wie Sie sicher merken, bin ich Bayer und wohne auch dort (das war ein baurechtlicher Hinweis ). Mein Problem stellt sich wie folgt dar:
1) Ausgangssituation
1.1 Neubaugebiet
1.2 eigener Garten ist wegen Einzug 09/2006 noch nicht angelegt
1.2 südlicher Nachbar zurzeit im Rohbau, kurz vor Beginn der Zimmermannsarbeiten
1.4 Grenze zum südlichen Nachbarn ca. 28 m lang
1.5 mein Grundstück läuft bis einschließlich zur Grenze fast "im Wasser", dann böscht es unter 45 ° ab bis auf ein derzeitiges Niveau von ca. -50 cm, wobei nach Fertigstellung der Baumaßnahme des Nachbarn der Niveauunterschied eher noch größer werden dürfte
2) Rahmenbedingung: Laut Bebauungsplan, "Textliche Festsetzung Teil B", ist das "Errichten von Stützmauern an der Grundstücksgrenze" nicht zulässig
3) Probleme:
3.1 Entwässerung auf dem Nachbargrundstück ist m.W. grundsätzlich nicht erlaubt, d.h. ich brauche wohl eine "definierte" Grenze
3.2 Nachbar will eine "schöne" Mauer aus teuren Godelmann-Betonsteinen o.ä., von denen ich optisch aber nichts habe. Auch eine Teilung der Kosten kommt für mich deshalb nicht in Frage.
4) Fragen:
4.1 Kann mich der Nachbar (ein Rechtsanwalt!) zwingen, das Regenwasser an der Grenze aufzuhalten?
4.2 Reicht dann eine Linie aus auf Beton gesetzten Rasenbetonsteinen aus, um den guten Willen zu demonstrieren?
4.3 Gibt es praktikable und kostengünstige Alternativen zu 4.2, die vielleicht auch noch so formschön sind, dass der Herr Anwalt "a Ruah" gibt? Noch leben wir in gutem Einvernehmen - und das soll auch so bleiben, obwohl sein Schwiegervater, der gleichzeitig Bauhelfer und Bauleiter [sic! ] ist, schon mächtig Unmut in gesamten Nachbarschaft produziert hat ...
Ich danke Ihnen sehr für Ihren guten Willen, sich mit dem Thema zu befassen und warte gespannt auf hoffentlich baldige Antworten!
Pfäigott (vulgo behüte Euch selbiger) ,
M. Liebl