiß nicht, was ich nehmen darf, was ich brauche und was überhaupt genehmigt wird. Das Haus ist von 1976, Wohnfläche 232 m²+ Schrägen und Anbauten mit Heizungen. Die alte Heizung war überdimensioniert, das Dach ist gut isoliert, das Haus selbst schlecht, alles Holzfenster, im OGAbk. fast alle defekt und im UGAbk. teilweise noch Einfachverglasung. Der KVA des Monteurs ist ein Brötje Komplettpaket WMS 24- BS 160 C+ AG, Gaszähleranschluss, Rohre, Armaturen, usw. Er hat gesagt, ich müsse zwischen 20 und 25 kW haben. Der Makler sagt, er würde Interessenten nicht zumuten können, mit Winterjacken eine Hausbesichtigung in einem klammen Haus durchzuführen und ich denke, dass man ein Haus ganz ohne funktionierende Heizung wohl schlecht oder gar nicht verkaufen kann. Gesundheitlich halten mein Kind und ich das auch nicht mehr lange durch im Winter ohne Heizung, also muss ganz schnell eine Lösung her, die ich alleine wuppen kann. Ich wäre für jeden Rat, jede Hilfe oder Hinweis, was ich machen kann dankbar.
  • Name:
  • Sonja
  1. entweder Abbruchhaus oder Totalsanierung

    Eine 40 Jahre alte Gasheizung muss der Schornsteinfeger sowieso stilllegen. Auch wegen der Fenster und schlechter Isolierung steht eine Totalsanierung an. Sie müssen sich also mit Ihrem Ex-Mann über die Kosten einigen. Wieso die Besitzverhältnisse so sind kann nicht beurteilt werden. Wenn sich Ihr Ex nicht an der Sanierung beteiligt bleibt nur der Verkauf als Abbruchhaus. Tipp: Bestandsaufnahme aller Sanierungsarbeiten. Für die Gasheizung gibt es ab 2016 nur noch Brennwertkessel.
  2. Sanierung wurde bereits berücksichtigt

    Hallo und danke für die Antwort. Sämtliche Mängel wurden bereits über einen Gutachterausschuss festgestellt und wertmindernd vom Verkaufspreis abgezogen. Die alte Heizung hat alle Prüfungen des Schornsteinfegers immer geschafft, zuletzt vor 2 Monaten. Deshalb musste sie nicht raus, sondern erst, wenn der Besitzer wechselt. Alles, was jetzt akut anfiel und behoben werden musste, z.B. ein undichtes Fenster, durch das es reinregnete oder eine defekte Wasserleitung in einer Wand, habe ich reparieren lassen, bzw. selbst repariert, soweit es ging. Mein Ex-Mann ist allerdings der Auffassung, , dass ich ohne seine Erlaubnis die Reparaturen gar nicht durchführen dürfte und will sie nicht haben. Hätte ich es nicht getan, wäre es zu extremen Schäden am Haus gekommen und es wäre mittlerweile unbewohnbar. Ok, eigentlich ist es jetzt unbewohnbar ohne funktionierende Heizung. Ein Freund hat mir gestern Abend eine neue Pumpe besorgt, damit die Heizungen wieder heizen, was aber nichts an dem Überdruck und dem austretenden Wasser ändert. Außerdem will er sie zurück haben, und sie würde auch nicht für neuere Heizungen passen. Lange kann ich den Zustand nicht mehr aufrecht erhalten (der Monteur sagte 1 Woche, die ist heute genau rum). Also bleibt mir nichts anderes übrig, als irgendwie eine Heizung zu beschaffen. Und darum geht es mir. Was darf ich? Was kann ich einbauen? Welche Heizungen sind geeignet. Ich habe einen 8 Jahre alten Brennwertkessel mit allem Zubehör mit 29 kW gefunden. Geht die auch, obwohl die mehr KWAbk. hat, als der Monteur gesagt hat? Wird so etwas vom Schornsteinfeger abgenommen? Sonja
  3. Nach der Beschreibung ist nicht der ...

    Foto von wiki

    Nach der Beschreibung ist nicht der Heizkessel selber, sondern nur der Warmwasserspeicher defekt. Da drückt es das Trinkwasser in den Heizungskreislauf. Das ist insofern nicht gut, als da dabei hält auch Heizungswasser ins Trinkwassser gelangen kann, und das Heizungswasser willst du nicht trinken wollen. Dein Heizungsmonteur hat da schon recht, dass darf so nicht bleiben. Ob man den Speicher einzeln tauschen kann, und was dafür benötigt wird, kann dir hier niemand sagen.

    Es nützt nichts, das muss sich jemand ansehen, der sich auskennt. Frag in deinem Verwandten/Bekanntenkreisen nach, ob da nicht irgend jemand eine SHKler kennt, der sich das mal ansieht, ohne gleich eine neue Heizung verkaufen zu wollen.

  4. Fachleute sind gefragt

    Der Schornsteinfeger muss dem Umbau der Heizung zustimmen, vorher nicht beginnen. Wenn Heizkreiswasser und Trinkwasser zusammenkommt besteht höchste Gefahr wegen Verstoß gegen das Trinkwassergesetz. (hohes Bußgeld) Die Weigerungen des Ex können nicht zum Verfall des Hauses führen, Sie müssen Ihr Eigentum schützen. Lassen Sie sich kompetent von einem Anwalt beraten, eventuell muss sich der Ex an den Kosten hälftig beteiligen oder Ihr Anteil verschiebt sich zu Ihren Gunsten. Grundsatz: Eigentum verpflichtet!
  5. Danke!

    Habe mich an euren Rat gehalten und gerade mit dem Schornsteinfeger gesprochen. Der sagt, ich muss mich an die neuen Verordnungen halten und hat mir erklärt, was man darf. Ich darf also tatsächlich eine gebrauchte einbauen, die den Verordnungen entspricht, soll hierbei aber genau auf Baujahr und Zustand achten, weil neuere Brennwerthermen- und Kessel nicht so langlebig sind, wie die alten Heizungen. Diese muss dann ordnungsgemäß eingebaut und kann dann von ihm abgenommen werden. Meine ist nicht mehr reparierbar, da der Speicher integriert ist und nicht einzeln gewechselt werden kann. Sonja

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