Gastankgrubenaushebung. Die Firma verlangt den 4-fachen Preis
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Gastankgrubenaushebung. Die Firma verlangt den 4-fachen Preis

habe von einer Firma eine Grube zum einbetten eines Gastanks ausführen lassen. Es war ein Festpreis i.H.v. 250,00 € vereinbart. Bei Ausführung der Tätigkeit beschädigte er mit seinem Bagger den Gartenzaunbetonpfosten und demontierte den Gartenzaun. Der Chef und Firmeninhaber merkte, dass er zeitlich nicht so voran kommt als er gedacht hat und meinte, der Preis wäre zu wenig, und wollte mehr Geld. Er forderte 330,00 € Endpreis. Da der Gastank noch nicht fertig eingebettet war, haben wir für darauffolgenden Dienstag um 9.00 h einen Folgetermin vereinbart. Um 8.50 h rief er an, und teilte mit, dass er anderweitig Termine wahrnehmen müsse und nicht kommt. Ich sagte, dass der Kieslaster zum befüllen des Gastanklochs schon unterwegs sei, und er doch die wie vereinbart die Arbeit ausführen möchte. Er meinte, wenn es mir nicht passt, solle ich doch eine andere Firma beauftragen. Ich habe ihn trotz alledem am selben Nachmittag nochmal angerufen, und einen Termin für den übernächsten Tag um 9.00 h vereinbart. Die Firma ist gekommen. Das Loch haben sie zugemacht. Jedoch der Gartenzaunpfosten war nicht ordnungsgemäß repariert und der Gartenzaun auch nicht hinmontiert. Das habe ich dem Chef gesagt. Der meinte, ich solle doch den Gartenzaun doch selbst hinmontieren. Unter Zeugen gab ich ihm die vereinbarten 250,00 €. Da wollte er die 330,00 €, die ich ihm aber nicht gab. Denn ausgemacht waren 250,00 € mit den besagten Fertigstellungstermin wie oben erwähnt, und was sich meines Erachtens auch gehört, die Reparatur des Pfostens, sowie die Montage des Zauns. Er drohte mir mit den Worten, wenn ich dich erwische den werde er mir zusetzen. Später rief er mich an und meinte, die 250,00 € sieht er als Anzahlung an und stellt mir über die Firma eine Rechnung i.H.v. mindestens 1.000,00 € zu. Was würdet ihr an meiner Stelle tun? Danke für die Unterstützung. Viele Grüße
  • Name:
  • Browny
  1. Ganz leise sein ...

    denn wenn Sie 250 € ohne entsprechende Rechnung und ohne Quittung bezahlt haben, wertet das Finanzamt das als Schwarzarbeit, womit Sie dann mit dran wären.

    250 € für das Ausheben eines Lochs und das Wiederverfüllen (ohne Füllgut) inkl. Maschinen sind viel zu wenig. Wie immer es dazu kam  -  das musste klar sein. Außer es war wirklich Schwarzarbeit!

  2. Dumm gelaufen

    OK  -  also 250 € (netto oder brutto) waren mündlich vereinbart. Dann gab es einen Nachtrag von 80 € (netto oder brutto), dem Sie anfänglich zugestimmt haben.

    Dazu kamen dann Mängel/Schäden.

    Warten Sie ab, bis die angekündigte Rechnung reinkommt. Sie müssten laut mündlich geschlossenem Vertrag 330 € exklusive oder inklusive 19 % MwSt zahlen. Davon könnten Sie aber vermutlich die Reparaturkosten für den Zaun einbehalten bzw. abziehen, wenn der Unternehmer den Zaun nicht selber repariert.

    Aber überlegen Sie sich gut, wie weit Sie den Mann reizen wollen ...

  3. Rechnen Sie mal

    Foto von wiki

    Mann mit Bagger ca. 70 €/Std. + Anfahrt und Material. Dann haben Sie schon mal eine Tendenz für den angemessenen Preis zzgl. Mehrwertsteuer.
  4. Wie die Vorredner schon darlegten wäre ...

    Foto von wiki

    Wie die Vorredner schon darlegten wäre es auch bei 330,- noch ein Schnäppchen!

    Und das Stück Zaun einhängen  -  was vergibt man sich da schon bei dem supergünstig gewesenen Preis? Solch günstig gewesenem Arbeitspreis  -  man glaubt es fast kaum; bitteschön dann gehen's doch zum RA*, nehmen's einen Gutachter um dann endlich zu erfahren Sie dass 1.000,-- seriöser Preis ist. * Der gibt Ihnen natürlich Recht und Sie fallen darauf rein.


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