wir sind vor 2 Monaten in unsere neu gebaute DHHAbk. gezogen und wollten uns jetzt mit dem Thema Garten etwas näher beschäftigen.
Dabei gibt es gleich mehrere "Herausforderungen":
1. Für unser Haus gibt es eine Vereinigungsbaulast mit 3 weitern Häusern, von denen 2 aufgrund der Zufahrt und dem fehlenden Vorgarten sehr viel gepflasterte Flächen haben und wir somit praktisch überhaupt nichts mehr bauen dürfen, was den Boden versiegeln würde.
- Wenn die GRZAbk. Zahl erreicht ist, darf man dann wirklich sowas harmloses wie eine Mülltonnenbox oder ein kleines Gartenhäuschen nicht mehr bauen?
- Wo stellt man den Rasenmäher hin - auf der Wiese stehen lassen?
2. Unser Haus liegt leicht am Hang. Unser Garten hat seitlich also ca. 9 ° Gefälle. Dieses Gefälle muss laut Bebauungsplan geduldet werden und darf nicht direkt angrenzend mit L-Steinen abgefangen werden. Es geht hier um ca. 50 cm nach oben und 50 cm nach unten. Mit einer Böschung verlieren wir relativ viel Fläche.
- Kann jemand was sagen, wenn wir ca. 80 cm von der Grundstücksgrenze Tiefenbordsteine setzen und innerhalb dieses Streifens versuchen, die Schräge auszugleichen, damit alles, was nach den 80 cm kommt, gerade ist?
- Diese Tiefenbordsteine wären dann jedoch außerhalb der überbaugaren Grenze. Aber ist das wirklich ein "Bauwerk"?
- Man müsste sie ja wahrscheinlich nicht einmal einbetonieren. Was meint ihr?
3. Unsere nicht überbaubare Gartenfläche macht fast die Hälfte von unserem Garten aus.
- Darf man da wirklich kein Gartenhäuschen oder ein Geräteschuppen aufstellen?
- Darf man hier wenigstens ein paar Trittsteine oder eventuell eine kleine Treppe mit 3 Stufen hin legen?
Ich hoffe ihr könnt uns da ein wenig weiter helfen. In der Nachbarschaft haben schon etliche Eigentümer Post von der Stadt bekommen mit der Aufforderung z.B. Mülltonnenboxen wieder zurück zu bauen. Unser größtes Anliegen wäre aber wirklich die Begradigung vom Garten.
Vielen Dank vorab!